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Gelöschtes Mitglied 20170
Guest
Und dass können und tun sie ohne NSG nicht?In Luft AUFLÖSEN ist unwahrscheinlich, Wind holen reicht schon, Herr Oberjagdpraktiker...
Und dass können und tun sie ohne NSG nicht?In Luft AUFLÖSEN ist unwahrscheinlich, Wind holen reicht schon, Herr Oberjagdpraktiker...
Und dass können und tun sie ohne NSG nicht?
Ja, das weiß ich. Aber wissen Richter das auch?
Ich vermute mal, dass es sich mit den Genehmigungen ähnlich verhalten wird wie in Bayern - ausgesuchte Berufsjäger und Förster.
Die Sichtweise ändert sich zum einen, wenn einem dann ein Jagdverbot eingeholt hat oder wenn man im Rahmen der Seuchenbekämpfung zu gesetzlichen Pflichten herangezogen wird :wink:
........Hier geht es darum, alle weiteren Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine dieser Möglichkeiten ist eben das NSG.
12 x Mond im Jahr, theoretisch mit 6 Tagen Licht für die Nachtjagd. Jetzt ziehen wir von diesen möglichen 72 Tagen die Tage ab, an denen das Licht nicht reicht oder andere Wetterbedingungen die Jagd verbieten. Und nun stehen die Sauen an den verbliebenen Nächten auch nicht gerade Schlange.
Mit einem NZG hätte ich theoretisch an 365 Tagen Licht. Für mich bedeutet das - ich kann immer dann rausgehen, wenn die Chancen gut stehen, dass Sauen im Revier sind.
Der nach dem alten Jagdgesetz in der Rechtsordnung anerkannt zu schützende Wert war, dem Wild Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten zu gewähren. Das ist bei einer Bejagbarkeit rund um die Uhr nicht gewährleistet.
Ich kann im Moment nicht sagen, inwiefern das Wildmanagementgesetz sich dahingehend noch äußert.
Btw:
Um den Faden Deiner Argumentation weiter zu spinnen, müßten demnach Vorsatzgeräte und auch Nachtzielgeräte auf alles Wild uneingeschränkt freigegeben werden. Das wäre dann der nächste logische Schritt.
Btw:
Um den Faden Deiner Argumentation weiter zu spinnen, müßten demnach Vorsatzgeräte und auch Nachtzielgeräte auf alles Wild uneingeschränkt freigegeben werden. Das wäre dann der nächste logische Schritt.
...
Die rein theoretische Frage wäre dann, was hätten Berufsjäger oder Förster in einem von mir gepachteten Jagdrevier mit dem entsprechenden Gerät zu suchen?
wmh
Jäger
In Bayern längst Realität: Dort bekommt der beauftragte Pächter eine Liste um seine Begeher einzutragen die dann eben gleich mitbeauftragt werden.
Ich vermute mal, dass es sich mit den Genehmigungen ähnlich verhalten wird wie in Bayern - ausgesuchte Berufsjäger und Förster durften auch schon in der DDR nicht nur mit der Flinte, sondern auch mit der Büchse und abgezählter Munition jagen..
Muss der Pächter dann sofort die UJB informieren und das NSG sicherstellen, wenn er dem JAGDGAST Begeher den Begehungsschein entzieht?
Und dass können und tun sie ohne NSG nicht?