<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hunter-69:
@stalker13
Ganz einfach, Verschluß von Waffe trennen, damit sie nicht funktionstüchtig ist. Bei Kipplaufwaffen Vorderschaft abnehmen.<HR></BLOCKQUOTE>
von dem trennen des schlosses von der waffe hoer ich immer wieder, aber noch nie aus eine offiziellen anleitung...
offizielle Regelung: Waffe und Munition in unterschiedlichen behaeltnissen (2 Koffer!). manche verlangen fuer die waffe ein abschliessbares behaeltnis. nicht mehr als 5kg munition in orginalverpackung (wobei das eher locker gesehn wird, hatte schon loses schuettgut als auch wiedergeladene patronen in boxen dabei). Das munitionsbehaeltnis muss glaub ich nicht mal abschliessbar sein (macht auch keinen sinn, weil sie den koffer oder die sporttasche mit der muni eh meist nochmal aufmachen wenn man nicht daneben steht, ein schloss waere danach kaputt!).
Vorgehensweise: etwa 2 wochen vor abflug mit der airline telefonieren (auch in bezug auf unteren Abschnitt). Beim einchecken rechtzeitig da sein und ankuendigen, das man eine kanone dabei hat. In deutschland kommt dann der BGS oder die Polizei vorbei und kontrolliert waffe und papiere und schaut sich auch ab und an die munition an. Dann gibts ein sicherheitsbapperl fuer den waffenkoffer, manchmal keins fuer das munitionsbehaeltnis, deshalb kein schloss! Einchecken losfliegen...
Achtung: in der EU wird mittlerweile (ca. 1 jahr) ein altes gesetz angewandt, wonach auch bei der durchreise die waffe angemeldet werden muss (kenne diese regelung von daenemark und den niederlanden, die deutschen machen das aber angeblich auch). Hierfuer braucht es eine schriftliche anmeldung vom jeweiligen zollamt! Diese dauert per fax meist etwas ueber eine woche!!!! Beispiel: fliegst du mit der KLM von Muenchen aus ueber Amsterdam nach Spanien zur Monteria, brauchst du diesen bloeden zollwisch von den Hollaendern, sonst lassen sie dich nicht in den flieger!!!! Auch wenn du dein gepaeck nicht mal siehst in amsterdam!!! Den wisch gibts immer beim hauptzollamt, er ist kostenlos und per fax zu erhalten.
so, das war mal aus eigener vielflugerfahrung mit waffe. ich hatte bisher nie probleme, bis auf das eine mal als sie diese oben genannte eu regelung eingefuehrt haben (eine woche vor meinem flug).
edit: zur eingangsfrage: ja es ist erlaubt schaft und zielfernrohr ins normale gepaeck zu tun (beim handgepaeck waer ich aber vorsichtig). Achtung: Die Ausfuhr von zielfernrohren, nachtsichtgeraeten und anderen visiereinrichtungen aus den USA ist seit diesem jahr verboten (von den USA), und da verstehen die jungs auch keinen spass!!!!
[ 22. November 2006: Beitrag editiert von: saujager1977 ]
[ 22. November 2006: Beitrag editiert von: saujager1977 ]