Wärmebildvorsatz

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Das ganze werde ähnlich wie beim Schalldämpfer ablaufen, erst wenige und dann ganz plötzlich ZACK jeder.

Mein Sachbearbeiter sprach jedoch auch nur von Nachsicht, nie von Wärmebild.
 
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Novelle Waffenrecht am 13.12.2019 vom Bundestag beschlossen:

Nachtsicht Vor- und Aufsatzgeräte mit Dual-Use- Eigenschaften sind vom waffenrechtlichen Verbot ausgenommen.
Aber jagdrechtliches Verbot besteht - Ausnahmegenehmigung durch die UJ möglich.
 
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Wo sollte die Auswahl an Wärmebildvorsätzen steigen?
Für Deutschland sehe ich das nicht.
Im Interview mit der DJZ hat Seehofer sogar explizit davon gesprochen, dass Wärmebildgeräte nicht von der Erlaubnis jetzt betroffen sind.
Was der quatscht ist bedeutungslos. Da muss man meist das Gegenteil annehmen. Im vorliegenden Fall sogar belegt.
GEnau die Wärmebildvorsätze sind die, welche das Gesetz erlaubt und die breite Masse bleibt verboten.
 
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Meiner Meinung nach ist das mit den Vorsatzgeräten eh' alles "Gemurkse" - wenn ich im Dunkeln jagen will/ soll, dann brauche ich ein vernünftiges Werkzeug - und das ist ein Nachtsicht ZF. Solange ich das nicht haben darf geh' ich heim wenn es für mein normales ZF zu dunkel ist.
Abgesehen davon bin ich in der glücklichen Situation jeden Tag morgens und abends rausgehen zu können - wie ich will - also kann ich auch 10 mal "einfach so" ansitzen ohne Schuss.

CD
 
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um hier mal produktiv zu werden, wer hat denn schon ein Wärmebildvorsatzgerät bzw. getestet?
 
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10 Jan 2012
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Mir fehlt leider der Vergleich.

Ich kenne aber das Pulsar FXQ50 von einem Bekannten der ne Beauftragung hat und das ist schon sehr ordentlich. Ohne direkten Vergleich und Erfahrung kann ich da aber wenig konkretes dazu sagen.
 
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21 Jan 2011
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Da freu ich mich doch wie immer im schönen Freistaat Bayern zu leben.
Hat Bayern noch das Verbot im Landesjagdgesetz?
Wenn ich den Schrieb vom LJV BaWü richtig deute, ist es bei uns noch lange nicht für alle erlaubt, eben weil es im JWMG noch verboten ist. Es bleibt erstmal mal nur der Umweg über eine behördliche Beauftragung....
Vielleicht passen die aber auch zeitnah das JWMG an oder regeln das über eine Durchführungsverordnung.
Ich hab aber noch die Befürchtung, dass mit dem Innenminister geschschreibsel (qualitativ hochwertige Geräte, "geschulte" Nutzer) da noch was auf uns zu kommen wird.
 
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25 Mai 2011
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Seehofer kann sich ohne fremde Hilfe nicht mal eine Bockwurst kaufen. Vergesst das! Im Gesetz steht was anderes, als der zuständige Minister in Interviews von sich gibt. Wie sollste das auch anders sein? Und dann ist es ja auch nicht verwunderlich, dass sein "Versprechen", den EU-Schwachsinn 1:1 umzusetzen, nicht auch nur annähernd gehalten wurde.

Bananenrepublik mit doofen Untertanen
 
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Wenn ich den Schrieb vom LJV BaWü richtig deute, ist es bei uns noch lange nicht für alle erlaubt, eben weil es im JWMG noch verboten ist. Es bleibt erstmal mal nur der Umweg über eine behördliche Beauftragung....

In Bayern ist es noch lange nicht für alle erlaubt, Erwerb und besitz schon - Benutzung, Sprich auf das ZF stecken nur mit Erlaubnis der UJB
 
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In Bayern ist es noch lange nicht für alle erlaubt, Erwerb und besitz schon - Benutzung, Sprich auf das ZF stecken nur mit Erlaubnis der UJB
Deswegen hab ich ja gefragt, warum es jetzt bei euch besser sein soll. Ich glaube gelesen zu haben, dass ein Bundesland bei der Überarbeitung seines Jagdgesetzes dieses sachliche Verbot bereits gestrichen hat.
 

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