Waffe direkt nach dem Kauf und vor dem Versand eintragen mit Erwerbsnachweis

Registriert
8 Sep 2016
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Selbstverständlich DARF eine Behörde KEINE Auskünfte zur vorhanden/nicht vorhandenen WBK / Jagdschein geben.
Damit verstoßen Sie def. gegen den Datenschutz.
Auf der anderen Seite würde ich NIE eine Waffe an jemanden verschicken, von dem ich nicht von der Behörde grünes Licht gegeb bekommen habe.
Und da ist es MIR vollkommen egal ob ich nen Scan von einer WBK und/oder Jagdschein und nem Perso vorliegen habe!
Auch wenn die Teile 100 mal beglaubigt sind.
Das habe ich bis dato immer so gehandhabt, daß der Käufer seiner Behörde (schriftlich) erlauben muß, daß Sie auskunft geben dürfen.

Wem das nicht paßt, bekommt keine Waffe von mir.
 

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