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- 7 Jun 2018
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Hallo zusammen,
ich habe über Egun einen 357er S&W gekauft, für den ich schon einen Voreintrag in meiner grünen WBK habe.
Neben meinem Perso (was mir gar nicht schmeckt, ist datenschutzrechtlich sehr bedenklich aber angeblich eine Auflage der Behörde) wollen die meine WBK mit der bereits EINGETRAGENEN Waffe. Voreintrag reicht ihnen nicht. Meine Behörde sagt, sie trägt keine Waffe ein, die ich nicht in Händen halte bzw. die nicht in meinem Waffenschrank steht. Und jetzt?
Ich dachte immer es wäre kein Problem mit einem Erwerbsnachweis (Rechnung z.B. mit Waffenummer) eine Waffe eintragen zu können. Gibts da einen Gesetzestext, den ich meiner Sachbearbeiterin zeigen kann oder ist das tatsächlich von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
Danke und WMH!
ich habe über Egun einen 357er S&W gekauft, für den ich schon einen Voreintrag in meiner grünen WBK habe.
Neben meinem Perso (was mir gar nicht schmeckt, ist datenschutzrechtlich sehr bedenklich aber angeblich eine Auflage der Behörde) wollen die meine WBK mit der bereits EINGETRAGENEN Waffe. Voreintrag reicht ihnen nicht. Meine Behörde sagt, sie trägt keine Waffe ein, die ich nicht in Händen halte bzw. die nicht in meinem Waffenschrank steht. Und jetzt?
Ich dachte immer es wäre kein Problem mit einem Erwerbsnachweis (Rechnung z.B. mit Waffenummer) eine Waffe eintragen zu können. Gibts da einen Gesetzestext, den ich meiner Sachbearbeiterin zeigen kann oder ist das tatsächlich von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
Danke und WMH!