Guten Morgen allerseits.
Ich möchte am kommenden Wochenende meinem Jagdfreund meine Büchse für eine Drückjagd ausleihen, da dieser seine Waffen relativ weit entfernt aufbewahrt und eine Abholung reichlich umständlich wäre.
Was muß ich dabei beachten?
Nach meinem logischen Verständnis würde ich einen 3-Zeiler formulieren, in welchem steht, dass ich als Eigentümer der Waffe diese an Herrn xy für den Zeitraum vom 05.-07.11. zu jagdlichen Nutzung überlasse.
Beigefügt eine Kopie der WBK.
Reicht das aus? Oder braucht er überhaupt etwas Schriftliches?
Was muß er beachten?
Für eine kurze Hilfe wäre ich dankbar!
WMH
Ich möchte am kommenden Wochenende meinem Jagdfreund meine Büchse für eine Drückjagd ausleihen, da dieser seine Waffen relativ weit entfernt aufbewahrt und eine Abholung reichlich umständlich wäre.
Was muß ich dabei beachten?
Nach meinem logischen Verständnis würde ich einen 3-Zeiler formulieren, in welchem steht, dass ich als Eigentümer der Waffe diese an Herrn xy für den Zeitraum vom 05.-07.11. zu jagdlichen Nutzung überlasse.
Beigefügt eine Kopie der WBK.
Reicht das aus? Oder braucht er überhaupt etwas Schriftliches?
Was muß er beachten?
Für eine kurze Hilfe wäre ich dankbar!
WMH