VW Amarok V6

D

doghunter

Guest
Moin.
Hier schreiben wir ĂŒber den VW Amarok !
Du hast keine Ahnung u. verstehst es nicht!
Traurig👎
Schade.
Wie in den meisten Themen, wo er schreibt!
Ich fahre ja hier einen Amarok und Touareg und in Kanada habe ich einen RAM 1500 in etwa mit gleichen Baujahren. Der Amarok ist dem RAm in nahezu allen Bereichen ĂŒberlegen und vebraucht nur 50% an Sprit..einzig der RAM sieht geiler aus
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
Da hast du Recht, es bleibt unbegreiflich. ErklÀren könntest du es nicht, nur beschönigen.


Ich starte gerne noch einen Versuch!

Beispiel Passat/Beetle - EU/US

Ein EU Passat und ein US Passat sind nicht identisch!
Weder in den Bauteilen noch in der Grundfahrgestellnummer noch in den Zulassungsbestimmungen oder in den Motorkennbuchstaben, der GetriebeĂŒbersetzung...
Rechtlich haben diese Fahrzeuge nur den gleichen Namen und 80% Gleichteile!
Die US Fahrzeuge mĂŒssen je nach Bundesstaat unterschiedliche Zyklen fahren!
Vereinfacht hier mal NEFZ (EU alt) gegen WLTP (EU neu) gegenĂŒber gestellt!

1570610722588.png

In der EU reicht ein Software Update um die PrĂŒfung zu bestehen!
In den USA wird das Auto ohne massive VerÀnderung der Hardware nie die dortigen Test bestehen!
(anderer Test, anderer Zyklus, andere Grenzwerte)

In der EU kannst Du also Nachbessern (Recht auf Nachbesserung) und der Kunde hat ein NEFZ Konformes Auto!
In den USA bleibt das Auto abweichend zur Gesetzeslage (auch Recht auf Nachbesserung, kann aber nicht gemacht werden)!

In den USA bekommt der Kunde also trotz Nachbesserung nicht was er bestellt hat, eine Passat oder Beetle der z.B. FTP-75 bzw SFTP-US06 einhÀlt!
In der EU kommt ein KBA genehmigtes Update und es ist KONFORM mit Zulassungsbestimmungen und NEFZ

Darum wurdenin den USA Emissionen z.B. von Tesla und anderen gekauft, weil es dort Emissionshandel gibt!
Der Kunde hatte die Wahl ob er das Fahrzeug zurĂŒck geben will (weil es nicht das kann was versprochen war und nicht Nachgebessert werden kann) oder ob er 5000 Dollar nimmt!

Du vergleichst hier also zwei komplett unterschiedliche Faktenlagen nur weil es Dir in den Kram passt!
Dazu wirfst Du hier trotzig Zivilrecht und Strafrecht in einen Korb!
 
D

doghunter

Guest
Und da heutzutage ein Autoleben auf max. 180.000 km ausgelegt ist sollte man sich MĂŒhlen mir 130.000 gut ĂŒberlegen. Vorallem die ganz modernen Schleudern, die Ölwechsel nur alle 30tsd km und dabei besonders sauber sein sollen
Meine VW, und ich hatte einige, sind immer nach ca. 350tsd absolut problemlosen Km verkauft worden. Ein Passat von mir aus 2008 fÀhrt heute beim Nachbarn mit inzwischen 520tsd km immer noch sehr zufrieden! Also nicht alles glauben, was du schreibst...
 
Registriert
31 Jan 2013
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1.766
Das ist keine Meinung sondern von Gerichten festgestellt ...nur halt nicht hier weil wir unsere heile Welt noch ins nÀchste Jahrzehnt retten wollen
 
Registriert
21 Jan 2002
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75.597
In der EU reicht ein Software Update um die PrĂŒfung zu bestehen!

Behauptet VW. Andere können das Gegenteil beweisen.
Wenn das KBA Temperaturfenster als Normalfall ansieht obwohl sie nach den Buchstaben der Verordnung nur Ausnahmen darstellen, weiss man woher der Wind weht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
Behauptet VW. Andere können das Gegenteil beweisen.
Wenn das KBA Temperaturfenster als Normalfall ansieht obwohl sie nach den Buchstaben der Verordnung nur Ausnahmen darstellen, weiss man woher der Wind weht.


Die gleichen Temperaturfenster die auch Opel, Ford, BMW, Benz nutzen...

Bring bitte mal einen Beweis und nicht Deine Meinung!
Ach quatsch, vergiss es... Du gehst mir eh auf den Kecks... ohne Plan aber viel meinung zu allem... insbesondere zu Sachen von denen Du keinen Plan hast!

kannst Du melden den Beitrag!
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest


Übrigens: Jeder betroffene VW-Kunde hat ein Anrecht auf NacherfĂŒllung. Das bedeutet, dass der Konzern oder der HĂ€ndler dafĂŒr sorgen muss, dass der Mangel – in diesem Fall die Schummelsoftware – beseitigt wird.

Im Falle des Abgasskandals erfolgt die Nachbesserung ĂŒber die Aufspielung eines Software-Updates.
RĂŒckgaberecht: Verbraucherfreundliche Urteile haben die Nase vorn

Doch was gilt eigentlich, wenn Hersteller und HĂ€ndler ihrer Pflicht zur Nachbesserung nicht nachkommen? Mehrfach wurden in dieser Situation VW-HĂ€ndler per Gerichtsurteil dazu verpflichtet, das „schmutzige“ Diesel-Kfz zurĂŒckzunehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung zu erstatten.
 
Registriert
21 Jan 2002
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75.597
Ah, jemand der seine Brötchen bei VW verdient.

Allein das Wort "schummeln" im Zusammenhang mit Betrug des Kunden ist bezeichnend.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
Ah, jemand der seine Brötchen bei VW verdient.

Allein das Wort "schummeln" im Zusammenhang mit Betrug des Kunden ist bezeichnend.


Das Wort habe ich nicht eingefĂŒhrt sondern die Presse und ob VW TĂ€ter oder ebenfalls Opfer ist kannst wahrscheinlich nur Du beantworten, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und hier jetzt 4 Jahre einen US Kanzlei im Auftrag der US Justitzbehörde das versucht raus zu bekommen!

Du kannst Deine tollen Informationen und Dein qualifiziertes Wissen ja der Kanzlei Jones Day zur VerfĂŒgung stellen... Die haben ja leider nicht Deine Qualifikation, obwohl hier schon 4 Jahre keine Daten (einschließlich Mails, Telefonverbindungen usw) gelöscht werden dĂŒrfen!
 

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