[Niedersachsen] Vorsatzgeräte

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Man muss ja nur einmal weiterdenken. Man hat ein (legales) Dual-Use-Gerät, und auf dem Schießstand setzt man es "spaßeshalber" auf sein Zielfernrohr auf, um zu schauen, ob man es zum Treffen bringen kann.

Ist das schon eine Straftat, oder wird es erst bei der eigentlichen Jagd zur Straftat ?
 
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Warum sollte das nicht unter jagdliche Zwecke subsummiert sein?
. Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt.
Damit hat man genau das klargestellt. DIe vorherigen behördlichen Beauftragungen beinhakteten dies nicht, da dort eine Beschränkung sowohl räumlich als auch in der Tätigkeit festegelgt war.
Das ist vorbei.
Eine Straftat ist es auch nicht und auch als OWi ist nichts im WaffG benannt.

Grundsätzlich gibt es auch kein Verbot für Dual Use Geräte vor dem ZF.
 
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Jetzt ist es soweit. Ab morgen ist auch in Niedersachsen Jagd auf Schwarzwild mit Vorsatzgeräten zulässig.

Dass die Montage von Vorsatzgeräten mit integriertem Infrarotstrahler auf Schusswaffen weiterhin auch in Niedersachsen nicht zulässig ist solange das Waffengesetz des Bundes nicht angepasst wurde, sollte hoffentlich bekannt sein.
 

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Harter Tobak.
Dass Böcke, Schmalrehe, Schmalspießer und tiere jetzt ab 01. April frei sein sollen, war komplett an mir vorbei gegangen.
Krass auch die Kalibervorgabe für Schwarzwild in der Falle. Scheint auf Schalldämpfer mit Unterschallmun im Saufang ausgerichtet zu sein. Werden in Niedersachsen denn schon Saufänge betrieben?
 
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Im manchen, wenigen Dingen ist NDS erstaunlich fortschrittlich. Aber was der Quatsch mir Schmalrehen bis 15.5. soll verstehe mal jemand...
 
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Ab Mitte Mai haben viele Ricken schon gesetzt. Denke so sollen Fehlabschlüsse vermieden werden.
Kenne Reviere, in denen der Schmalrehabschuss im Mai aus diesem Grund verpönt ist.
Da finde ich die Vorverlegung der Jagdzeit auch sinnvoll. Beim Bock naja, denke 9 Monate waren bisher lang genug um seine Böcke anne Grund zu kriegen.
 
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So ein Quatsch. Im Rest Deutschlands bekommen die Leute es auch hin, Ricken von SMR zu unterscheiden.
Da wird der Jagdverband mal wieder kräftig Lobbyarbeit betrieben haben.
 
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Die Änderung der Jagdzeiten beim Rehwild war überfällig. Das hat auch nichts mit 9 Monaten zu tun, in denen man Böcke schießen kann. Wenn man es drauf anlegt, reicht für den Bockabschuss auch eine Jagdzeit von 4 Wochen.
Im Landkreis Hildesheim wurde im Rahmen eines Projektes die vorgezogene Jagdzeit getestet um die Auswirkungen auf Wildunfälle zu überprüfen. Es hat sich gezeigt, dass Wildunfälle im April und Mai deutlich reduziert werden konnten, wenn der Bestand der Böcke früher reduziert wird. Von mir aus hätte man die Jagdzeit Ende November oder Dezember beenden können . Das ist wildbiologisch deutlich sinnvoller. Ob man einen Bock nun im April oder Mai schießt, macht biologisch nun keinen Unterschied.
Ende Mai ist die Gefahr von Fehlabschüssen angeblicher Schmalrehe deutlich höher als im April. Das hat nichts mit Quatsch zu tun. Von Fehlabschüssen wird halt nur nicht so viel erzählt...
Und ich habe schon Pächter mit 30JJ erlebt, die stolz waren, weil sie endlich auch mal im Mai ein Schmalreh geschossen haben. Bei näherer Betrachtung war es leider nur keins.
 
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Wenn ich es richtig gelesen habe wird explizit von Nachtsichttechnik gesprochen (geschrieben). Heißt das im Umkehrschluss das WBK-Vorsatz und Co. weiterhin nicht erlaubt sein sollen?
 
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Nachtsichttechnik als Auf- oder Vorsatzgerät für Zieltechnik ( z.B. Zielfernrohre)....
So lese ich
 
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Wenn man aufgrund dieser Formulierung tatsächlich zwischen Wärmebild und Restlichtverst. unterscheiden möchte, könnte man auch zu dem Schluss kommen, dass Wärmebild noch nie verboten war...
Das Verbot nach §19 Bundesjagdgesetz spricht nicht von Wärmebild sondern von elektronischen Bildwandlern usw., welches aber beide Techniken umfasst ohbe Wärmebild wörtlich zu erwähnen.
Mit der aktuellen Verordnung muss nur das erlaubt werden, was sonst mit identischer Formulierung nach BJG verboten wäre.
 
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FTB

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Jetzt ist es soweit. Ab morgen ist auch in Niedersachsen Jagd auf Schwarzwild mit Vorsatzgeräten zulässig.

Dass die Montage von Vorsatzgeräten mit integriertem Infrarotstrahler auf Schusswaffen weiterhin auch in Niedersachsen nicht zulässig ist solange das Waffengesetz des Bundes nicht angepasst wurde, sollte hoffentlich bekannt sein.


Schade, ich hatte gehofft, dass Raubwild mit freigegeben wird.
Muss man sich also die Kirrung von den Waschbären ausräumen lassen.;)
 
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Ist doch alles in Arbeit.

Meiner Kenntnis nach nur bedingt, da nur Neubürger (Waschbären & Co) unter die Regelung fallen sollen.

Dieses Unterfangen ist meiner Ansicht nach totaler Unfug. Entweder gibt es 1000-fache Verstöße gegen das Jagdgesetz, weil der Vorsatz beim Sauenansitz nicht abmontiert wird wenn Raubwild in Anblick kommt und dennoch erlegt wird; oder die Raubwildstrecke bricht dramatisch ein, weil der größte Teil bisher Beifang bei der Sauenjagd war und nun nicht mehr erlegt wird.
 
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Ja, so ist es.
Der Waschbär an der Kirrung ist dann nicht mehr das Problem.
Zur Umsetzung braucht man wohl kein weiteres Wort verlieren. ;)
 

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