Vordruck Revierhelfer

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Gelöschtes Mitglied 12266

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Hallo,

hat jemand von euch einen Jagdhelfer, der auch allein das Revier befahren darf? Wenn ja, gebt ihr dem Helfer eine entsprechende Bescheinigung die zum befahren des Reviers berechtigt?
 
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Was möchtest du denn mit der Bescheinigung erreichen? Wem gegenüber soll diese vorgelegt werden und wozu soll sie dienen?

Aufgrund der Privatautonomie im deutschen Recht kann man vieles regeln, wenn man den Sinn und Zweck kennt.

Gib uns am besten ein paar mehr Infos was am Ende rauskommen soll.

Viele Grüße,

Advocatus
 
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Ein Nichtjäger, der mit Revierarbeiten beauftragt ist, darf auf jeden Fall die Straßen und Wege im Revier befahren. Das fällt unter Land und Forstwirtschaft.
 
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Gelöschtes Mitglied 12266

Guest
Ein Nichtjäger, der mit Revierarbeiten beauftragt ist, darf auf jeden Fall die Straßen und Wege im Revier befahren. Das fällt unter Land und Forstwirtschaft.

und wie weist er sich aus, wenn ich nicht dabei bin? Ich fahre teilweise auf Straßen vom Forst und Nationalpark. Da sind verschiedene Beamte unterwegs und es kann sonst schnell eine Anzeige geben. Daher die Frage.
 
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und wie weist er sich aus, wenn ich nicht dabei bin? Ich fahre teilweise auf Straßen vom Forst und Nationalpark. Da sind verschiedene Beamte unterwegs und es kann sonst schnell eine Anzeige geben. Daher die Frage.
ich würde die Personalien von Deinem Helfer (mit Bild? und Kfz-Kennzeichen) bei den Behörden hinterlegen, also quasi dort anmelden. Bei einer Kontrolle kann er darauf verweisen.
Anruf im Amt oder bei Dir persönlich genügt also für die Kontrolleure um die Richtigkeit zu überprüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Zunächst müsste man klären, ob du dem Nichtjäger die erforderlichen Rechte wie z.B. Wegenutzungsrecht,etc. einräumen kannst. Falls ja, dann ließe sich ein entsprechendes Schreiben problemlos erstellen.

Falls du die erforderlichen Rechte nicht einräumen kannst, dann müsste dies die zuständige Behörde machen.

Das ist im Einzelfall zu prüfen, je nachdem welche Rechte du selber besitzt und ob eine Übertragung bzw. Einräumung an Dritte zulässig ist. Was ist denn in deinem Vertrag dazu geregelt?

Mein Vorschlag: Frag die zuständige Behörde welches Vorgehen gewünscht ist, alles andere erscheint mir nicht zielführend bzw. wäre zu unsicher.
 
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und wie weist er sich aus, wenn ich nicht dabei bin? Ich fahre teilweise auf Straßen vom Forst und Nationalpark. Da sind verschiedene Beamte unterwegs und es kann sonst schnell eine Anzeige geben. Daher die Frage.
Er weist sich mit seinem Personalausweis aus und teilt den Beamten mit, er ist in deinem Auftrag unterwegs. Fertig!
 

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