Vorsatzgerät - Verwaltungskosten für die Beauftragung und deren Dauer

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Mein Reviernachbar hat mich heute angesprochen. Seine UJB ruft folgende Verwaltungskosten für die Beauftragung auf:

- 60 € für das Revier bzw. den Pächter
- 33,50 € für jeden Begeher, der mit dem Vorsatzgerät jagt
- Beauftragung jeweils für 1 Jahr, also in jedem Jahr diese Gebühren

Wie sieht das im übrigen Bayern aus? Auch nur 1 Jahr?

Zur Vermeidung von Rückfragen: Bei ihm ist die Stadt zuständig, bei mir der Landkreis. Was der aufruft weiß ich nicht.
 
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Wenn ich für was beauftragt werde, handle ich in einem Auftrag für wen. Soll ich dafür auch noch blechen?

Hier: Kostenfrei, sonst würde ich dankend ablehnen...
 
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Mein Reviernachbar hat mich heute angesprochen. Seine UJB ruft folgende Verwaltungskosten für die Beauftragung auf:

- 60 € für das Revier bzw. den Pächter
- 33,50 € für jeden Begeher, der mit dem Vorsatzgerät jagt
- Beauftragung jeweils für 1 Jahr, also in jedem Jahr diese Gebühren

Wie sieht das im übrigen Bayern aus? Auch nur 1 Jahr?

Zur Vermeidung von Rückfragen: Bei ihm ist die Stadt zuständig, bei mir der Landkreis. Was der aufruft weiß ich nicht.
Was habt Ihr für einen Landrat/Bürgermeister? Roten oder sogar Grünen? Im Zeichen von ASP haben die auch den Schuss noch nicht gehört. Bei uns gilt die Erlaubnis für 3 Jahre zu gleichen Geld.
Wie sagte mal ein Vet. als es noch wenig Sauen gab:
Die J;äger haben doch alle Geld, schau mal auf die Autos und Waffen. Die freuen sich doch wenn sie mal eine Sau schießen und zahlen die 20 Euro für die Trich.Schau gerne !!

Bei solcher Ungleichbehandlung gleich den Bauernverband einschalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wenn ich für was beauftragt werde, handle ich in einem Auftrag für wen. Soll ich dafür auch noch blechen?

Hier: Kostenfrei, sonst würde ich dankend ablehnen...
hallo.
Es stellt sich die Frage, ob du beauftragt wurdest oder die Beauftragung zur Jagd mit Nachtsichttechnik beantragt hast?
Natürlich kannst du deinen Wildschaden auch ihne Technik mindern. Daran hindert dich Niemand, dazu musst du keinen "Beauftragung" beantragen und verursachst somit auch keinerlei Verwaltungsaufwand.

Der Eine sagst sich gut, die handeln zur Seuchenprävention = verwaltungskostenneutral für Antragssteller, der Andere meint, Wildschadenminderung darf trotzdem etwas kosten :mad:

Ich sehe das aber ebenso wie du, wenns um reine Seuchenprävention geht!
 

ElCaracho

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Mein Reviernachbar hat mich heute angesprochen. Seine UJB ruft folgende Verwaltungskosten für die Beauftragung auf:

- 60 € für das Revier bzw. den Pächter
- 33,50 € für jeden Begeher, der mit dem Vorsatzgerät jagt
- Beauftragung jeweils für 1 Jahr, also in jedem Jahr diese Gebühren

Wie sieht das im übrigen Bayern aus? Auch nur 1 Jahr?

Zur Vermeidung von Rückfragen: Bei ihm ist die Stadt zuständig, bei mir der Landkreis. Was der aufruft weiß ich nicht.

Bei mir der Landkreis, 50€ für jeden der eine hat. Gültig 3 Jahre.
 
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Bei mir waren es 33,50. für JJ 2019/2020. Ebenfalls die Stadt zuständig. Verlängerung für das kommende Jahr (bzw. hoffentlich dann für die nächsten 3 Jahre) wurde die Woche beantragt.
 
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Hmm ohne dass ich die Waffenrechtsänderung jetzt schon ausgiebig studiert habe:

Eben bekam ich von Frankonia einen Newsletter mit folgendem Satz:

"
  • Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte dürfen jetzt vom Jäger für jagdliche Zwecke verwendet werden. Dazu zählen auch Wärmebildvorsatzgeräte
"

Sind Vorsatzgeräte jetzt für alle zur Nutzung freigegeben? Benötigt man keine "Beauftragung" mehr in Bayern? Oder ist das nur Marketing von F. ?
 

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