Waffe zugriffsbereit führen?

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Okay, erstmal danke für euer Feedback.
Dann habe ich bisher ja alles richtig gemacht!:D
Hatte nur einen Bekannten, der meinte man müsse die Waffe zur Jagd genauso "führen" oder transportieren wie zum Schießstand.
Ich selber habe kein Interesse meine Waffen auf dem Weg zur Jagd öffentlich und sichtbar für jedermann zu führen.
Deshalb immer verdeckt, also Langwaffe im Futteral und Kurzwaffe habe ich beim verlassen des Hauses immer im Holster, ungeladen jedoch verdeckt.
Allein schon aus Eigenschutz, damit nicht irgendein dahergelaufener auf die Idee kommt bei mir in der Wohnung nach Waffen zu suchen.;)
Magazine sind auch immer geladen in der Beintasche oder im Rucksack, habe keine Lust im dunkeln noch meine Magazine zu befüllen.

Achso auf die Idee mein Verschluss offen zu lassen bin ich eigentlich noch nie gekommen!?:unsure:
Finde das irgendwie unnötig.
 
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Ich sehe kein Problem darin, die Waffe, auch bei der Fahrt ins Revier, (entladen) in einem Futteral unterzubringen.
Einfach auf den Rücksick wäre mir zu heikel. Was passiert mit der Waffe (der teuren Optik drauf) wenn ich eine Vollbremsung machen muß? Bei 70km fliegt mir ein 8-9Pfd. schwerer, metallener Gegenstand ins Kreuz.
Ich war auf dem Weg zum Schießstand (da ist das verschlossene transportieren ja Pflicht) und stand an einer roten Ampel. 10m hinter mir schoß aus einer Einfahrt ein ortsunkundiger Fahrer herraus und mir auf´s Heck. Wäre die Waffe hinten nicht in einem Futteral gewesen, wäre sie vermutl. hin. So war sie ausßreichend gepolstert, daß sich noch nicht mal die TPL verändert hatte.
 
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Guest
Ich stecke die Waffe lose ins Futteral oder eine Wolldecke kommt darüber auf der Fahrt von und zum Revier. Muss keiner sehen und auf dumme Gedaken kommen. Sollen ja auch schon Waffen aus dem Auto geklaut worden sein. Die Zeit für den einen Handgriff mehr hat man.
 
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....
Hatte nur einen Bekannten, der meinte man müsse die Waffe zur Jagd genauso "führen" oder transportieren wie zum Schießstand....

Das war dann aber kein Jäger, oder?

Dreckiges typisches Jagdauto, dann wohnt da auch irgendwo ein Jäger. Die Nachbarschaft weiß es doch sowieso. Wüsste jetzt nicht, warum ich den Revolver im Sommer verstecken sollte. Ok, dann gehts halt nicht in die Tanke zum bezahlen.
 
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Das war dann aber kein Jäger, oder?

Dreckiges typisches Jagdauto, dann wohnt da auch irgendwo ein Jäger. Die Nachbarschaft weiß es doch sowieso. Wüsste jetzt nicht, warum ich den Revolver im Sommer verstecken sollte. Ok, dann gehts halt nicht in die Tanke zum bezahlen.

Doch das war ein Jäger und auch kein dummer, wurde aber anscheind in der Jagdschule auch so kommuniziert.
Und da unser Bürokratiedeutsch ja auch manchmal einer genauen Auslegung bedarf und anscheinend sogar "versierte" Anwälte der Meinung sind, auch nicht verwunderlich.

Wegen meiner unmittelbaren Nachbar mache ich mir auch keine Sorgen, allerdings sind nicht nur diese auf der Straße unterwegs...reicht ja schon wenn ein Auto vorbeifährt und mich mit der Büchse in der Hand oder auf der Schulter aus dem Haus kommen sieht!
Gelegenheit macht Diebe!;)
 
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Kein vorauseilender Gehörsam. Es darf jeder soviel Sicherheit herstellen, wie er selbst für richtig hält.
Wer will lässt also den verschluss offen. Lädt dann auch schneller ;)
dazu gehört dann in allererster Linie aber zwingend, dass man keine geladene Waffe in den Schrank stellt. Sicherheit herstellen beginnt also zu allererst nach Jagd-oder Schießstandsessionende und ist kein Einzelschritt.
Das kontrolliere ich vor dem Einpacken ins Futteral sowie vor dem Einstellen in den Schrank in den Schrank auch immer wieder. Insofern bleibt der Verschluss der Waffe zum verdeckten (eingepacktem) Führen (Transport) geschlossen.

Aber du hast natürlich Recht, jedem das Seine (hier gings aber um Rechtsfragen).
 
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Ich sehe kein Problem darin, die Waffe, auch bei der Fahrt ins Revier, (entladen) in einem Futteral unterzubringen.
Einfach auf den Rücksick wäre mir zu heikel. Was passiert mit der Waffe (der teuren Optik drauf) wenn ich eine Vollbremsung machen muß? Bei 70km fliegt mir ein 8-9Pfd. schwerer, metallener Gegenstand ins Kreuz.
Ich war auf dem Weg zum Schießstand (da ist das verschlossene transportieren ja Pflicht) und stand an einer roten Ampel. 10m hinter mir schoß aus einer Einfahrt ein ortsunkundiger Fahrer herraus und mir auf´s Heck. Wäre die Waffe hinten nicht in einem Futteral gewesen, wäre sie vermutl. hin. So war sie ausßreichend gepolstert, daß sich noch nicht mal die TPL verändert hatte.

In mein Autochen passt die Waffe stehend hinter den Vordersitz, eine Gummischnur mit zwei Haken an der Kopfstütze und die Waffe bewegt sich auch bei Vollbremsung keinen Zentimeter.
Völlig ohne Futteral.

Man kann auch diese Gewehrhalterungen besorgen.
Dann fällt die Waffe noch weniger auf.

https://www.amazon.de/Carrfan-Gewehrhalter-Futteral-Gewehrtasche-Transport/dp/B07MWYRWQJ/ref=sr_1_3?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&crid=29J9FD243BQ89&keywords=gewehrhalterung+für+auto&qid=1585398410&sprefix=Gewehrhalterung,aps,182&sr=8-3&th=1
 
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In mein Autochen passt die Waffe stehend hinter den Vordersitz, eine Gummischnur mit zwei Haken an der Kopfstütze und die Waffe bewegt sich auch bei Vollbremsung keinen Zentimeter.
Völlig ohne Futteral.

Man kann auch diese Gewehrhalterungen besorgen.
Dann fällt die Waffe noch weniger auf.

....

wie ist das wohl gemeint gewesen.... :unsure:

Sirius schrieb:
......
Ich war auf dem Weg zum Schießstand (da ist das verschlossene transportieren ja Pflicht) .....
 
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...eine Gummischnur mit zwei Haken an der Kopfstütze und die Waffe bewegt sich auch bei Vollbremsung keinen Zentimeter.
Völlig ohne Futteral.

Da geht Futteral aber bed. schneller und einfacher, als den Einweckgummi o.ä. jedesmal von oder an die Kopfstütze und um den Lauf zu pfriemeln.:unsure:
 
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Man merkt, daß du keine Ahnung hast. Eine Seite Schlaufe andere Seite Haken, Sekunden.
Ein Futteral auf dem Rücksitz fliegt übrigens immer noch durch die Gegend. Also ist dieser Transport zum Thema Ladungssicherung Blödsinn.
 
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Das Thema wurde sicherlich schon mehrfach durchgekaut.
Trotzdem würde ich es gerne nochmal aufrollen, weil es in meinem privaten Umfeld wieder aufgeflammmt ist.

Das wir als Jäger unsere Waffen, also Langwaffe und Kurzwaffe, im Revier schussbereit führen dürfen ist klar!
Selbstverständlich unter Beachtung der UVV.

Jetzt nochmal zum zugriffsbereiten führen einer oder mehrer Waffen vom Wohnort zum Revier.

Nach meiner Auffassung, darf ich mit meinen Waffen (unverschlossen aber zugriffsbereit) das Haus verlassen, ins Auto steigen und ins Revier fahren!
Das heißt Pistole im Holster (nicht geladen, kein Magazin in der Waffe), Magazin befindet sich in der Beintasche.
Langwaffe ist im Futteral, ebenfalls nicht geladen und kein Magazin in der Waffe.
Könnte ich mir theoretisch aber auch um die Schulter hängen, nicht praktisch beim Autofahren und ohne Futteral im Auto auch nicht geschützt vor Kratzern und Stößen!

Ist das okay so oder würde ich damit bei einer Kontrolle Probleme kriegen?

Laut diesem Anwalt ist das richtig und in Ordnung:
https://www.natuerlich-jagd.de/im-revier/so-transportiere-ich-waffen-richtig-im-auto.html

Dieser Anwalt rät dringend davon ab und meint man sollte die Waffe lieber in einem verschlossenen Behältnis führen/transportieren:
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/waffentransport/

???

Ich würde sagen, beide haben recht. Natürlich darfst du als Jäger die Waffe auf dem Weg zur Jagdausübung (übrigens nicht nur im Revier für das der Erlaubnisschein gilt, sondern auch auf dem Weg zu jeder Jagdeinladung quer durch die Republik) zugriffsbereit, aber ungeladen führen.

Ob es ratsam ist, das zu tun, steht auf einem anderen Blatt.
Das Problem ist, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, das Waffengesetz und das Jagdgesetz auszulegen. Sie dürfen auf Verdacht beschlagnahmen. Dann wird eine Anzeige geschrieben und die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht. Wird es nicht eröffnet, kannst du dir dein Geraffel auf dem anzeigenden Polizeirevier abholen. Wird es eröffnet, kannst du das Urteil abwarten und es entstehen dir zunächst einmal zumindest Kosten in Vorleistung.

Hier bei mir im Ort, wo ich jeden kenne - auch die Polizei, zumal meine Frau da mittut, hätte ich gar keine Bauchschmerzen, das Ding ungeladen zu führen.
Wo man mich nicht kennt, schließ ichs auch lieber weg. Ist stressfreier.

Wenn du auf Nervenkitzel stehst, kannst ja bei deiner nächsten Jagdeinladung in ein anderes Bundesland mal auf ner Raststätte mit geschulterter Büchse einkaufen gehen - darfst du laut Gesetz...
 
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Musst du nicht. Beim tanken, einkaufen usw.die Waffe, nicht von außen sichtbar darf im Auto bleiben.
 
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Ich würde sagen, beide haben recht. Natürlich darfst du als Jäger die Waffe auf dem Weg zur Jagdausübung (übrigens nicht nur im Revier für das der Erlaubnisschein gilt, sondern auch auf dem Weg zu jeder Jagdeinladung quer durch die Republik) zugriffsbereit, aber ungeladen führen.

Ob es ratsam ist, das zu tun, steht auf einem anderen Blatt.
Das Problem ist, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, das Waffengesetz und das Jagdgesetz auszulegen. Sie dürfen auf BEGRÜNDETEN Verdacht beschlagnahmen. Dann wird eine Anzeige geschrieben und die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht. Wird es nicht eröffnet, kannst du dir dein Geraffel auf dem anzeigenden Polizeirevier abholen. Wird es eröffnet, kannst du das Urteil abwarten und es entstehen dir zunächst einmal zumindest Kosten in Vorleistung.

Hier bei mir im Ort, wo ich jeden kenne - auch die Polizei, zumal meine Frau da mittut, hätte ich gar keine Bauchschmerzen, das Ding ungeladen zu führen.
Wo man mich nicht kennt, schließ ichs auch lieber weg. Ist stressfreier.

Wenn du auf Nervenkitzel stehst, kannst ja bei deiner nächsten Jagdeinladung in ein anderes Bundesland mal auf ner Raststätte mit geschulterter Büchse einkaufen gehen - darfst du laut Gesetz...

Ich hab´s mal ergänzt! Und "auslegen" müssen die gar nix, aber anwenden und beachten müssen sie den Gesetzestext - und zwar richtig! Und wenn ich mich legitimieren kann, ist ein Verdacht nicht mehr begründet und die Dienstaufsichtbeschwerde schneller auf der Wache als die dann unrechtmäßig beschlagnahmte/n Waffe/n!

So durchgeführt bereits vor 20 Jahren - und die zu Unrecht konfiszierte KW wurde, zusammen mit einer persönlichen Entschuldigung an der Haustür "richtig übergeben".
 
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Immer wieder herrlich zu sehen, wie sich der ein oder andere von hören/sagen beeinflussen läßt und die Gesetze nicht kennt.

Mein Lada hat einen brauchbaren Gewehrständer, da kann ich bequem zwei LW mitnehmen. Nur die Flinte kommt ins Futteral, weil die zu lang ist.
 

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