Waffe aus Finland importieren/einführen/verbringen - Erfahrungen?

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Hallo liebe Foristen,

da ich momentan Ausschau nach einem Repetierer von Sako halte und vorhabe dieses Jahr nach Finland (Geburtsland der Sako-Büchsen) zu fliegen, kam mir die Idee evtl. das Schöne mit dem Nützlichen zu verbinden, sofern sich eine gute Kaufgelegenheit ergäbe.

Deshalb wäre ich für Erfahrungen dankbar, falls jemand sowas vielleicht schon gemacht hat.
Außerdem versuche ich immernoch Antworten auf Fragen zu bekommen, wie:

- Darf man mit einem deutschen Jagdschein in Finland eine Waffe erwerben?
- Darf man eine in Finland erworbene Waffe nach Deutschland einführen, bzw. wie kompliziert ist das?

Wer weiß, vielleicht hat einer von Euch ja genau das schon einmal erlebt. Über einen Erfahrungsbericht wäre ich super dankbar! (andernfalls hilft wohl nur das Durchfragen bei hiesigen Behörden, wobei mündliche Auskünfte mancher Amtsangestellten... ...ach lassen wir das... ;-))

Grüße
 
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sofern sich der administrative Aufwand in Grenzen hält kaufe ich mir, gegen Vorkasse natürlich, auch gerne eins-zwei mehr :-D
 
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Erfahrungen habe ich leider auch nicht, aber zu Fragen des Finnischen Waffenrechts kannst du ja mal Hier nachfragen. Eventuell können die dir ja weiter helfen.


Grüße
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Sprich als allererstes mit Deinem SB hier vor Ort, Stichwort Verbringungserlaubnis, dann mit dem dt. Zoll wg. Einfuhr und Verzollung und dann kann man die Finnen fragen (trace back).

Ich persönlich glaube nicht, das sich das jemals rechnet. Aber danach hast Du den Behörden Staffellauf hinter Dir und kennst eine menge Verwaltungsapparate hautnah...
 
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Ich denke am einfachsten wäre es wenn Du den Büchsenmachen/Waffenhändler deines Vertrauens mit dem Händler in Finnland kurzschließt.
Zwischen Händlern dürfte der Im-/Export recht einfach und gängig sein.

LG & wmh, M.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Verkäufer in Finnland stellt einen Antrag auf Verbringungserlaubnis aus und lässt ihn von seiner finnischen Behörde bestätigen. Anschließend wird das Dokument im Original dem Käufer in Deutschland zugesandt.

Käufer in Deutschland nimmt die finnische Verbringungserlaubnis und geht damit zu seiner zuständigen Waffenbehörde. Dort beantragt er ebenfalls eine Verbringungserlaubnis, die auf Grundlage der finnischen Genehmigung vom Amt bestätigt wird. Natürlich muss der Käufer erwerbsberechtigt sein, ist ja klar. Das deutsche Dokument geht nach Finnland und der Verkäufer kann die Waffe nach Erhalt der deutschen Verbringungserlaubnis mit einem zugelassenen Waffen-Versanddienst versenden.

Der Verkäufer kann bei sich die Waffe aufgrund der Versandbestätigung durch den Waffenversandunternehmer austragen lassen.

Ist die Waffe beim deutschen Käufer angekommen läuft hier das übliche Spiel mit Eintragung in die WBK und das Register ab.

So ist für die finnischen und deutschen Behörden gesichert, dass der Käufer erwerbsberechtigt ist, der Verkäufer die Waffe legal besitzt und die Waffe auf legale Weise über die Grenze und ggf. weitere Transitstaaten transportiert wurde.

Zoll, Einfuhrumsatzsteuern usw. gibt es innerhalb der EU nicht. Gebühren fallen nur bei den Waffenbehörden in Finnland und Deutschland und dem Transporteur an.

Gebühr für Verbringungserlaubnis bei meiner Behörde 20€ für eine Waffe, 40€ für 2 Waffen. Gebühr für WBK Eintrag wie bekannt.

Anhang anzeigen 32180
 
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Vielen Dank an alle für eure Tips.
Jon, Du scheinst das schon (mindestens) einmal mitgemacht zu haben.. Danke für die Detailreiche Ausführung!

Soweit ich es in Erfahrung bringen konnte nimmt der Zoll höchstens die erste Registrierung vor, wenn man die Waffe über die Grenze bringt und hier bei Grenzübertritt anmeldet. aber MwSt sollte keine erforderlich sein. (Ggf gibt es extra Steuern, wie zB beim Autoimport nach Finland, wenn es eine Neuwaffe ist, aber sicher war sich der SB da natürlich nicht)
 
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Hallo waidwilli,
Der Zoll übernimmt keine Registrierung. Er prüft lediglich die Vorraussetzungen zum verbringen im inmergemeinschaftlichen Verkehr. D.h. Ob du alle erforderlichen Genehmigungen hast. Da Finnland auch zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehört, werden weder Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) noch Zölle fällig.




Gesendet aus'm nirgendwo
 
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Der Zoll übernimmt keine Registrierung. Er prüft lediglich die Vorraussetzungen zum verbringen im inmergemeinschaftlichen Verkehr.

Danke für die Konkretisierung.
So etwas in Richtung Überprüfung meinte ich eigentlich auch.:-D

Wichtig scheint es jedenfalls zu sein, dass man die Waffe und entsprechende Dokumente beim Zoll vorzeigt (so die Auskunft des SB), da dieser für erwähnte Prüfung zuständig sei.
 
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Nur auf verlangen bei einer Kontrolle (zB. Mobile Kontrolle auf der Autobahn) ansonsten gibt es keine Kontrollen mehr innerhalb der EU. Du musst also nicht zu irgendeiner zollstelle fahren.


Gesendet aus'm nirgendwo
 

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