Vorsorgevollmacht

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Frage: Was ist denn höher zu bewerten, Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht.

Person A gibt Person B eine Vorsorgevollmacht und Person C eine Generalvollmacht.
A verunfallt und B trifft auf C im Krankenhaus.
Beide legen ihre Vollmachten vor.
Was nun?
 
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Es ist gut das zu machen. Bei meinem Vater habe ich beides schon öfter im Krankenhaus, Banken, Behörden…benötigt und die Banken können da ganz schön bockig sein. Denn sie müssen sich absichern, dass der Vorsorgefall und damit die Notwendigkeit und Berechtigung zur Übernahme der Geschäfte tatsächlich eingetreten ist. Gerade bei Krankheit ist das so ne Sache….je nach dem.

Ein gesundheitlicher Schuss vorn Bug bei mir und dann später eine schwere OP in der Familie war auch für uns der Anlass das für die ganze Familie inkl. unserer Kinder am Ortsgericht zu regeln - Schicksal kennt ggf. keine Altersgrenze: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und noch eine.
Wir haben das in eine Notfallordner deponiert und alle haben gegenseitige Kopien.

Bei den Waffen mache ich mir keine Sorgen, da mein Sohn und ich die gegenseitige Nutzung jeweils in unseren WBKs extra eingetragen haben. Damit hätte meine Frau dann keinen Stress.
Aber das mit den „nur in gute Hände“ würde ich entspannter sehen: das ist für Deinen Hund wichtig, aber Gewehre - und mögen sie noch so einzigartig sein - sind nur Werkzeuge wie die Hobelbank oder die Kreissäge,

Befremdliche Diskussionen, wo irgendwer behauptet die via Ortsgericht geregelten Vollmachten wären nicht gültig, sind mir nicht unbekannt. Das konnten wir aber ausräumen. Und davon würde ich mich nicht beirren lassen, denn das ist auf jeden Fall besser, als wenn nichts hinterlegt ist….denn dann geht es u.U. im Falle des Falles sehr unschön weiter.
 
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Frage: Was ist denn höher zu bewerten, Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht.

Person A gibt Person B eine Vorsorgevollmacht und Person C eine Generalvollmacht.
A verunfallt und B trifft auf C im Krankenhaus.
Beide legen ihre Vollmachten vor.
Was nun?
Man kann ja 2 Personen mit gleichen Rechten einsetzen
 
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Man kann ja 2 Personen mit gleichen Rechten einsetzen
Eine 2. Person in die Vorsorgevollmacht einzusetzen ist durchaus ratsam.
Der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Es passiert was, der Bevollmächtigte in Urlaub, selbst krank, … .
Wenn schon, dann richtig und wasserfest.

Was aber, wenn diese beiden Vollmachten aufeinandertreffen?
 
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Bei der Vorsorgevollmacht hat man tlw. bei verschiedenen Punkten Wahlmöglichkeit, ob z.b. beide Personen getrennt entscheiden können oder das einstimmig tun.
Das ist ganz gut, so dass z.b zwei Kinder unabhängig voneinander kleinere Dinge schnell regeln können, aber bei schwerwiegenden einvernehmlich überlegt agieren.

Aber wie Bollinger sagt, würde ich auch zwei Personen einsetzen.
Ein heikler Punkt, wenn ein Partner verstirbt und eine ErsatzVorsorgePerson nicht benannt war oder es übersehen wird eine betreuenden ErsatzPerson in einer neuen Vollmacht festzulegen.…oder das gar nicht mehr geht, weil der verbliebene Partner nicht mehr zu entscheiden in der Lage ist.
 
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Bei der Vorsorgevollmacht hat man tlw. bei verschiedenen Punkten Wahlmöglichkeit, ob z.b. beide Personen getrennt entscheiden können oder das einstimmig tun.
Das ist ganz gut, so dass z.b zwei Kinder unabhängig kleinere Dinge schnell regeln können, aber bei schwerwiegenden einvernehmlich überlegt agieren.
Meine Frau ist als Einzelkind die Alleinerbin, meine Schwiegermutter hat trotzdem bei einem Notar das volle Programm ausarbeiten lassen und meine Frau und mich eingesetzt.
 
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Meine Frau ist als Einzelkind die Alleinerbin, meine Schwiegermutter hat trotzdem bei einem Notar das volle Programm ausarbeiten lassen und meine Frau und mich eingesetzt.
Perkeo, ich möchte bei solchen schwerwiegenden Gedanken kein “gefällt mir“ setzen ,das wäre unpassend.
Aber das ist gut so, sehr vorausschauend. Es hat mit Alleinerbin auch erstmal nicht so viel zu tun, sondern mit der Absicherung, dass das Wohlergehen und die Verbindlichkeiten im Sinne des Betroffenen geregelt werden können und für diese Regelung auch eine 2. Vertretung benannt ist, der man vertraut.

Es sind unschöne Gedanken, aber man fühlt sich entspannter wenn alles geregelt ist.
 
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Perkeo, ich möchte bei solchen schwerwiegenden Gedanken kein “gefällt mir“ setzen ,das wäre unpassend.
Aber das ist gut so, sehr vorausschauend. Es hat mit Alleinerbin auch erstmal nicht so viel zu tun, sondern mit der Absicherung, dass das Wohlergehen und die Verbindlichkeiten im Sinne des Betroffenen geregelt werden können und für diese Regelung auch eine 2. Vertretung benannt ist, der man vertraut.

Es sind unschöne Gedanken, aber man fühlt sich entspannter wenn alles geregelt ist.
Das war auch das Hauptanliegen meiner Schwiegermutter uns vor Ärger zu verschonen, in ihrem Bekanntenkreis war das nämlich der Fall, eine schwere Krankheit auf dann auf der Intensivstadion und dann der Todesfall und keinerlei Vorsorgevollmachten.
Die Konten waren gesperrt bis das Nachlassgericht nach einer gewissen Zeit die Freigabe erteilte.
 
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Horrido zusammen,

erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Erklärungen.

Dann werde ich mal in der nächsten Zeit je einen Termin beim Arzt und beim Notar machen.
Der Arzt soll mir dann mal Aufschreiben / sagen, was die Fachbegriffe sind, die meine Wünsche betreffen. Und der Notar kann das dann mit den entsprechendem "Behördendeutsch" schreiben.
Hoffe ich jedenfalls....
Auch werde ich die nächste Zeit mal dem VDK beitreten. Schaden kanns ja nicht.

Nochmals vielen Dank Euch allen

RedNose
 
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Hallo,
bei Bankvollmachten ist es wichtig ein Vollmacht für Lebzeiten und eine für nach dem Tod. Sonst hast du entweder das Problem sie liegt im Krankenhaus und du kannst nix machen oder die Ba k wartet auf den Erbschein - währenddessen fröhlich alle weiter abbuchen. Ich spreche aus Erfahrung...
Peter
 
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Hallo,
bei Bankvollmachten ist es wichtig ein Vollmacht für Lebzeiten und eine für nach dem Tod. Sonst hast du entweder das Problem sie liegt im Krankenhaus und du kannst nix machen oder die Ba k wartet auf den Erbschein - währenddessen fröhlich alle weiter abbuchen. Ich spreche aus Erfahrung...
Peter
Das nennt sich Bankvollmacht über den Tod hinaus.
 
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Horrido zusammen,

erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Erklärungen.

Dann werde ich mal in der nächsten Zeit je einen Termin beim Arzt und beim Notar machen.
Der Arzt soll mir dann mal Aufschreiben / sagen, was die Fachbegriffe sind, die meine Wünsche betreffen. Und der Notar kann das dann mit den entsprechendem "Behördendeutsch" schreiben.
Hoffe ich jedenfalls....
Auch werde ich die nächste Zeit mal dem VDK beitreten. Schaden kanns ja nicht.

Nochmals vielen Dank Euch allen

RedNose
Ich wünsche dir viel Glück einen Arzt zu finden, der sich die Zeit nimmt.

Im Internet kursieren, aus vertrauenswürdiger Quelle, Vorlagenfür Vorsorgevollmachten und Patientenvefügungen. Bei letzterem kann man ankreuzen was man will, oder nicht. Das solltest du dir anschauen um überhaupt im Thema zu sein, was es da alles gefragt wird. Ich würde dann die Fragen die auftauchen und das Ergebnis mit dem Arzt besprechen.

Von Null an eine Patientenverfügung mit einem Arzt zusammen zu erstellen sprengt m.e. den Rahmen.
 
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Horrido zusammen,

ein kurzes Update von mir....

Ich war gestern auf der Bank (wegen etwas anderem) und habe mit "meinem" Bankmitarbeiter gesprochen...

Ich soll die Persos meiner "zukünftigen Betreuer" per Mail zu ihm senden oder als Kopie abgeben. Dann will er mir die entsprechenden Formulare zusenden / geben, die ich für die entsprechenden Vollmachten (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Pflegevollmacht,...) brauche. Die Vollmachten gelten dann auch über den Tot hinaus, was wichtig (so auch seine Meinung) ist. Es könnte ja etwas bezahlt werden müssen...

Für die Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung hatte ich die letzte Zeit etwas gegoogled und mir einiges zusammen geschrieben...
Hauptsächlich habe ich vom BMJ kopiert und entsprechend meiner Wünsche angepasst. Einige Sachen, die in den *.pdfs vom BMJ waren, haben mir nicht zugesagt...

Damit (Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung) war ich heute bei meinen Hausarzt, der über meinen Entwurf geschaut hat.
Er hat mich auf Fehler hingewiesen (Paliativ <=> Wille) und mich tatsächlich gelobt :)

Als nächstes werde ich meine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung mit meinen "Betreuern" (meine Schwester und danach mit meiner Freundin (nicht LAP)) besprechen. Die sollen dann auch das Teil unterschreiben, wenn sie damit "so leben" können.
Die einzige "Wackelkandidatin" ist meine Schwester. Ich befürchte, das sie ein Problem damit hat, bei mir "den Stecker" zu ziehen, wenn es denn soweit ist...

Danach gehts noch zum Notar, damit meine Unterschrift beglaubigt ist. Ist zwar nicht nötig, aber Sicher ist Sicher...

Dann bekommen sowohl mein Hausarzt, als auch beide "Betreuer" jeweils eine Kopie. Mein Hausarzt will das dann hinterlegen, damit es (mehr oder weniger) erreichbar ist.
Ich hoffe, dass das Ganze dann "Wasserdicht" ist, und ich "im Falle eines Falles" gut versorgt bin. Im Sinn von das "mein Wille" (auch von Ärzten) respektiert wird.
Bei "meinen" Betreuern mache ich mir da, besonders bei der Freundin, keine Sorgen...

RedNose
 

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