Waffe direkt nach dem Kauf und vor dem Versand eintragen mit Erwerbsnachweis

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Hallo zusammen,
ich habe über Egun einen 357er S&W gekauft, für den ich schon einen Voreintrag in meiner grünen WBK habe.
Neben meinem Perso (was mir gar nicht schmeckt, ist datenschutzrechtlich sehr bedenklich aber angeblich eine Auflage der Behörde) wollen die meine WBK mit der bereits EINGETRAGENEN Waffe. Voreintrag reicht ihnen nicht. Meine Behörde sagt, sie trägt keine Waffe ein, die ich nicht in Händen halte bzw. die nicht in meinem Waffenschrank steht. Und jetzt?
Ich dachte immer es wäre kein Problem mit einem Erwerbsnachweis (Rechnung z.B. mit Waffenummer) eine Waffe eintragen zu können. Gibts da einen Gesetzestext, den ich meiner Sachbearbeiterin zeigen kann oder ist das tatsächlich von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
Danke und WMH!
 
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Bei mir war es so:
1. Voreintrag bei der Behörde
2. WBK zum Händler, Waffe eintragen lassen
3. zur Behörde Stempel rein
Zum kotzen aber so ist es wohl richtig (laut Behörde)
 
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Der Voreintrag berechtigt dich zum Erwerb...basta. Du bestätigst bei der Behörde mit deiner Unterschrift die Richtigkeit der Waffennummer, wie bitte willst du die persönlich überprüfen wenn die Waffe nicht in deinem Besitz ist?
 
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Wer ist die ? Verkäufer ?

Zum Erwerb einer Kurzwaffe auf Grundlage des Bedürfnisses als Jäger (2 Stck) reicht WBK mit Voreintrag (Typ, Kal.), fertig. Das ist für jede Behörde und (jeden Verkäufer) bindend.

Ein Doku zur Anzeige der Überlassung (Kaufvertrag, Re.) ist für beide Seiten als Basis nützlich für den Austrag des Verkäufers und den fertiger Eintrag des Käufers. Oft auch als Formular im Netz der jeweiligen Behörde online verfügbar.

Übergabe der Waffe und Übergang ins Eigentum erfolgt erst nach fertigem Eintrag v. Modell und Waffen-Nr....

Genauso gerade abgewickelt...:)
 
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Um es klarzustellen: Der Verkäufer (Firma) möchte, dass ich die Waffe eintragen lasse, bevor er sie mir zuschickt. Behörde weigert sich die Waffe eintragen zu lassen. Wir haben uns geeinigt, dass meine Sachbearbeiterin in dem Laden anruft und das abklärt. Nichtsdestotrotz würde mich interessieren, ob ich eine Waffe schon eintragen lassen kann, bevor ich sie in Händen halte. Habe noch zwei Waffen bei anderen Händlern gekauft, für die ich schon eine Rechnung habe. So muss ich noch zweimal zur Behörde rennen und jeweils mehr Geld bezahlen fürs Eintragen, weil mir sonst die 2-Wochen-Frist in die Quere kommt...
 

BAL

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Einen Gesetzestext, der genau beschreibt wie das zu handhaben ist kann ich leider nicht liefern, nur die Aussage, daß es durchaus Behörden gibt die eine Waffe vor dem Erwerb komplett eintragen. Sogar in der Variante: Ohne Voreintrag (wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Voreintrages gegeben sind). Da wird dann der Voreintrag und der Eintrag der Waffe in einem Arbeitsgang vorgenommen. Das spart Rennerei und imho sogar ein paar Euro.
Edit: Zum Eintragen habe ich der Behörde einen Kaufvertrag mit allen relevanten Infos vorgelegt.

Auf der anderen Seite gibt es imho kein Gesetz welches das, was der Verkäufer da von Dir verlangt, beschreibt / fordert. Ein Voreintrag ist zum Erwerb ausreichend.
Das Blöde ist: Die Behörden haben da einen gewissen Ermessensspielraum und natürlich hat jeder SB mit dem was er sich ausgedacht absolut Recht. Zumindest in seiner Welt.

Die Nummer, die Rudolph beschreibt, kenne ich auch. Die ist bei meiner Behörde aktuell nicht sooo beliebt (wird aber mit mehr oder weniger Gemaule akzeptiert) weil die Händler die Waffen zum Teil per Hand eintragen und mancher eine Sauklaue hat.
 
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Der Verkäufer (Firma) möchte, dass ich die Waffe eintragen lasse, bevor er sie mir zuschickt.

Das ist Unsinn. Ich lasse keine Waffe eintragen die ich nicht in Händen halte. Dein Verkäufer hat ne Meise.
Voreintrag, du übernimmst die Waffe beim Händler, füllst dein Formular aus und gehst damit auf die Behörde, welche die Daten einträgt. Fertig.

Was manche, nicht alle Behörden machen. Du kaufst die Waffe, die bleibt beim Verkäufer, du gehst mit den Daten auf die Behörde und die machen Voreintrag und Eintrag gleichzeitig, spart Geld und mit der ausgefüllten WBK zum Händler und Waffe übernehmen.
 
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Auf der anderen Seite gibt es imho kein Gesetz welches das, was der Verkäufer da von Dir verlangt, beschreibt / fordert. Ein Voreintrag ist zum Erwerb ausreichend.
Das Blöde ist: Die Behörden haben da einen gewissen Ermessensspielraum und natürlich hat jeder SB mit dem was er sich ausgedacht absolut Recht. Zumindest in seiner Welt.

Der Ansicht war ich bis eben auch. Ein befreundeter Waffenhändler wies mich jedoch auf §34 WaffG hin https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html

Auszug: (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Es woll wohl Behörden geben die sich diesbzgl. anstellen und dann ist der Weg vorher eintragen lassen einfacher als WBK zuschicken und Händler kritzelt selbst.

Ist übrigens konträr zum Vorgehen meiner ehem. Waffenbehörde, die beschwerten sich immer, wenn ein Händler in der Karte "rumschmiert" und verlangten jede KW vor der Eintragung zu sehen weil lt. SB insbesondere bei den aus Punkten bestehenden S&W Seriennummer oft Verwechslungen vorliegen.
 
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Der Verkäufer kann mit Deiner Behörde Kontakt aufnehmen und Deine Berechtigung abklären.
Auf blauen Dunst eine Waffe eintragen, die Du nicht in Händen hältst,scjeint mir bei Privatkäufen sehr problematisch...und wird auch m.W. von den Behörden weder verlangt noch empfohlen.

Ich glaub aber gerne, dass solche Forderungen gestellt werden; es gibt nix, was man bei Egun nicht erlebt.
Nur muß man nicht alle Träumereien erfüllen. gesetzliche Erfordernisse erfüllen, mehr nicht.
Im Zweifel an die Behörde verweisen mit dem Hinweis den Kauf sonst rückgängig zu machen.
 
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19 Jan 2014
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Hi,
gute Wahl :)
Verkäufer macht Probleme... . Die Vorgehensweise ist klar und eindeutig. Wenn der Verkäufer jetzt etwas will, was so nicht usus ist und er es nicht vorher gesagt hat, kannst du vom Kauf zurücktreten. Die Waffe ist jetzt auch nicht so eine Rarität, dass Du auf den Verkäufer angewiesen bist.
Peter
 

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