Waffe per DHL

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anonym

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Jaegerberle schrieb:
Die Frau am Telefon hat mir gesagt, dass es AUSDRÜCKLICH VERBOTEN ist mit DHL waffen zu versenden. Diese sind bei einem Versand nicht versichert.

Das ist ausdrücklich falsch, wie wir aus dem anderen Fred wissen und selbst wenn eine Versicherung nicht zahlte, würde das noch lange nicht auf ein Verbot schließen lassen. Wieder mal Äpfel und Birnen bei der DHL. Man sollte Kundenbeschwerden schreiben, statt sich in Foren zu echauffieren. Die gleiche Energie an der richtigen Stelle brächte mehr.
 
A

anonym

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Jaegerberle schrieb:
Habe eben mit DHL telefoniert. Für alle die es nicht wissen:

Die Frau am Telefon hat mir gesagt, dass es AUSDRÜCKLICH VERBOTEN ist mit DHL waffen zu versenden. Diese sind bei einem Versand nicht versichert.
Tja, das mit mündlichen Auskünften ist immer so eine Sache ...
Hier hast du etwas Schriftliches, und da sind Waffen nicht ausgeschlossen:
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/dow ... 6-2011.pdf
Nicht zu Verwechseln mit den AGB international, da sind Waffen ausdrücklich ausgenommen (2.1)
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/dow ... 7-2011.pdf
 
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International ist es ausgeschlossen, National ist nicht einmal das Wort Waffe auhc nur erwähnt... Gut, dass die Mitarbeiter ihre AGBs so gut kennen!
 
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anonym

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Jaegerberle schrieb:
International ist es ausgeschlossen, National ist nicht einmal das Wort Waffe auhc nur erwähnt... Gut, dass die Mitarbeiter ihre AGBs so gut kennen!
Ich muss dir leider die Illusion nehmen, dass du per Telefon mit einem echten DHL-Mitarbeiter sprichst ...
Mit etwas Glück hörst du den Herrn oder die Dame ein paar Tage später beim Telefonbanking bei deiner Bank wieder und weitere drei Tage später erzählt er/sie einer Oma, dass sie angeblich 10.000 EUR gewonnen hat. ;-)
 
T

toss.tem

Guest
Hi,

also ich habe bisher folgende Erfahrungen mit oder über Dinge/Personen/Fakten gemacht:

1) In jedem Forum gibt es die Verfechter der Theorie "Über DHL ist kein nationaler Versand möglich + Nur über Overnite/Transportwerk ist ein sicheres Transportieren möglich" ... das Ganze dann natürlich ohne Begründung, höchstens mit den Prädikaten versehen: "Ich weiß es" oder "in der ABG bei der DHL für den internationalen (!) Versand steht ... " ... also nicht aussagekräftig.

2) Nach langem Warten in der Warteschleife bei der DHL, der Frage nach Waffentransportmöglichkeiten und wieder langem Warten nach Rückfrage mit dem "Abteilungsleiter" die Antwort: "Nein, der Waffentransport ist nicht erlaubt, siehe [AGB Maxitransport/Express Paket international]" ... auf die Nachfrage, ob das denn auch für den Inlandtransport gelten würde: "Ja, auf jeden Fall. Ggf. wird das so gedeutet." ... Naja.

3) Andere Leute bekommen bei der DHL die Auskunft, dass es nicht möglich wäre, weil die Inland-Express-Paket-AGB folgenden Passus enthält, der die Beförderung ausschließen würde, nämlich weil sich das Verbot erstreckt über: "Sendungen, deren [..] Beförderung oder Lagerung [...] ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung [..], Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern" ... schon nicht mehr ganz so abwegig, da die Aufbewahung von Schusswaffen ja wirklich gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Und eine spezielle Einzelvereinbarung wird wohl regelmäßig nicht vereinbart werden. Das könnte schon eng werden, wenn man sich nicht die Frage zwischen dem Unterschied zwischen Transport und Aufbewahrung stellen könnte, bzw. deren Schnittmengen.

4) Die Leute, die die ABG genauestens nach dem Wort "Waffe/n" durchsuchen, nichts finden und dann stock und steif behaupten: "Habe das Wort Waffen nicht gefunden, also ist der Transport erlaubt. Punkt."

5) Pakete (Mehrzahl von Paket), die als normales DHL-Paket verschickt werden mit dem Inhalt Schusswaffen oder Munition, an mich adressiert, verschickt sowohl von privat als auch von Firmen (Ja ich weiß, dass es andere Regelungen/Vereinbarungen für den Versand von Firma->privat gibt.)

6) Pakete über Overnight (jepp, Mehrzahl von Paket), mit dem Inhalt Schusswaffen, die zwar mit Ausweiskontrolle (Abschreiben der ersten fünf Ziffern des Personalausweises) abgegeben werden, aber halt nicht bei mir, sondern bei meinem Vater (anderer Vorname, natürlich keine waffenrechtliche Erlaubnis).

7) Pakete über Overnight (dito) mit äußerst freundlichen, aber skeptischen Zustellern. Genauer Passfoto <-> Personen-Vergleich, etc.

Es gibt gute rechtliche Argumente für und gegen den Versand bei DHL (bei Overnight ist zumindest die rechtliche Situation klar). Sicherheitstechnisch sind beide wohl gleich "schlecht" (ich laste natürlich den normalen Paketversand bei DHL dem Versender an), wobei ich Overnight hier definitiv einen Stern mehr abziehe, da ich von einem Unternehmen, das sich auf den Waffenversand spezialisiert (!) hat, einfach mehr erwarte, als das Gezeigte. Rechtlich wiederum erhält Overnight einen Stern mehr von mir als DHL, da der legale Waffenversand eben deutlich kommuniziert wird und Unternehmensprinzip ist.

Tja, und die Moral von der Geschicht': Ich weiß es nicht :lol:

Ich ->persönlich<- nutze für Inlandtransporte Overnight (allerdings nur der eindeutigen rechtlichen Situation wegen), für Auslandtransporte Transportwerk (weil ich einfach mit dem Service zufrieden bin und der Käufer eh alle Kosten bezahlt). Gleichwohl gehe ich ebenso mit den Inland-DHL-Versendern d'accord, allerdings nur in der Art, dass ich nicht das Gegenteil der offensichtlichen Fakten wahrhaben will, sondern die Indifferenziertheit der Dinge anerkenne ... oder so ähnlich 8)

Das waren meine 2 cent,

Grüße,

toss
 
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Ich habe letzte Woche eine Jagdwaffe bei egun erworben. Diese Waffe wurde per DHL-Express mit persönlicher Übergabe verschickt.

DHL liefert in der Regel zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr in unserer Region an. War morgens noch zum Job und bin gegen 09:30 Uhr wieder zu Hause in Erwartung die Waffe persönlich in Empfang nehmen zu können.

DHL war wohl gegen 8:30 an der Haustür. Hat keinen angetroffen. mir eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten hinterlassen und die Waffe beim Nachbar abgegeben!!! :30:
Hier lag das Waffenpaket beim Nachbar im Hausflur und ich konnte es mir herausholen. :16:

Soviel zu Waffenversand per DHL mit persönlicher Übergabe zum Preis von 35,00 €!!!
 
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Kenn ich ähnlich, nur hab ich die Kanone in die Arbeit schicken lassen.
Pförtner informiert, dass ein Paket für mich kommt, er solle mich doch anrufen wenn es da ist.
Als ich Nachmittag bei ihm vorbeischaute, weil er mich nicht angerufen hatte, stand das Paket bei ihm in der Pforte rum.

Bausaujäger
 
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Bausaujäger schrieb:
Kenn ich ähnlich, nur hab ich die Kanone in die Arbeit schicken lassen.
Pförtner informiert, dass ein Paket für mich kommt, er solle mich doch anrufen wenn es da ist.
Als ich Nachmittag bei ihm vorbeischaute, weil er mich nicht angerufen hatte, stand das Paket bei ihm in der Pforte rum.

Bausaujäger

Ein Trost: In beiden Fällen kann niemand waffenrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Versender nicht, da er persönliche Übergabe beauftragt und bezahlt hat, und der Empfänger schon zweimal nicht, da er die Ware ja offiziell gar nicht erhalten hat.

Es kann aber ins Auge gehen, wenn eine Waffe wegen der Dämlichkeit der Versender tatsächlich abhandenkommt und im kriminellen Millieu landet. Dann sind Versender und Empfänger plötzlich Zielobjekt von Ermittlungen. Daher ist Dämlichkeit der Versender, egal ob DHL, Overnite oder sonstwer, nicht zu tolerieren.
 
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Noch ne Anmerkung: Eigenhändig per Expreß geht nur bei Paketen unter/bis 1,20 m Länge!
Sonst ist es Sperrgut, Eigenhändig geht hier nicht!

Ging mir auch schon mal so, daß der DHL Bote die Lieferung an mich beim Nachbarn abgegeben hatte...
Andererseits hat es neulich mit dem Versand als Sperrgut und Einschreiben mit Rückschein und deutlichem "Eigenhändig" Vermerk auf dem Adreßfeld (auch wenn das nicht bindend ist) gut geklappt.
 

tar

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Wäre nicht Nachnahme ein guter Kniff, damit das Paket nicht irgendwo abgestellt oder dem Nachbarn abgegeben wird?
 
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tar schrieb:
Wäre nicht Nachnahme ein guter Kniff, damit das Paket nicht irgendwo abgestellt oder dem Nachbarn abgegeben wird?

das kommt auf den Nachbarn an. :26:
Nachnahme kostet auch wieder extra - es gibt sehr viele Waffen da übersteigt der Ämterzirkus und die Transportkosten den erzielbaren Verkaufserlös - um nicht vom Wert zu sprechen, der kann deutlich abweichen.
 
S

Strigiformes

Guest
Hallo,
als interresierter Laie probiere ich dass Thema mal andersrum anzupacken.
Wenn man eine erlaubnispflichtige Waffe versendet, gibt man sie doch automatisch in fremde Hände...dh... man hat nicht mehr die tatsächliche Gewalt darüber. In allen Lebenslagen darf eine Waffe nur einem Berechtigten
(Inhaber eines Jagdscheins oder einer Wbk plus ggf eines Leihscheines) weitergegeben werden....aber....beim versenden wird das Paket mit der Waffe einfach so an irgendwem gegeben.
Wenn jetzt alles so halbwegs klappt ist es ja gut...wo kein Kläger da kein Richter aber was pasiert wenn das Paket verschwindet??? Da ja zB bei Dhl nichts von Waffen geschrieben steht, geht mach einer davon aus...wie schon geschrieben " was nicht verboten ist, ist erlaubt". Aber da ja Dhl und andere nicht damit werben Waffen ordnungsgemäß zu transportieren und zeitlich zu verwahren, handelt doch eigentlich derjenige fahrlässig der die Waffe verschickt und gefährdet so seine Zuverlässigkeit.
 
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du vergisst die waffenrechtl. Privilegierung der gewerbsmäßigen Beförderung §12 I Nr.2 WaffG.
 

tar

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Strigiformes schrieb:
Hallo,
als interresierter Laie probiere ich dass Thema mal andersrum anzupacken.
Wenn man eine erlaubnispflichtige Waffe versendet, gibt man sie doch automatisch in fremde Hände...dh... man hat nicht mehr die tatsächliche Gewalt darüber. In allen Lebenslagen darf eine Waffe nur einem Berechtigten (Inhaber eines Jagdscheins oder einer Wbk plus ggf eines Leihscheines) weitergegeben werden....aber....beim versenden wird das Paket mit der Waffe einfach so an irgendwem gegeben.

Als interessierter Laie sind dir doch sicher die Ausnahmen für den gewerblichen Transport nach WaffG §12 bekannt?
Man darf wohl darauf vertrauen, dass ein Paket mit den modernen Trackingsystemen sicher
ankommt und die Transportfirmen generell keine Gangster mit langen Fingern anstellen...
 
S

Strigiformes

Guest
du vergisst die waffenrechtl. Privilegierung der gewerbsmäßigen Beförderung §12 I Nr.2 WaffG.


Als interessierter Laie sind dir doch sicher die Ausnahmen für den gewerblichen Transport nach WaffG §12 bekannt?
Man darf wohl darauf vertrauen, dass ein Paket mit den modernen Trackingsystemen sicher
ankommt und die Transportfirmen generell keine Gangster mit langen Fingern anstellen.
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Als Laie ist einem nicht alles genaustens bekannt. Aber deswegen bin ich ja hier um vom Laienstatus wegzukommen :21:

Der Götterbotenversand und Dehael scheinen aber dieses Privileg der gewerbsmäßigen Beförderung nicht zu haben...den ansonsten würde man ja wohl
klare Aussagen bekommmen und diese Serviceleistung würde auch beworben.
Nur weil die großen Händler dass machen, heißt es ja noch lange nicht dass es richtig ist. Ich habe auch nichts gegen die Brief und Paketdienstleister, mir geht es nur darum zu erfahren was richtig oder falsch ist. Und ich denke dass Thema interessiert viele Leute hier weil man ja selber mal betroffen sein kann.
Das Thema hier wurde jetzt knapp 5400 mal aufgerufen, in der Zeit von meinem ersten Schreiben bis jetzt zum Zweiten allein 70 mal....also scheint Interesse da zu sein.
Es wäre schön wenn einer der die Rechte wohl studiert hat und sich damit auskennt die Sache mal zu beleuchten.

Beste Grüße
 

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