Waffe im eigenen befriedeten Besitztum "stets ungeladen"?

Registriert
19 Jun 2017
Beiträge
881
Können wir uns vielleicht einfach ALLE drauf einigen, dass es von den Machern des WaffG vielleicht tatsächlich in Richtung „John Wayne im Home Office“ gedacht war, aber die „möglichst wenig Waffen im Volk/linksgerichtete Jurisdiktion“ über das Hintertürchen der Zuverlässigkeit eben niedermäht?
 
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.019
Kann mir mal jemand erklären, warum man seine Waffe unbedingt in den eigen 4 Wänden laden und geladen führen sollte? Wer so ein Ansinnen hat, der ist für mich schon von seiner Persönlichkeit her bedenklich hinsichtlich Eignung zum Führen einer Waffe.
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
Kann mir mal jemand erklären, warum man seine Waffe unbedingt in den eigen 4 Wänden laden und geladen führen sollte? Wer so ein Ansinnen hat, der ist für mich schon von seiner Persönlichkeit her bedenklich hinsichtlich Eignung zum Führen einer Waffe.

gähn ... alleine wenn Du nachts aufwachst, weil Du im Haus unten ein auffälliges Geräusch gehört hast, wäre ein Grund ggf. mit der geladenen Waffe nachzusehen.

Alternativ kannst auch einfach die Polizei rufen, welche dann vielleicht feststellt, dass die Katze die Blumenvase umgeschmissen hat.

Und falls Du es nicht verstanden hast ... hier gehts darum, ob es vom Gesetzt erlaubt ist oder nicht. Was dann jeder macht, und warum er es macht, bleibt jedem selbst überlassen.

Ist im umgekehrten Fall ähnlich mit dem Aufbaumen mit der geladenen Waffe ... ist ganz klar nicht zulässig laut UVV und auch nicht nötig ... dennoch macht es ein Teil der Jäger ganz sicher!
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
selbst nach rund 3 STunden Suche im Web war nirgends ein Urteil oder auch nur eine klares Aussage zu finden, welche meine Meinung widerlegt.
In deinem Ausgangspost ist doch eine Quelle genannt... Diese war mit einer Google Suche in Sekunden zu finden.... Und wurde hier bestimmt auch schon direkt genannt.
https://openjur.de/u/319636.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
@Bollenfeld:

Na ist doch klar, um die Klopapiervorräte zu verteidigen!
:LOL:

P.S. Was sagst du den zu den ganzen Amis, alle untauglich zum Führen einer Waffe?
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349

In deinem Ausgangspost ist doch eine Quelle genannt... Diese war mit einer Google Suche in Sekunden zu finden.... Und wurde hier bestimmt auch schon direkt genannt.
https://openjur.de/u/319636.html

ok ... stimmt ... hier wird es im Urteil so ausgelegt!

5Durch das Laden des Revolvers in seinem Wohnhaus hat der Antragsteller gegen elementare und selbstverständliche Pflichten eines Jägers verstoßen. Zu diesen Pflichten gehört es nämlich, Schusswaffen erst dann zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung unmittelbar zu rechnen ist (vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 28.11.2003 - 20 A 3239/03 -; § 3 Abs. 1 Satz 1 der Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vom 1. Januar 2000). Das gilt erst recht für eine Waffe, die - wie der Revolver des Antragstellers - nur dazu dient, angeschossenem Wild den Fangschuss zu geben.

danach dürfte dann aber die Kurzwaffe auch erst direkt vor dem Fangschuss geladen werden, denn vorab weißt Du ja nie, ob überhaupt Wild kommt, erlegt wird und ob ein Fangschuss nötig wird ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.019
gähn ... alleine wenn Du nachts aufwachst, weil Du im Haus unten ein auffälliges Geräusch gehört hast, wäre ein Grund ggf. mit der geladenen Waffe nachzusehen.
Genau, Chuck Norris gleich verteidigt man sein Hab und Gut und das eigene Leben mit der Schußwaffe. Aber ich glaube dafür braucht es kein Gesetz, sondern da gibt es bereits eins.........
 

BAL

Registriert
7 Jan 2016
Beiträge
2.131
@uihhh: Ja, das mit dem Laden der KW erst unmittelbar vor der Abgabe des Fangschusses kann man so rauslesen. Ich hätte das eine oder andere Argument die KW im Revier auch zu anderen Gelegenheiten zu laden, will da aber kein weiteres Fass aufmachen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Jo, aber in Zusammenhang mit dem Unfall.

Durch den Unfall ist es zu dem Urteil gekommen.... In der Begründung stehen eindeutig "elementare und selbstverständliche Pflichten", das einfach unabhängig vom Unfall lesen, drüber nachdenken und beherzigen.
 
Registriert
10 Jan 2018
Beiträge
1.563
Genau, Chuck Norris gleich verteidigt man sein Hab und Gut und das eigene Leben mit der Schußwaffe. Aber ich glaube dafür braucht es kein Gesetz, sondern da gibt es bereits eins.........

Volle Zustimmung @Bollenfeld: allerdings verteidigt nicht Chuck Norris das Leben, sondern das Leben verteidigt Chuck Norris !

Legenden leben ewig - aber Chuck Norris lebt länger ! (y)

Im Ernst: die Storry riecht etwas nach einem expliziten Verhältnis zu Waffen. Ich habe in Afrika mit einer geladenen Waffe neben dem Nachtisch gepennt, weil ich die Situation auf der einsam gelegenen Farm mitten im Busch nicht richtig einschätzen konnte und mir der Farmer dieses auch nahe gelegt hat.
Und wenn jetzt im Haus ungewohnte Geräusche auftreten, schlagen ein DK, ein HS und ein KLM an (ok, letzter ist etwas alt und hört nur selektiv aber sowas würde er hören). Und sollte es dennoch einer metallische Überzeugungshilfe bedürfen, dann ist der DBDr in sicherlich deutlich weniger als 30 Sekunden bereit....

94ea2954-821f-443b-b3b9-3b10cece3003.jpeg
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.658
Durch den Unfall ist es zu dem Urteil gekommen.... In der Begründung stehen eindeutig "elementare und selbstverständliche Pflichten", das einfach unabhängig vom Unfall lesen, drüber nachdenken und beherzigen.

Der nächste Richter entscheidet wieder anders, das wollte Top-Schuß vermitteln.
Der Unfall ist 100% in das Urteil eingefloßen.

und mal auf das Datum achten, 3 Monate vorher wurde das neue WaffG damals verabschiedet. Bis dahin war es völlig normal die KW geladen auf dem Weg ins Revier zu führen.
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
Das gilt erst recht für eine Waffe, die - wie der Revolver des Antragstellers - nur dazu dient, angeschossenem Wild den Fangschuss zu geben.

Wer schreibt das? Das stimmt nicht.
Die Fangschusstauglichkeit muss beim Jägerkontingent nicht nachgewiesen werden.
Jagdwaffen können auch zur Hundeausbildung eingesetzt werden.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
94
Zurzeit aktive Gäste
369
Besucher gesamt
463
Oben