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Egal wie die Sache bei einem Unfall ausgeht. Der Verwundete trägt den schlimmsten Schaden davon! Hässlich, grässlich, extrem schmerzhaft oder sogar tödlich! Der Jäger riskiert seinen Jagdschein und seine Zuverlässigkeit! Aber er hat eine Versicherung die normalerweise den Schaden deckt wenn kein grober Verstoß vorliegt? Täusche ich mich da, oder hab ich recht? Wenn jemand in einem, als Treibjagd gekennzeichneten Jagdabschnitt verletzt wird, und derselbe in demselben Gefahrenbereich verletzt wird, sollte das als Eigenverschulden angesehen werden? Ich hab da keine Ahnung zur Gesetzeslage.