Waffe verleihen

Registriert
30 Aug 2005
Beiträge
21
Guten Morgen allerseits.

Ich möchte am kommenden Wochenende meinem Jagdfreund meine Büchse für eine Drückjagd ausleihen, da dieser seine Waffen relativ weit entfernt aufbewahrt und eine Abholung reichlich umständlich wäre.

Was muß ich dabei beachten?

Nach meinem logischen Verständnis würde ich einen 3-Zeiler formulieren, in welchem steht, dass ich als Eigentümer der Waffe diese an Herrn xy für den Zeitraum vom 05.-07.11. zu jagdlichen Nutzung überlasse.
Beigefügt eine Kopie der WBK.
Reicht das aus? Oder braucht er überhaupt etwas Schriftliches?
Was muß er beachten?

Für eine kurze Hilfe wäre ich dankbar!

WMH
 
Registriert
30 Aug 2005
Beiträge
21
Haubentaucher schrieb:
Müsste reichen, oder braucht er auch noch Muni? Bevor Du was selbst tippst, kannst aber auch gleich ein offizielles Formular nehmen, z.B. hier:

http://www.landesjagdverband.de/?dispat ... =56#502370

Markus

Hallo Markus!

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Formular ist eigentlich genau was ich mir vorgestellt habe.
Und ja, Muni braucht der Junge auch, ist aber auch im Formular mit aufgeführt!

Besten Dank *
 
Registriert
24 Mrz 2009
Beiträge
1.278
in dem 2ten sind weniger potentielle Fallstricke drin........
 
Registriert
15 Mrz 2005
Beiträge
734
Die rechtliche Seite mag ja geklärt sein, ABER: auf einer DJ mit ner fremden Waffe erscheinen, die er (wahrscheinlich) nie vorher geschossen hat?!
Es mag ja etwas klugscheisserrisch klingen: Dein Kumpel hat- wie wir alle- anbetracht der furchtbaren Verletzungen, die aus schlechten Schüssen resultieren- die Pflicht, "zu wissen,was er tut".
Nicht mehr aber auch nicht weniger. Und das ist mehr als es zunächst klingt.
Als warnendes Beispiel eines aus unserer Jagd: ein Mitjäger hatte sich, weil sein ZFR in Reparatur- eine Waffe ausgeliehen. Wie das Schicksal wollte, traf er auf einen recht strammen Keiler- schoss- und suchte am nächsten Tag- ohne Ergebnis trotz viel Schweiss (mit Schweisshundgespann)- nach. Der netter Spender war ein Brillenträger, der Schütze nicht. Ohne Probeschuss (-üsse) geht sowas gar nicht !
Zwar hat die DJ "eigene Gesetze", jedoch ist "Wild zu Brei schiessen " davon nicht abgedeckt.
Werde ich langsam zu weich?!
Vielleicht bin ich etwas zuviel Perfektionist, aber ich kann wenigstens relativ guten Gewissens sein, was meine jagdlichen Aktivitäten angeht.
Nachdenkliche Grüße vom Harzjäger !
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
144
Zurzeit aktive Gäste
705
Besucher gesamt
849
Oben