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Wird aber teilweise so gehandhabt, wenn der Käufer das jedoch nicht will hat da auch niemand drin rumzuschmieren.
Um es klarzustellen: Der Verkäufer (Firma) möchte, dass ich die Waffe eintragen lasse, bevor er sie mir zuschickt. Behörde weigert sich die Waffe eintragen zu lassen. Wir haben uns geeinigt, dass meine Sachbearbeiterin in dem Laden anruft und das abklärt. Nichtsdestotrotz würde mich interessieren, ob ich eine Waffe schon eintragen lassen kann, bevor ich sie in Händen halte. Habe noch zwei Waffen bei anderen Händlern gekauft, für die ich schon eine Rechnung habe. So muss ich noch zweimal zur Behörde rennen und jeweils mehr Geld bezahlen fürs Eintragen, weil mir sonst die 2-Wochen-Frist in die Quere kommt...
Für mich ist eine WBK ein behördliches Dokument und genau nur diese nimmt Eintragungen vor und da hat kein Händler drin rumzuschmieren....!
Die Voreinträge dokumentieren die Erwerbsberechtigung. Der Händler trägt den Erwerb ein.Wozu dann die Voreinträge, wenn der Händler auf den Eintrag der Waffe selbst besteht und den Voreintrag somit ignoriert?
Der Kunde hat in Punkto WBK nun überhauüpt nichts zu melden. Er hat diese vorzulegen und den Eintrag zu akzeptieren oder zu gehen. Er stellt damit auch nicht gerade seine Sachkunde zur Schau.Wird aber teilweise so gehandhabt, wenn der Käufer das jedoch nicht will hat da auch niemand drin rumzuschmieren.
Nein. Es ist eindeutig gegen das Gesetz. Das schreibt explizit vor, wie es zu laufen hat.Das stimmt, aber die andere Variante ist mindestens genauso gesetzeskonform.
§34 WaffG (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt.
Ja. Dann darf man dankbar sein. Es ist nicht dem Gesetz entsprechend und man sollte auf jeden Fall keine Welle gegen den Waffenhändler machen. Dem sitzt die Pistole auf der Brust.Mir ist das so jedenfalls völlig neu, bisher ging das immer völlig unkompliziert...man lernt halt nie aus
Die Voreinträge dokumentieren die Erwerbsberechtigung.
Der Händler trägt den Erwerb ein.
§34 WaffG Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen;
Was muss ich als Privatperson tun, wenn ich bei EGUN eine Kurzwaffe verkaufe?
Muss ich auch den Erwerb eintragen um gesetzeskonform zu handeln ?
Nein. Da bist du rein auf den guten Willen der Behörde angewiesen. Manche tun dies, andere nicht.Nichtsdestotrotz würde mich interessieren, ob ich eine Waffe schon eintragen lassen kann, bevor ich sie in Händen halte. Habe noch zwei Waffen bei anderen Händlern gekauft, für die ich schon eine Rechnung habe. So muss ich noch zweimal zur Behörde rennen und jeweils mehr Geld bezahlen fürs Eintragen, weil mir sonst die 2-Wochen-Frist in die Quere kommt...
Um es klarzustellen: Der Verkäufer (Firma) möchte, dass ich die Waffe eintragen lasse, bevor er sie mir zuschickt. Behörde weigert sich die Waffe eintragen zu lassen. Wir haben uns geeinigt, dass meine Sachbearbeiterin in dem Laden anruft und das abklärt. Nichtsdestotrotz würde mich interessieren, ob ich eine Waffe schon eintragen lassen kann, bevor ich sie in Händen halte. Habe noch zwei Waffen bei anderen Händlern gekauft, für die ich schon eine Rechnung habe. So muss ich noch zweimal zur Behörde rennen und jeweils mehr Geld bezahlen fürs Eintragen, weil mir sonst die 2-Wochen-Frist in die Quere kommt...