Da hast du Recht, es bleibt unbegreiflich. ErklÀren könntest du es nicht, nur beschönigen.
Ich starte gerne noch einen Versuch!
Beispiel Passat/Beetle - EU/US
Ein EU Passat und ein US Passat sind nicht identisch!
Weder in den Bauteilen noch in der Grundfahrgestellnummer noch in den Zulassungsbestimmungen oder in den Motorkennbuchstaben, der GetriebeĂŒbersetzung...
Rechtlich haben diese Fahrzeuge nur den gleichen Namen und 80% Gleichteile!
Die US Fahrzeuge mĂŒssen je nach Bundesstaat unterschiedliche Zyklen fahren!
Vereinfacht hier mal NEFZ (EU alt) gegen WLTP (EU neu) gegenĂŒber gestellt!
In der EU reicht ein Software Update um die PrĂŒfung zu bestehen!
In den USA wird das Auto ohne massive VerÀnderung der Hardware nie die dortigen Test bestehen!
(anderer Test, anderer Zyklus, andere Grenzwerte)
In der EU kannst Du also Nachbessern (Recht auf Nachbesserung) und der Kunde hat ein NEFZ Konformes Auto!
In den USA bleibt das Auto abweichend zur Gesetzeslage (auch Recht auf Nachbesserung, kann aber nicht gemacht werden)!
In den USA bekommt der Kunde also trotz Nachbesserung nicht was er bestellt hat, eine Passat oder Beetle der z.B. FTP-75 bzw SFTP-US06 einhÀlt!
In der EU kommt ein KBA genehmigtes Update und es ist KONFORM mit Zulassungsbestimmungen und NEFZ
Darum wurdenin den USA Emissionen z.B. von Tesla und anderen gekauft, weil es dort Emissionshandel gibt!
Der Kunde hatte die Wahl ob er das Fahrzeug zurĂŒck geben will (weil es nicht das kann was versprochen war und nicht Nachgebessert werden kann) oder ob er 5000 Dollar nimmt!
Du vergleichst hier also zwei komplett unterschiedliche Faktenlagen nur weil es Dir in den Kram passt!
Dazu wirfst Du hier trotzig Zivilrecht und Strafrecht in einen Korb!