W&H Heft 4, Notstand oder Straftat

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Das ist ja wieder etwas, das man sich ziemlich gut zu Gemüte führen muss, das Kopfschütteln beim Lesen der vermuteten Rechtslage sein lassen sollte, um sich die Bewertung und die Fälle nachhaltig einprägen zu können, damit man nachher nicht von Freunden der ganz „besonderen Artenvielfalt“ gejagd wird und sich nicht wehren darf oder kann.
Mal abwarten, ob von der Gesamtsituation nicht eine Partei ganz schön profitiert. Mir graust es bei dem Gedanken.
Gruss, DKDK.
 
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Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
kannst du mal für die nicht offline leser kurz das Thema zusammenfassen oder einen link setzen? ich verstehe nur Bahnhof...
Das ist ja wieder etwas, das man sich ziemlich gut zu Gemüte führen muss, das Kopfschütteln beim Lesen der vermuteten Rechtslage sein lassen sollte, um sich die Bewertung und die Fälle nachhaltig einprägen zu können, damit man nachher nicht von Freunden der ganz „besonderen Artenvielfalt“ gejagd wird und sich nicht wehren darf oder kann.
Mal abwarten, ob von der Gesamtsituation nicht eine Partei ganz schön profitiert. Mir graust es bei dem Gedanken.
Gruss, DKDK.
 
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Mach ich später, weil das mehrere Sätze werden, bin grad unterwegs. Es geht aber darum, wann man einen Notstand reklamieren kann und wann nicht.
Wenn der also grad ein von Dir erlegtes Stück anfrisst, darfst Du ihn nur zu verjagen versuchen, weil das Stück angefressen und nix mehr wert ist, und Du es eh verwerfen musst, lass es ihm also!
Wenn der neben Dir steht, Dich aber nur erschrecken will, und Du die Gelegenheit hast, ohne gebissen zu werden, auf nen Baum zu kommen oder in ein Auto, dann kannst Du keinen Notstand reklamieren.
Aber das ist nicht so schlimm, denn wenn Du dann hinter Gittern sitzt, weil Du zu viel Schiss hattest und geschossen hast, kann er Dich nicht kriegen, wegen der „schwedischen Gardinen“.
Gruss DKDK.
 
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Mach ich später, weil das mehrere Sätze werden, bin grad unterwegs. Es geht aber darum, wann man einen Notstand reklamieren kann und wann nicht.
... weil Du zu viel Schiss hattest und geschossen hast, ...
Gruss DKDK.

Du schiesst ja auch nicht aus Schiss, sondern weil er dich angegriffen hat.
 
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Jetzt mal für diejenigen, die der W&H-Artikel bzw. die Einschätzung des Juristen D. D. Meyer-Ravenstein zu den gestellten Fragen interessiert, das ganze in aller Kürze.

Fall 1: Bei einer DJ wird ein Jagdhund vom Wolf attackiert, nachhaltig. Ein zufällig anwesender Schütze muss versuchen, den Wolf durch Schreien, Pfeifen etc., auch durch einen Schuss in den Boden zu vertreiben. Wenn der aber nicht vom Hund ablässt und der Hund zu unterliegen droht, darf der zufällige Zeuge schiessen. Das wäre dann als Notstand einzuschätzen. Meine Meinug: Ein Richter muss das im Zweifel erst auch noch so sehen.

Fall 2: Jäger will ein erlegtes Reh einsammeln, der Wolf hat schon reingebissen und lässt sich nicht vertreiben. Ich habe es schon geschrieben, ganz einfach, der Schuss auf den Wolf ist nicht erlaubt, weil kein Notstand.

Fall 3: Ein Wolf läuft um einen pirschenden Jäger herum, lässt sich aber durch Schreien und auch nichts anderes vertreiben. (Man sollte also immer eine Trillerpfeife mitnehmen) Man darf vielleicht mal in den Boden schiessen, eine objektiv gegenwärtige Gefahr besteht aber nicht, also kein Notstand, sondern geordneter Rückzug oder nen Baum hinaufklettern.

Fall 4: Ein Wolf stürmt auf einen Jäger zu, muss er warten, bis der ihn beisst, oder darf er auf den heranstürmenden Wolf schiessen.
Das stellt eine gegenwärtige Gefahr dar und man darf schiessen, wenn er ganz nah ist, aber keineswegs schon auf grössere Entfernung. Weil in so einem Fall der Staatsanwalt kommen muss, eine genaue Ortsbesichtigung vornimmt und mit hoher kriminologischer Akribie ermittelt. Das erinnert mich grad so ein wenig an einen aktuellen Fall, der durch die Medien geht, in dem wohl kaum jemand etwas mit Gewissenhaftigkeit hinterfragt/untersucht hat, da ging es aber nicht um nen Wolf. Im Fernsehkrimi kommt immer eine ganze Hundertschaft, auch mit Zollstock und photographiert, also wenn es um Mord und Totschlag geht; wie gesschrieben, nur im Fernsehkrimi.

Fall 5: Ein Jäger sieht, wie ein Wolf auf ner Wiese im Revier ein Schaf attackiert, darf er den Wolf erschiessen? Nein, kein Notstand, denn das Schaf wird im Zweifel ja zu 100% ersetzt (die 100% sind manchmal nix und manchmal 20€, vielleicht auch schon mal mehr). Zwecks Beweissicherung sollte man das Geschehen photographieren, weil der gerufenen Wolfsberater dann gleich weiss, dass es kein wildernder Hund war.

Fall 6: Ein Wolf wird von einem Auto angefahren und liegt schwer verletzt und sichtlich leidend, aber noch lebend im Strassengraben. Also einen Notstand gibt es in dem Fall nicht, man würde sich wegen des Naturschutzrechtes strafbar machen, auch in Sachsen, wo der Wolf dem Jagdrecht unterliegt!!! Man muss erst mit den Behörden Kontakt aufnehmen, mit der Polizei oder dem Landkreis bzw. ihm unterstellten Behörden, um eine polizeirechtliche Anordnung oder eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erbitten, wobei die Behörde einem nicht glauben muss und dann lieber einen Vertreter entsendet.

Ich meine, dass letzteres auch so sein muss, wir sind doch in Deutschland, wo kämen wir denn sonst auch hin?!!!

Die Fragen sind kursiv geschrieben, wobei ich sie gekürzt wiedergegeben habe. Meine unmassgebliche Meinung ist dann durchgestrichen, weil ich nicht wusste, wie ich sie sonst kenntlich machen kann, damit klar ist, dass man sich darauf eben nicht berufen darf. Ausserdem hoffe ich, dass die W&H Redaktion mich nicht verklagt, auch deshalb weise ich darauf hin, dass auch in diesem Heft weitere interessante Artikel stehen und beeindruckende Aufnahmen von Jagdhunden, die von Wölfen zerfleischt wurden. Also ich wollte mit einem so zugerichteten Geschöpf nicht nach Hause kommen oder meinen Enkelkindern zeigen müssen. Denen lese ich jeden Tag die Geschichte von den 7 Geislein vor, wenn sie mich besuchen, was sie häufig tun.

Lieber Ulrich B, entschuldige, dass ich manchmal etwas Makabres/Sarkastisches einstreue, aber nicht direkt erkennbar mache. Putative Notwehr, gibt es putativen Notstand, muss erst einmal überprüft und akzeptiert werden. Im übrigen streuben sich mir bei dem ganzen echt die Haare und deshalb ist es gut, dass sachkundige Juristen uns auf die juristische Problematik bzw. auf potentielle Konsequenzen hinweisen.

Gruss, DKDK.
 
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scaver

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Grundsätzlich gibt es keinen rechtssicheren Notstand in Deutschland, was den Wolf angeht, solange es keine Urteile gibt.
Alles andere ist eine gefährliche rechtliche Spekulation - zum Schaden des Anwenders/Jägers.
Wenn man 2 Zeugen hat, einen Dritten, der kein Jäger ist, kann man sehr sicher im Notstand einen Wolf töten, wenn der Hund betroffen ist. Ein Angriff auf den Menschen ist nicht glaubwürdig und darf nur mit einem Messer letal begleitet werden, denn wenn ein Wolf so nahe kommt, das man selbigen schneiden kann, muss jeder Richter Notstand annehmen. Das ist aber theoretische Spekulation. Ein Weidetier darf man gar nicht durch einen letalen Schuss schützen. Da muss man zuschauen, bis das Tier elendig vereckt. Einen verletzen Wolf darf man ebenfalls nicht erlösen. Die Politik hat die Grausamkeit über das Grundgesetzt erhoben und verlangt, dass ein Wolf elendig verrecken muss, bis der Notarzt nicht rechtzeitig eintrifft. Ein von Dir erlegtes Reh, welches ein Wolf, oder aber auch ein Bär, gar Luchs übernimmt, ist verloren, da gibt es nichts zu diskutieren.
Man sieht, welche grausammen Regeln erfunden werden, um dumme Dinge in Deutschland umzusetzen.
Ich hoffe es gibt einen gadenlosen Gott, der die, die das verbrochen haben, am jüngsten Tag entsprechend bestraft. Wir tun es nicht.

Wer anders handelt und erwischt wird, ist ein gerechter Jäger, aber dann auch seine Lizenz los und Zivilist.

sca.

obiges kann man an jeden Hochsitz bicken, wo es Wölfe gibt, nicht, dass einer seine Kompetenzen falsch einschätzt.
 
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@ Bockgeschossen:
Auch als krankes Wild unterliegt er dem Artenschutz - der geht vor.
Tu's nicht, ziehst auch gerichtlich den Kürzeren.
Selbst wenn ich als (nicht amtlicher) Tierarzt nach (möglichst überprüfbarer) Diagnose "keine Überlebenschance, stark leidend" den angefahrenen Wolf erlöse, werde ich durch die Instanzen gehen müssen.
 
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scaver

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@ Bockgeschossen:
Auch als krankes Wild unterliegt er dem Artenschutz - der geht vor.
Tu's nicht, ziehst auch gerichtlich den Kürzeren.
Selbst wenn ich als (nicht amtlicher) Tierarzt nach (möglichst überprüfbarer) Diagnose "keine Überlebenschance, stark leidend" den angefahrenen Wolf erlöse, werde ich durch die Instanzen gehen müssen.

poste den Fall hier, wenn Du im Saal stehst.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

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@ Bockgeschossen:
Auch als krankes Wild unterliegt er dem Artenschutz - der geht vor.
Tu's nicht, ziehst auch gerichtlich den Kürzeren.
Selbst wenn ich als (nicht amtlicher) Tierarzt nach (möglichst überprüfbarer) Diagnose "keine Überlebenschance, stark leidend" den angefahrenen Wolf erlöse, werde ich durch die Instanzen gehen müssen.

Die Welt wird immer verrückter!
 
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Nein, das kommt explizit als Reaktion auf die "Wiederausrottungsphantasien" und dem damit erzeugten Vertrauensmangel gegen "die Jäger" in den entsprechenden Diskussionen auf und wird da immer wieder hochgehalten. Wer sich darüber beklagt, dass er Wölfe nicht erlösen darf, sollte sich dafür bei den entsprechenden "Jagdfunktionären" etc. pp. bedanken.
 
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@ Mohawk: (#12)

Das siehst Du zu einseitig! Es ist eindeutig auch eine Folge der Ideologisierung in unserer Politik - Stichwort Main-Stream-Denke und Gutmenschlerei.
Beispiel 1: Vor Jahren mit meiner Frau in einem Nationalpark der Blue-Ridge-Mountains in den USA unterwegs. Neben dem Highway steht ein weibliches Deer, tödlich verwundet wohl von einer Fahrzeugkollision, der linke Brustbereich bis auf die Knochen aufgerissen...
An der nächsten Rangerstation mache ich Meldung mit dem Hinweis, man solle doch das Tier erlösen.
Antwort des Stationsleiters: Hier ist ein Nationalpark, da wird nicht mit Waffen eingegriffen, da muss die Natur (!) ihren Lauf nehmen. (Natürlich sind die Ranger bewaffnet, sie üben ja , z.B. im Straßenverkehr, Polizeifunktion aus.) - aber Folge vom damals uns vorauseilenden "political correct"em Denken in Osten der USA.
Beispiel 2: Da fordern die "urban unwissenden Theoretiker des Tierschutzes" wenige Tage alte Ferkel vor dem "2 kleinen Scalpellschnitten" eine Schmerzausschaltung mittels Injektion.
Also: Ferkel fangen (es quiekt zum Gottserbarmen, Schreien ist das Alarmzeichen der Schweine an die Rotte:"Gefahr droht"), Injizieren - das Ferkel quiekt noch lauter; Neuer Zugriff, nun mit Messer, das Quieken wird Ohrenbetäubend. Das soll nun Tierschutzgerecht sein!
Ein oft nach einem Wolfsangriff noch lebendes Tier (Schaf mit 'raushängenden Innereien etc.),
welches aber schwerstverletzt auf der Weide liegt, muss halt "tierschutzgerecht" vor sich hin leiden.
Irre.
 
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Ich bin kein Jurist und deshalb halte ich es für angebracht, sich an das zu halten, was der RA in dem hypothetischen Fall des schwerst verletzten Wolfes in dem W%H-Artikel geschrieben hat.
Ich verkürze wieder und rate, sich den Originalbeitrag durchzulesen.
Nach dem Bundesjagdgesetzt können wir, ja wir sollen sogar, ein sichtlich schwer leidendes Tier totschiessen oder abfangen, um es vor weiterem Leiden zu bewahren. Das ist im Naturschutzgesetz aber nicht formuliert!
Ob uns das passt oder nicht, ist vollkommen egal, es ist so. Und selbst in Sachsen wurde das Recht (Pflicht?) ein schwer verletztes Tier unverzüglich zu erlösen für den Wolf durch eine Sonderregelung für streng geschützte Arten ersetzt, so dass man eben nicht wie sonst verfahren darf/sollte.
Darüber kann man den Kopf schütteln, aber die Gesetzgeber in unserem Land haben halt so entschieden.

@Wandersmann, nein, das Schaf wird man töten dürfen, weil es ja kein Wolf ist. Damit man aber in einem womöglich nachfolgenden Verfahren nachweisen kann, dass ein Notstand eingetreten war, ist man bestimmt gut beraten, zunächst noch Zeugen zu holen und Aufnahmen zu machen, auf denen auch klar zu erkennen ist, dass sie nicht irgendwo gemacht wurden.
Gruss, DKDK.
 

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