vorläufige WBK

A

anonym

Guest
so, mal weiter das JJ-Forum beschäftigen :D

war gestern beim meinem Lehrprinz n paar Formalitäten abklären (im Mai fängt eeeeeeeeeeendlich die Ausbildung an :roll: )

er hat mir gesagt, dass ich eine vorläufige WBK nur nach Sachkundenachweis bekommen, jetzt hab ich, google sei dank, noch die Info, dass die Sachkunde wegfällt, wenn ich 3Mon. lang in der Ausbildung bin (also Lehrgang beim Lehrpinz) und die Waffenkunde schon thematisiert wurde.
Nächste Info: auf die vorläufige WBK bekomme ich "nur" eine Flinte (keine kombinierte und keine Büchse). stimmt das??
Eine Flinte wollt ich mir eigentlich garkeine kaufen, weil es hier kaum Bedarf dafür gibt. höchstens mal alle 2 -3 Jahre ne Krähen oder Taubenjagd, aber dafür extra ne Flinte kaufen....

alternative: ist es möglich sich ne Waffe zu kaufen, die aber auf einen Bekannten Jäger anzumelden und sich die von diesem dann zu leihen, bis die unbefristete WBK da ist??
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.857
Wozu willst Du die Waffe leihen? Zum Kugelschießen eher unnötig, wenns eine Kombinierte ist sogar unsinnig.
Dass bei Euch wenig mit der Flinte gejagd wird, kannst und solltest Du nach bestandener Prüfung unbedingt ändern.
Eine eigene Flinte macht beim Üben vorallem Sinn, wenn Du mit den Leihflinten nicht klar kommst, dann muss aber die eigen Flinte WIRKLICH passen.
Ich würde ( nachdem ich selbst mit einer eigenen Flinte geübt und die Prüfung bestanden habe) erst einmal abwarten.
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.857
Schon klar, aber gerade beim Büchsenschießen ist die genaue Anpassung der Waffe nicht so wichtig, das geht auch mit irgendwelchen Kurswaffen.
Ich habe den Bonner Kurs besucht und in Bad Neuenahr geübt, wurde aber in Siegburg geprüft. Schießprüfung war in Troisdorf mit einer gänzlich unbekannten Büchse, kein Problem.
Dagegen hatte der untere Lauf meiner eigenen Flinte zuweilen Aussetzer, hätte ich deswegen die Prüfung vergeigt, wäre es mein Problem gewesen.

Die meisten Waffen die ich kurz nach der Prüfung wegen vermeintlichem haben-müssen gekauft habe, sind schon wieder (zum Glück mit gutem Gewinn) verkauft.
 

IMI

Registriert
17 Feb 2009
Beiträge
2.133
Hohl Dir die befristete WBK, (kauf Dir eine Flinte) und mit dieser befristeten WBK bist Du berechtigt, Dir andere Waffen auszuleihen... :wink:

IMI
 
A

anonym

Guest
und wo ist den Sinn dahinter, dass man sich keine Büchse auf die vorläufige kaufen darf???
 
Registriert
9 Sep 2007
Beiträge
744
Warum ist die Banane krumm? :roll:

Am besten du fragst bei deinem zuständigen Amtsmann nach.
Im Gesetz steht nämlich nix von nur Flinte.

§ 13 WaffG
(Absatz acht, kein smiley) Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen nicht schussbereite Jagdwaffen in der Ausbildung ohne Erlaubnis unter Aufsicht eines Ausbilders erwerben, besitzen und führen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer von beiden unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.
 
Registriert
11 Aug 2006
Beiträge
1.751
Es geht ums Bedürfnis und das wird in der Regel für eine Büchse verneint. Wenn der SB dann noch zu dem Schluss kommt, dass die Vielzahl der in der Ausbildung zur Verfügung stehenden Flinten ausreicht, weil auch für dich eine passende dabei sein sollte, gibt es auch keine Flinte. Bis du den Strauß dann ausgetragen hast, hast du auch den Schein und dann gibts auch die WBK.

Bei uns gabs auch eine vorläufige WBK (mit extra Munitionserwerb!) aufgrund einer Vereinbarung zwischen KJS und Amt. Später gab es die nicht mehr. Den Kipphasen trifft man auch, wenn die Flinte nicht 100% passt.

Frag im Kurs und im Amt nach, für eine Büchse sehe ich keine Chance, wozu auch?
 
Registriert
17 Aug 2009
Beiträge
475
Hi

Also bin auch grad im Kurs und es gibt nur Flinte und diese erstmal beschränkt auf 2 Jahre falls du den Schein net schaffst. Büchse kannste vergessen wirst du nicht mit der befristeten WBK bekommen.
 
Registriert
13 Sep 2006
Beiträge
345
@ Fuge,

Kreis Neuwied, RLP:

Abhandlung der Waffenkunde im Kurs des LJV, parallel Beginn der Schießausbildung, Bescheinigung der "Sachkunde"= WBK mit dem Zusatz:" Wird die Jägerprüfung nicht abgelegt oder nicht bestanden, ist die WBK abzugeben" (Sinngemäß). Voreintrag der Flinte, Erwerb, Eintrag mit Ergänzung Munitionserwerb. Die Einschränkung "Jägerprüfung" erledigt sich mit bestandener Prüfung, es wird keine neue WBK erforderlich.
Das Bedürfnis, welches für dieses Prozedere erforderlich ist, beschränkt sich auf eine Flinte. Für Büchsen wird dieses verneint.

U.
 
A

anonym

Guest
DarkwingD. schrieb:
und wo ist den Sinn dahinter, dass man sich keine Büchse auf die vorläufige kaufen darf???
Der Sinn besteht im Übungsaufwandt.

Schaut einfach in die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, da steht (ausnahmsweise) alles ganz genau drin:

Jagdscheinanwärtern kann [...] zur Erlangung der erforderlichen Schießfertigkeiten [...] ein Bedürfnis [...] zum Erwerb und Besitz einer Einzelladerlangwaffe mit glattem Lauf/glatten Läufen (Doppel- oder Bockdoppelflinte) [...] anerkannt werden, wenn eine geeignete Waffe ausnahmsweise vom Ausbilder nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Voraussetzungen hierfür sind:

* - Vollendung des 18. Lebensjahres,
* - Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach §§ 5 und 6; Jagdscheinanwärter in der Ausbildung sind hinsichtlich der Bestimmung des § 13 Abs. 2 Satz 1 als Jäger anzusehen,
* - Sachkundenachweis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, 3. Fall AWaffV oder geeigneter anderweitiger Nachweis der Sachkunde,
* - Bedürfnisnachweis, Darlegung der Erforderlichkeit durch die verantwortliche Ausbildungsstelle oder die zuständige Kreisgruppe (Landesjagdverband).

Die WBK ist unter den Vorbehalt des Bestehens der Jägerprüfung zu stellen [...]. Die WBK berechtigt nicht zum Erwerb von Munition.


Ach ja: Wer es schafft, zur Schießprüfung mit der eigenen Flinte aufzukreuzen - Hut ab!
Bei uns ist die Schießprüfung schon im Herbst (eigene Büchsen wären da sowieso nicht zugelassen).
Und ab Kursbeginn im August hat es bisher wegen der Sicherheitsüberprüfung durch die Behörde usw. bis zur Schießprüfung noch nie ein JJ zur eigenen WBK geschafft.
 
Registriert
28 Jan 2010
Beiträge
194
Hallo,

bin zur Zeit selbst in der Jägerausbildung und habe eine befristete WBK.
Einfach von der Jagdschule einen Nachwies der Sachkunde (mind. die Hälfte Waffenkund absolviert ist Pflicht) austellen lassen und dann ab zum Ordnungsamt. Die besorgen sich die nötigen Auskünfte bei Einwohnermeldeamt und Polizei.
WBK wird befristet bis zum Prüfungstermin ausgestellt und kann bei nichtbestehen wieder verlängert werden.
Allerdings nur auf Flinten und Munitionserwerb- da wie bereits in anderen Beiträgen erwähnt - dort der Übungsaufwand größer ist - so hat es die Sachbearbeiterin begründet.
Wenn mann allein ohne Ausbilder auf einen Schießstand, egal ob mit einer eigenen Waffe oder geliehen, will macht es schon Sinn da die WBK sowieso beantragt werden muss. Ist die Prüfung bestanden wird der Eintrag der Befristung gestrichen.


Grüße
 
Registriert
16 Dez 2009
Beiträge
133
Hallo zusammen

Auch ich mache zur Zeit den Jagdschein (NRW) und habe folgendes Procedere durchlaufen :

Antrag auf WBK oder Transportgenehmigung für Leihwaffe 3 Monate nach Kursbeginn (September) frühestens möglich! Antrag für WBK Flinte Anfang Dezember gestellt, dafür Bescheinigung vom Ausbilder erhalten, dass keine passende Flinte vorhanden und Waffenkunde abgeschlossen, unter Vorbehalt Waffe gekauft, WBK Anfang Januar erhalten, Flinte eintragen lassen.

K E I N Munitionserwerb :!: :!: :!: Diese ist auf dem Schießstand zu kaufen, oder Du hast jemanden, der sie Dir dort hin bringt.

Bei uns werden i.d. Schießprüfung u.a. Tontauben geschossen und um den Durchfaller zu vermeiden muß man eben öfter als nur zu den Kursterminen schießen gehen!


Hoffe ich konnte helfen.
 
F

Fzr1000

Guest
So, jetzt gebe ich mal meinen Senf dazu ab...

Bin auch in der JJ-Ausbildung und war gestern Früh wegen der vorläufigen WBK auf unserem Landratsamt.

Dort habe ich Rechnung, Beschreibung UND Bild von meinem Waffenschrank vorgelegt.
Außerdem Personalausweis im Original sowie in Farbkopie mitgebracht, Bestätigung von der Jagdschule dass ich "dabei bin"...

War eine total nette Sachbearbeiterin, da fiel es auch mir nicht schwer die geeigneten Worte zu finden --> Am Nachmittag durfte ich bei der Frau anrufen und den Überlasser meiner zukünftigen BF sowie die Waffennummer durchsagen, die Dame trägt alles gleich in die WBK ein und schickt mir die ausgefüllte innerhalb weniger Tage zu.

Da hat doch der alte Spruch immer noch Bestand: So wie man in den Wald reinschreit kommt`s zurück :)

Seid nett und freundlich zu den Sachbearbeiter(innen), bringt alles schön geordnet und ausführlich mit zum LRA, dann klappt`s auch mit der WBK.

lG
Bernd

EDIT sagt dass ich keine Munitionserwerbserlaubnis dabeihabe, die Mumpeln gibts jedoch billigst auf`m TT-Stand.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
147
Zurzeit aktive Gäste
537
Besucher gesamt
684
Oben