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anonym
Guest
Lodenmantel schrieb:Ja, indem nur der Berechtigte die Waffe in Empfang nimmt - und eben nicht ein nichtberechtigter Bevollmächtigter.carcano schrieb:Nur halb richtig. Ist nicht ohne weiteres und nicht "zwingend" gewährleistet, kann aber durch zusätzliche Umsicht recht einfach gewährleistet werden.
Ja.
Das Risiko eines faktischen Verlusts ist immer gegeben. Der Versender dürfte aber insofern die Verpflichtung haben, bestmöglich dafür zu sorgen, dass die Waffe auch tatsächlich nur an den Berechtigten gelangt.
Hat er nicht. Geht auch schon aus der Gesetzessystematik und der dogmatischen Konstruktion etwaiger Verstoßesfolgen als eines erfolgsqualifizierten Fahrlässigkeitsdelikts (und nicht: Gefährdungsdelikts) hervor.
Bestmöglich wäre nur die persönliche Übergabe nach Anreise samt persönlicher Identitätskontrolle mit Originaldokumenten. Das ist von Gesetzes wegen nicht verlangt. Zweitbestens wäre der Transport durch bewaffnete Wertbegleiter (Securitas usw.); ist auch nicht gefordert. Erforderlich ist nur eine hinreichend hohe Sicherheit; das von Lodenmantel vorgestellte Ident-Verfahren verbessert insoweit lediglich den allerletzten Schritt in der Transportkette. Beim Versand von privat an privat mag das in vielen Fällen ja auch durchaus sinnvoll sein, um ein Element des Transportrisikos zu mininieren; bei einem gewerblichen Empfänger ist es überflüssig.
Carcano[/u]