Waffe verleihen. Kontrolle der Aufbewahrung?

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29 Jan 2016
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Hallo Gemeinde,

ich habe ab und zu schon mal eine Waffe an befreundete Jäger verliehen.
Ich weiß dass es maximal 4 Wochen sein darf (danach muss ein neuer Verleihschein ausgestellt werden) und dass ich mir einen gültigen Jagdschein zeigen lassen muss (die Nummer wird ja u.a. auch in den Verleihschein geschrieben)

Da ich ein fauler Mensch bin haben die Freunde die jeweilige Waffe immer bei mir abgeholt. Den gültigen Jagdschein habe ich mir natürlich zeigen lassen.
Frage:
Bin ich als Verleiher verpflichtet zu kontrollieren, dass der Ausleiher diese Waffe auch

in einem Waffenschrank ordnungsgemäss verwahrt?

oder dass er überhaupt noch Platz in seinem Schrank hat?

oder ob er überhaupt einen Waffenschrank hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
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27 Jun 2014
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Bin ich als Verleiher verpflichtet zu kontrollieren, dass der Ausleiher diese Waffe auch

in einem Waffenschrank ordnungsgemäss verwahrt?

oder dass er überhaupt noch Platz in seinem Schrank hat?

oder ob er überhaupt einen Waffenschrank hat?

Nö.
 
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17 Nov 2016
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Nö ist richtig :lol:

wenn er einen JS hatt kannst du davon ausgehen das er wissen muß wie mit Waffen umzugehen ist.

Wenn du dein Auto an einen Führerscheininhaber verleihst mußt ihn ja auch nicht fragen wie ein Anreaskreuz aussieht
 
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24 Nov 2010
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Hallo Gemeinde,

ich habe ab und zu schon mal eine Waffe an befreundete Jäger verliehen.
Ich weiß dass es maximal 4 Wochen sein darf (danach muss ein neuer Verleihschein ausgestellt werden) und dass ich mir einen gültigen Jagdschein zeigen lassen muss (die Nummer wird ja u.a. auch in den Verleihschein geschrieben)

Da ich ein fauler Mensch bin haben die Freunde die jeweilige Waffe immer bei mir abgeholt. Den gültigen Jagdschein habe ich mir natürlich zeigen lassen.
Frage:
Bin ich als Verleiher verpflichtet zu kontrollieren, dass der Ausleiher diese Waffe auch

in einem Waffenschrank ordnungsgemäss verwahrt?

oder dass er überhaupt noch Platz in seinem Schrank hat?

oder ob er überhaupt einen Waffenschrank hat?

Nein.
Aufbewahrungskontrolle ist hoheitliche Angelegenheit.
 
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29 Jan 2016
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Danke an Alle.:thumbup:
Ich habe mir das bereits gedacht, aber gerade bei Waffengesetze werden ja immer mal wieder neue Gesetze erlassen, die man nicht mitbekommt.
Deshalb habe ich nochmals schnell nachgefragt, um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein. Heutzutage kann man ja im puncto Waffengesetze nicht vorsichtig genug sein.;-)
 

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