Das ist eine Regelung, die aus Tierschutzsicht nicht besonders wünschenswert ist. Holländische Verbotspolitik?
Das ist gut, dass du nach der Regelung in Deinem Waldrevier fragst! Denn in Deutschland bist Du dafür verantwortlich! Das bedeutet, dass Du für Wildunfälle immer eine Person parat stehen hast, die sich darum kümmert.
In Holland darf nur ein Jäger mit einer Sondergenehmigung Fallwild abfangen. Dies geschieht erst im Auftrag der Polizei (die kennen die genehmigte Jäger vor Ort). Ein Pächter ohne solche Sondergenehmigung darf dies sogar im eigenen Revier also nicht machen.
Verendetes Fallwild darf man (jeder) in NL von der Strasse mitnehmen, es sei denn wenn Du das Stück absichtlich getötet haben. Geschwindigkeitslimite-widrig fahren gilt dazu.
Mein Revier ist völlig mitten im Wald. Die erwähnte Bundesstrasse wird begrenzt von den Revieren meiner teueren Nachbarn! Die Strasse liegt also za. 1.000 M. von meiner Reviergrenze! Wann ich aber nachts über diese Strasse fahre, sitzen die Nachbarn nicht immer an. Wenn ich dann ein lebendes Stück am Strassenrand sehe mit zu schwere Verletzungen, möchte ich weidmännisch auftreten zu dürfen/können.