Wärmebildvorsatzgeräte Frage an Praktiker

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Pard 007A bekommst du für unter 600.

Ich wollte halt ein Gerät für Auffinden und Schiessen.

So toll finde ich die Werte des TA 435 nicht, zum schiessen ausreichend, aber zum spotten kann das jede WBK für die Hälfte vom Preis.
Zum schiessen würde es auch ein Merlin 13 tun, für deutlich weniger.
 
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Servus,

Die Frage hab ich mir auch vor einiger Zeit gestellt und bin dann bei der Kombination E3Max zum aufspüren und Pard zum Schießen gelandet und höchst zufrieden damit. Die Vorteile der beiden Systeme hat Schweinehunter großteils schon genannt. Und in der Praxis find ich es furchtbar und absolut unpraktikabel ein Gerät im Dunkeln (und möglichst leise) ständig auf und abzusetzen. Wiederholgenauigkeit Mal aussen vor.

Außerdem bin ich mit meiner Kombi noch günstiger weggekommen wie mit 1x CL42

Gruß und wmh
 
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Sobald das Pard mit Aufheller auf dem Zielfernrohr benutzt werden darf, besorge ich mir eins.
 
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Ich wollte halt ein Gerät für Auffinden und Schiessen.

Von einem Gerät fürs Auffinden und Schießen würde ich abraten. Finde ich nicht praktikabel, selbst ausprobiert. Der Umbau dauert, wenns eilt, zu lange, auch wenn du ein Okular zum Einsetzen in den Rusan-Adapter benutzt. Das immer gleiche Aufstecken aufs Zielfernrohr im Dustern, ggf. in Aufregung und Eile, ist auch so eine Sache...

Die genannte Lösung mit einem Wärmebildhandgerät zum Auffinden und dem PARD zum Schießen ist praxistauglich und wohl auch die preiswerteste Variante. Nutzt ein Bekannter. Keine Probleme. Großer Vorteil: Weil das PARD aufs Okular gesteckt wird, entfällt das Ein- bzw. Kontrollschießen. Derzeitiger Nachteil: Aufgrund des eingebauten Aufhellers in den meisten Bundesländern (noch) nicht WaffG-konform.
 
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Von einem Gerät fürs Auffinden und Schießen würde ich abraten. Finde ich nicht praktikabel, selbst ausprobiert. Der Umbau dauert, wenns eilt, zu lange, auch wenn du ein Okular zum Einsetzen in den Rusan-Adapter benutzt. Das immer gleiche Aufstecken aufs Zielfernrohr im Dustern, ggf. in Aufregung und Eile, ist auch so eine Sache...

Die genannte Lösung mit einem Wärmebildhandgerät zum Auffinden und dem PARD zum Schießen ist praxistauglich und wohl auch die preiswerteste Variante. Nutzt ein Bekannter. Keine Probleme. Großer Vorteil: Weil das PARD aufs Okular gesteckt wird, entfällt das Ein- bzw. Kontrollschießen. Derzeitiger Nachteil: Aufgrund des eingebauten Aufhellers in den meisten Bundesländern (noch) nicht WaffG-konform.
mal abgesehen vom Verbot wegen Aufheller, ohne Aufheller funktioniert das Pard nicht. Wenn es genug Licht hat, dass das Pard ohne Aufheller funzt, kann ich auch mit dem ZF alleine....
 
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Aktuell sind sie dran auch das Jagdrecht zu verändern. Waffenrechtlich darf man, jagdrechtlich wird hoffentlich geändert und dann.....
 
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hab ich was verschlafen :) seit wann darf man waffenrechtlich Lampe oder Aufheller an der Waffe montieren?
 
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Ich dürfte es besitzen, seit der Änderung des WaffG ist ein dual-use Gerät kein verbotener Gegenstand mehr.
 
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Der Umgang, also erwerben besitzen, führen von Nachsichtvorsatzgeräten war verboten vor der Änderung.
Jetzt darfst du zumindest eines straffrei besitzen. Dual Use beinhaltet auch Vorsatzgerät.
 
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Damit es keine Missverständnisse zu dem Thema gibt, ja ich weiß, hatten wir schon gefühlte 1000x
Das Pard 007 deutsche Ausführung, mit dem integrierten Aufheller, wie es original geliefert wird ist lt. Waffengesetz an einer Schusswaffe verboten. Konsequenzen sollte bekannt sein. Besitzen darf man das Teil ja. Wer meint es mit dem ZF Adapter neben der Waffe lagern zu müssen, könnte je nach Kontrolle auch mal in Erklärungsnot kommen.
Um das 600,- Gerät an einer Schusswaffe zu benutzen muss der IR Aufheller ausgebaut oder stillgelegt werden. Gibt da unterschiedliche Ansichten. Da das Gerät dann ohne Aufheller eher nicht sinnvoll an eine Jagdwaffe eingesetzt werden kann, müsste man eine externe Beleuchtung mitführen. Handgehalten Stativ oder sonst irgendwie. Da finde ich persönlich die 600,- für so eine Krücke auch nicht gerade billig.
Man könnte auch einfach mal versuchen zu jagen, da wird sich der ein oder andere wundern wie gut man mit einem guten ZF auf geringer Vergrößerung auch schlechtem Licht sehen kann wenn man etwas dichter herangeht.
 
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ich war schon öfters im Wald bis auf 10m an den Sauen dran.... im ZF habe ich da gar nix gesehen. In der WBK hat es nur so geleuchtet, klar zu erkennen. Also mit einem Wärmebildvorsatz einwandfrei zu erlegen gewesen. Äste, ja, ein Waldjäger kennt das Problem mit den Ästen im Wald. Aber auch IR Strahler machen im Wald durch Streulicht Probleme.
 
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Der Umgang, also erwerben besitzen, führen von Nachsichtvorsatzgeräten war verboten vor der Änderung.
Jetzt darfst du zumindest eines straffrei besitzen. Dual Use beinhaltet auch Vorsatzgerät.

Das ist falsch.
Das Pard (deutsche Ausführung) war auch vor der der letzten Änderung des WaffG als Dual use erlaubt. Es durfte nicht an die Waffe montiert werden, sondern nur zur Beobachtung.
Heute macht das Gerät Sinn, sobald eine Änderung des WaffG, des BJG und ggfs. der LJG erfolgt ist. Es besteht Hoffnung, dass dies in absehbarer Zeit geschieht.

wipi
 

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