Waffe für Hundeführer und Durchgehschützen

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Waidmannsheil in die Runde,

diese Frage geht an alle Hundeführer und Durchgehschützen. Mein Cousin, ebenfalls Jäger und Führer eines kleinen Münsterländers hat sich eine Hahnflinte mit einem Leuchtpunktvisier zusammen gebaut, um diese bei Drückjagden zu führen. Ich habe ihn auf die Sinnlosigkeit einer solchen Waffe aufmerksam gemacht, da man als Durchgeher die Waffe nur unterladen führen darf und MEINER !! Meinung nach Flintenlaufgeschosse bzw. deren Einsatz im Gegensatz zu Büchsengeschossen ein deutlich größeres Risiko für Ihn, seinen und andere Hunden und die Umgebung sind. Zudem ist es auf den meisten Jagden, auf denen ich eingeladen bin, auch den Hundeführern verboten, Flintenlaufgeschosse einzusetzen. Daher würde ich gerne mal eure Erfahrungen zu diesem Thema hören, gerade von aktiven Hundeführern und Durchgehschützen. Was nehmt ihr für Waffen dafür mit? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Auf eure Antworten bin ich schon sehr geespannt.

Waidmannsheil
 
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Guest
Servus,

meiner Meinung nach geht eine Hahnflinte noch, die kann man ja entspannt führen und erst kurz vor dem Schuss spannen. Grundsätzlich seh ich das mit dem unterladen führen aber genauso, nur ein leeres Patronenlager ist 100% sicher.

Ich hab auch schon Spezialisten mit BDB und BDF im Treiben rumlaufen sehen, auf Nachfrage, wie die das mit dem unterladen so handhaben kam dann "wieso unterladen? Ist doch gesichert".
Da bringe ich dann gerne "etwas" Platz zwischen mich und so Genies.

Zum Thema FLG auf Drückjagd, ich führe beim Durchgehen eine Pumpe natürlich auch mit FLGs.
Nur käme es mir nicht in den Sinn, im Treiben meine eigene Jagd zu veranstalten, die Waffe dient fast ausschließlich zum Selbstschutz und für einen Fangschuss. ("Fast" nur, weil ich einmal einen Waschbären mit Schrot aus einem Baum geholt habe)
Wenn man sich daran hält, seh ich eigentlich keine Gefahr von Abprallen o.Ä. durch FLGs.
 
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Servus,

meiner Meinung nach geht eine Hahnflinte noch, die kann man ja entspannt führen und erst kurz vor dem Schuss spannen. Grundsätzlich seh ich das mit dem unterladen führen aber genauso, nur ein leeres Patronenlager ist 100% sicher.

Ich hab auch schon Spezialisten mit BDB und BDF im Treiben rumlaufen sehen, auf Nachfrage, wie die das mit dem unterladen so handhaben kam dann "wieso unterladen? Ist doch gesichert".
Da bringe ich dann gerne "etwas" Platz zwischen mich und so Genies.

Zum Thema FLG auf Drückjagd, ich führe beim Durchgehen eine Pumpe natürlich auch mit FLGs.
Nur käme es mir nicht in den Sinn, im Treiben meine eigene Jagd zu veranstalten, die Waffe dient fast ausschließlich zum Selbstschutz und für einen Fangschuss. ("Fast" nur, weil ich einmal einen Waschbären mit Schrot aus einem Baum geholt habe)
Wenn man sich daran hält, seh ich eigentlich keine Gefahr von Abprallen o.Ä. durch FLGs.
Das mit dem unterladen Führen ist eine rechtliche Vorschrift. Ich bin auch nicht immer für die strikte Einhaltung aller Regeln und Gesetze, aber der Vorgang des Repetierens einer Patrone ins Patronenlager im entsicherten bzw. in der Mittelstellung befindlichen Flügelsicherung dauert nur wenige Augenblicke und erhöht die Sicherheit um ein Vielfaches, meiner Meinung nach. Und das Führen der Hahnflinte, ob bei gespannten Hähnen oder nicht, ist im geladenen Zustand ein rechtlicher Verstoß.
 
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Ich habe ihn auf die Sinnlosigkeit einer solchen Waffe aufmerksam gemacht, da man als Durchgeher die Waffe nur unterladen führen darf und MEINER !! Meinung nach Flintenlaufgeschosse bzw. deren Einsatz im Gegensatz zu Büchsengeschossen ein deutlich größeres Risiko für Ihn, seinen und andere Hunden und die Umgebung sind.

M.E. hast du absolut recht. Das mit den FLG sieht man ggf. auf der anderen Seite der Elbe anders ;) jedoch ist ungeladen/unterladen alleine schon wg. UVV keine Diskussion.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
da man als Durchgeher die Waffe nur unterladen führen darf

In 50-60% aller Fälle kann man sich den Augenblick Zeit nehmen und die Waffe laden wenn der Hund laut gibt. Für 100% aller Fälle lädt man eine VSRF schneller durch.

Meinung nach Flintenlaufgeschosse bzw. deren Einsatz im Gegensatz zu Büchsengeschossen ein deutlich größeres Risiko für Ihn, seinen und andere Hunden und die Umgebung sind.

Totaler und nicht auszurottender Blödsinn. Hier->

Zum Thema FLG auf Drückjagd, ich führe beim Durchgehen eine Pumpe natürlich auch mit FLGs.
Nur käme es mir nicht in den Sinn, im Treiben meine eigene Jagd zu veranstalten, die Waffe dient fast ausschließlich zum Selbstschutz und für einen Fangschuss. ...
Wenn man sich daran hält, seh ich eigentlich keine Gefahr von Abprallen o.Ä. durch FLGs.
steht die Wahrheit. (y)(y)

Als HF gibt man im Grunde nur Fangschuß ab, auf kurze Distanz und immer mit dem Lauf nach unten, Flugschweine sind eigentlich immer auszuschließen.

Zudem ist es auf den meisten Jagden, auf denen ich eingeladen bin, auch den Hundeführern verboten, Flintenlaufgeschosse einzusetzen.

Der Jagdleiter legt die Regeln fest, wenn er sagt keine FLG dann ist das so. Als HF kannst du dir dann aussuchen ob du mit der Büchs durchgehst oder zuschaust.


CdB
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Nun stell dir noch vor der Mann ginge nicht mehr mit den klassischen 70 cm Läufen durch, sondern hätte die Flinte der Nutzung angepasst.


CdB
 
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Waidmannsheil in die Runde,

diese Frage geht an alle Hundeführer und Durchgehschützen. Mein Cousin, ebenfalls Jäger und Führer eines kleinen Münsterländers hat sich eine Hahnflinte mit einem Leuchtpunktvisier zusammen gebaut, um diese bei Drückjagden zu führen. Ich habe ihn auf die Sinnlosigkeit einer solchen Waffe aufmerksam gemacht, da man als Durchgeher die Waffe nur unterladen führen darf und MEINER !! Meinung nach Flintenlaufgeschosse bzw. deren Einsatz im Gegensatz zu Büchsengeschossen ein deutlich größeres Risiko für Ihn, seinen und andere Hunden und die Umgebung sind. Zudem ist es auf den meisten Jagden, auf denen ich eingeladen bin, auch den Hundeführern verboten, Flintenlaufgeschosse einzusetzen. Daher würde ich gerne mal eure Erfahrungen zu diesem Thema hören, gerade von aktiven Hundeführern und Durchgehschützen. Was nehmt ihr für Waffen dafür mit? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Auf eure Antworten bin ich schon sehr geespannt.

Waidmannsheil

In der Fragestellung und dem Titel von "Durchgehschützen" zu schreiben halte ich zunächst mal für Lötzinn. Ist verboten und ich hoffe sehr, dass sich alle daran halten!
Als Hundeführer wähle ich einen kurzen Repetierer mit brauchbarer offener Visierung und anderen Tributen, wie sie bei Nachsuchenwaffen üblich und bewährt sind.
Das FLG tatsächlich dazu neigen, sich eher/stärker ablenken zu lassen und sich teilweise auch an Hindernissen zerlegen wurde bereits mal in einem Test (ich meine Blaser oder DJZ) veröffentlicht. Wer das anders sieht, soll es machen und ich hoffe, wir gehen nicht zu den gleichen Jagden.

wipi
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Das FLG tatsächlich dazu neigen, sich eher/stärker ablenken zu lassen und sich teilweise auch an Hindernissen zerlegen wurde bereits mal in einem Test (ich meine Blaser oder DJZ) veröffentlicht.

Wo bitte, von wem, mit welcher Motivation? FLG haben sich tatsächlich zerlegt? Welch Unterschied zu den Vollmantelbüchsengeschossen.;)


Wer das anders sieht, soll es machen und ich hoffe, wir gehen nicht zu den gleichen Jagden.

Oh keine Bange, ich nehme es dir bestimmt nicht übel, wenn du solange die Suppe umrührst. :whistle:



CdB
 
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In der Fragestellung und dem Titel von "Durchgehschützen" zu schreiben halte ich zunächst mal für Lötzinn. Ist verboten und ich hoffe sehr, dass sich alle daran halten!
...
wipi
Wie kommt der Oberzeigefingerwedelforisti denn da drauf?
Auszüge aus der UVV Jagd:
"Als Feldstreife kann nach Entscheidung des Jagdleiters auch eine Streife mit flankierenden und vorgestellten Schützen in sonstigem übersichtlichen Gelände gelten. Das heißt bei der Niederwildjagd zum Beispiel auf Hase oder Fasan darf der Durchgehschütze im übersichtlichen Gelände (Feld und Wald) seine Flinte geladen führen und schießen, sofern sich keine Personen in gefahrbringender Nähe befinden."
"Wird beispielsweise eine Brache, Grünland, Senf, Raps oder ein Altholzbestand bejagt, bei dem alle Jagdteilnehmer untereinander Sichtkontakt haben, so können die Durchgehschützen geladene Waffen mitführen."
"Liegen wechselnde Geländeverhältnisse in einem Treiben vor (zum Beispiel durch Mais getrennte Senfflächen, parzellig vorkommende mannshohe Forstanpflanzungen in einem sonst übersichtlichem Waldbestand oder trennende dichte Wallhecken auf einer Brache) so gilt für den Durchgehschützen: Sobald er sich im unübersichtlichen Gelände befindet, muss die Waffe entladen werden. Der Jagdleiter gibt den Durchgehschützen bekannt, ab wann nicht mehr in Richtung der Vorstehschützen geschossen werden darf."
"Ist das Gelände so unübersichtlich, dass der direkte Nachbarschütze oder Treiber nicht erkannt werden kann, so muss die Waffe des Durchgehschützen grundsätzlich entladen sein (zum Beispiel Mais, mannshohe Senfflächen, Forstanpflanzungen, Naturverjüngungen)."
"Durchgehschützen dürfen nur unterladene Waffen führen. Sie dürfen nur laden und schießen
¤ zum Eigenschutz, wenn sie zum Beispiel von wehrhaftem Wild angenommen
werden
¤ um den Fangschuss anzubringen
¤ um vom Hund gestelltes Wild zu strecken"
 
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Wie kommt der Oberzeigefingerwedelforisti denn da drauf?
Auszüge aus der UVV Jagd:
"Als Feldstreife kann nach Entscheidung des Jagdleiters auch eine Streife mit flankierenden und vorgestellten Schützen in sonstigem übersichtlichen Gelände gelten. Das heißt bei der Niederwildjagd zum Beispiel auf Hase oder Fasan darf der Durchgehschütze im übersichtlichen Gelände (Feld und Wald) seine Flinte geladen führen und schießen, sofern sich keine Personen in gefahrbringender Nähe befinden."
"Wird beispielsweise eine Brache, Grünland, Senf, Raps oder ein Altholzbestand bejagt, bei dem alle Jagdteilnehmer untereinander Sichtkontakt haben, so können die Durchgehschützen geladene Waffen mitführen."
"Liegen wechselnde Geländeverhältnisse in einem Treiben vor (zum Beispiel durch Mais getrennte Senfflächen, parzellig vorkommende mannshohe Forstanpflanzungen in einem sonst übersichtlichem Waldbestand oder trennende dichte Wallhecken auf einer Brache) so gilt für den Durchgehschützen: Sobald er sich im unübersichtlichen Gelände befindet, muss die Waffe entladen werden. Der Jagdleiter gibt den Durchgehschützen bekannt, ab wann nicht mehr in Richtung der Vorstehschützen geschossen werden darf."
"Ist das Gelände so unübersichtlich, dass der direkte Nachbarschütze oder Treiber nicht erkannt werden kann, so muss die Waffe des Durchgehschützen grundsätzlich entladen sein (zum Beispiel Mais, mannshohe Senfflächen, Forstanpflanzungen, Naturverjüngungen)."
"Durchgehschützen dürfen nur unterladene Waffen führen. Sie dürfen nur laden und schießen
¤ zum Eigenschutz, wenn sie zum Beispiel von wehrhaftem Wild angenommen
werden
¤ um den Fangschuss anzubringen
¤ um vom Hund gestelltes Wild zu strecken"

Der Threadstarter spricht explizit von Drückjagden!!

wipi
 
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Der Threadstarter spricht explizit von Drückjagden!!

wipi
Ab JETZT wirds lustig:
Unterschied zwischen den Gesellschaftsjagdarten Drück-und Treibjagd.

Um der Sache noch mehr Pfiff zu verleihen werden die sich Beteiligenden Diskutanten gebeten zu verheimlichen für welches Bundesland ihre Aussage gilt.
 

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