Vorgehen dritter Kurzwaffeneintrag?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:


1. Gegen einen Widerruf stehen in so einem Fall alle Rechtsmittel zur Verfuegung. "Einfach so wegnehmen" ist nicht. Die Geschichte mit dem Schadensersatz wurde weiter oben ja schon angesprochen.

2. Fuer alle weiteren ist ein Beduerfnis glaubhaft zu machen - die gleiche Regel wie fuer jeden anderen Legalwaffenerwerb neben der Jagd auch.
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Es käme faktisch eher eine Rücknahme in Betracht, da die Annahme eines Bedürfnisses von Anfang an irrtümlich vorlag und der VA insoweit rechtswidrig wäre. Unter den gegenwärtigen sehr restriktiven Voraussetzungen und angesichts eines neuerlichen in der Fachpresse geisternden OVG-Urteiles zum Bedürfnis dürfte eine insoweitige Klage eher kaum Aussicht auf Erfolg haben. Die Begründung ist immer dieselbe: erhebliches öffentliches Interesse an möglichst wenig Waffen im "Volk"; das Volk hat also kein Interesse an seiner eigenen Bewaffnung......Die Plempe ist dann wech....
2. Und das ist halt eben augenblicklich noch schwerer als jemals zuvor. Eher muß man sich von einer Waffe trennen, um eine andere eingetragen zu bekommen.
 
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Noch ein Nachbrenner:
Dank ein paar Infos aus berufenem Mund ist das Problem jetzt vollständig und wunschgemäß gelöst: H&K baut mir auf Festauftrag eine USP Compact in 357 SIG und tauscht den Abzug werkseitig gegen einen P8-Abzug aus, so daß auch die P8-Sicherung angebracht ist. Aufpreis kostet das nur 35-40 € für den zusätzlichen P8-Abzug, den USP-Abzug bekomme ich mit dazu. Dürfte beim evtl. Verkauf hilfreich sein. So einfach kann das sein.
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Damit hat sich auch alles Gezerre um einen dritten Kurzwaffeneintrag vollkommen in Luft aufgelöst. Zum kostengünstigeren Üben kann ich auf ein 9x19-Wechselsystem zurückgreifen, wenn ich will, und sowohl in Sachen Handhabung als auch Patronengröße ist für mich die Optimallösung gefunden.

Herzlichen Dank an alle, die geholfen haben!

WH,

Christian
 
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Hallo Christian,

das hört sich gut an. Viel Spaß mit der Waffe.

MfG Abbiatico
 
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Den werde ich mit Sicherheit haben... Obwohl ich zugegebenermaßen der "45 Teheran roadblocker" doch etwas nachweine. Hört sich vielversprechend an...
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Moje,

freut mich, daß es doch klappt - und dann auch noch so günstig. Hätte ich zwar nicht gedacht, aber es gibt wohl doch noch Kundenfreundlichkeit.
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Ich war in dem Glauben, das System sei zu unterschiedlich...
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Denk aber daran, daß das Wechselsystem auch die P8 Sicherung haben sollte (oder muß das dann bei dem Abzug, sowieso automatisch so sein? :confused
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. Denn damit wirst Du wohl viel öfter schießen, als mit der 357 und Dich deshalb, am ehesten daran gewöhnen.
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Die USP ist ja modular aufgebaut, deswegen stellt das wohl kein Problem dar. Auch mit den Wechselsystem soll es keine Probleme geben. Die Sicherung ist ja in die Abzugseinheit integriert und verbleibt logischerweise am Griffstück, und die Umsetzung erfolgt über eine Steuernockenscheibe, die halt für alles paßt. Ich hab da ja keine Ahnung von, aber der Ing. von H&K meinte das. Mußte aber auch erst nachfragen.
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Was mich wirklich begeistert hat, ist das Engagement, mit dem da für so eine Lapalie gearbeitet worden ist. Ich hab ein paar mal gehört, daß HK sich nur für Behördenaufträge interessiert und der Service für Privatkunden doch sehr halbherzig sei. Ich hatte zwei, drei mal per email etwas angefragt dort, aber nie oder nur nichtssagende emails erhalten. Bei einen Telefonat mit H&K war das ganz anders: Sehr freundlich, hilfsbereit, schnell zum richtigen Mitarbeiter weiterverbunden, keine "nä, machma nit"-Antworten, sondern eher ein: "Hmm, da kann ich Ihnen im Moment keine wirklich fundierte Antwort geben. Sollte möglich sein, aber ich kläre das nochmal wasserdicht ab und rufe Sie dann zurück." Ich bin echt restlos begeistert. Und obwohl am Anfang gesagt worden ist, daß die die Waffe wegen der dann falschen Beschriftung der Sicherung und evtl. rechtlicher Probleme nicht mit dem P8-Abzug verbaut ausliefern würden, hat mir der Ingenieur dann eben das am Ende als Serviceleistung geradezu aufgedrängt. Drei Daumen hoch!

Wh,

Christian
 
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Und weil es angesprochen worden war, hintenweg noch die Stellungnahme des BMVg zum Führen privater Schußwaffen im Dienst:

"vielen Dank für Ihre Email. Die Regelungen bezüglich Ihrer Anfrage finden
Sie in den "Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministers der
Verteidigung zum Waffengesetz" (WaffVwV-BMVg) vom 18. April 1989. Diese
wurden im Ministerialblatt des BMVg (VMBL) 1989, S. 174 ff. veröffentlicht.

Grundsätzlich sind alle Bediensteten des Geschäftsbereiches des BMVg
(Soldaten, Beamte, Richter, Arbeitnehmer, zivile Wachpersonen gewerblicher
Bewachungsunternehmen) berechtigt zur Erfüllung Ihres Auftrages und soweit
sie dienstlich tätig werden zum Umgang mit Schusswaffen und Munition
berechtigt.

Das Führen von Schusswaffen außerhalb des Dienstes beschränkt sich
ausschließlich auf "erheblich gefährdete Bedienstete". Die Entsprechenden
Regelungen geben hier einen strengen und objektiven Bewertungsmaßstab vor.
Genehmigungsbehörde ist mindestens die Ebene Brigadekommandeur aufwärts.
Die Befugnis zur Genehmigung kann nicht auf nachgeordnete Truppenteile oder
Dienststellen übertragen werden! Die Erlaubnis zum Führen privater
Schusswaffen darf nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen. Gleiches gilt
für die Ausstellung einer Bescheinigung, die zum Erwerb einer privaten
Schusswaffe und der dazugehörigen Munition berechtigt. Wobei bei letzterer
ein noch strengerer Bewertungsmaßstab anzulegen ist.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass das Führen privater Schusswaffen
während des Dienstes grundsätzlich untersagt ist. Lediglich der zuvor
bezeichnete Personenkreis "erheblich gefährdeter Bediensteter" kann im
begründeten Ausnahmefall eine besondere Genehmigung erhalten. Ansonsten ist
davon auszugehen, dass im Geschäftsbereich des BMVg die Waffen zur
Erfüllung des Auftrages und zur Abwehr besonderer Gefahren durch den
Dienstherren bereitgestellt werden und es daher auch keine Notwendigkeit
für das Führen privater Schusswaffen gibt. Dies gilt insbesondere während
der Ausübung des Dienstes.

Das Ministerialblatt kann über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft
bezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag"
 

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