Waffe zugriffsbereit führen?

Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
219
Es wurde ja schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem:

Hatte die Langwaffe schon in der Polizeikontrolle auf dem Rücksitz liegend (Kontrolle auf dem Weg ins Revier, öffentliche Straße). Kein Problem, Polizisten waren freundlich und interessiert.

Ich trage sie auch offen aus dem Haus ins Auto. Man sollte jedoch nicht zwingend versuchen zu martialisch auszusehen oder auch mit der AR15 auf dem Rad geht theoretisch in Ordnung aber würde ich eher nicht machen, es sei denn man legt Wert auf die Bekanntschaft mit dem SEK.
Kommt auch auf die Nachbarn an. Meine wissen "Bescheid".

Natürlich immer ungeladen. Ob Verschluss offen oder nicht spielt keine Rolle.
 
Registriert
9 Dez 2018
Beiträge
408
Von und zum Schiessstand fahre ich waffenlagerungsmässig immer wie folgt :

Waffe entladen, Magazin leer und in der Waffe, Verschluss offen, Munition im Plastik Behälter zusammen mit der Waffe im abgeschlossenen Futteral im Kofferraum.
So ist das laut unserem Schießstandeiter, der kürzlich pensionierter Polizist ist und es somit doppelt wissen muss, eindeutig rechtskonform und alle Jäger am Jägerschaft Schießstand machen es so.

Ins Revier fahre ich zukünftig genauso, lade das Magazin dann im Revier am geparktem Auto, stecke gefülltes Magazin in die Jacke und gehe mit Verschluss zu (Fremdkörper) Waffe geschultert zum Ansitz.... Erst oben auf dem Ansitz wird das Magazin eingesetzt , Verschluss auf und zu (Patrone im Lauf) und gesichert....und dann gewartet....
("Unterwegs" schiesse ich nichts, selbst wenn da (unwahrscheinlich) was wäre, da ich in meinem Forst Wald nur Erlaubnis zur Ansitz Jagd habe, nicht zur Pirsch Jagd!)

G.
 
Registriert
22 Sep 2015
Beiträge
1.052
Von und zum Schiessstand fahre ich waffenlagerungsmässig immer wie folgt :

Waffe entladen, Magazin leer und in der Waffe, Verschluss offen, Munition im Plastik Behälter zusammen mit der Waffe im abgeschlossenen Futteral im Kofferraum.
So ist das laut unserem Schießstandeiter, der kürzlich pensionierter Polizist ist und es somit doppelt wissen muss, eindeutig rechtskonform und alle Jäger am Jägerschaft Schießstand machen es so.

Ins Revier fahre ich zukünftig genauso, lade das Magazin dann im Revier am geparktem Auto, stecke gefülltes Magazin in die Jacke und gehe mit Verschluss zu (Fremdkörper) Waffe geschultert zum Ansitz.... Erst oben auf dem Ansitz wird das Magazin eingesetzt , Verschluss auf und zu (Patrone im Lauf) und gesichert....und dann gewartet....
("Unterwegs" schiesse ich nichts, selbst wenn da (unwahrscheinlich) was wäre, da ich in meinem Forst Wald nur Erlaubnis zur Ansitz Jagd habe, nicht zur Pirsch Jagd!)

G.
Also für morgens um 5.00 Uhr zur Jagd ist mir das zu viel Heckmeck.
Waffe ins Futteral, geladenes Magazin in die Hosentasche und dann ins Revier. Absolut Gesetzeskonform.
 
Registriert
9 Dez 2018
Beiträge
408
Na ja... 1 Minute mehr... 100% sicher... Vor Sonnenaufgang mit Rotlicht stirnlampe...
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.456
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege betritt.

Ein allgemeiner Gebrauch ist auch, wenn Hannelore dort ihren Waldie spazieren führt, Man darf waffenführend über jeden Weg gehen, den man auch ohne Jagd / Waffen betreten darf.

Jägernotweg bedeutet, es gibt absolut keinen nicht gesperrten (auch für Fußgänger) Weg ins Revier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Nov 2016
Beiträge
140
Wer in der illustren Runde war noch Wehrpflichtiger?
Wie waren damals die Meldungen?
Waffe komplett leer und kein Magazin eingesteckt - GXX leer, Patronenlager leer, Waffe gesichert
Magazin ohne Mun in der Waffe - GXX geladen, Magazin leer, Patronenlager leer, Waffe gesichert (mE Waffe unterladen)
Magazin mit Mun - GXX geladen, Magazin XXSchuss, Patronenlager leer, Waffe gesichert (Waffe geladen)
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.456
Von und zum Schiessstand fahre ich waffenlagerungsmässig immer wie folgt :

Waffe entladen, Magazin leer und in der Waffe, Verschluss offen, Munition im Plastik Behälter zusammen mit der Waffe im abgeschlossenen Futteral im Kofferraum.
So ist das laut unserem Schießstandeiter, der kürzlich pensionierter Polizist ist und es somit doppelt wissen muss, eindeutig rechtskonform und alle Jäger am Jägerschaft Schießstand machen es so.
"Zum Schießstand" ist ja auch etwas anderes als "zur Jagd". Zum Schießstand hat man nicht zugriffsbereit zu führen, da weiß der pensionierte Polizist bescheid.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.456
Wer in der illustren Runde war noch Wehrpflichtiger?
Wie waren damals die Meldungen?
Waffe komplett leer und kein Magazin eingesteckt - GXX leer, Patronenlager leer, Waffe gesichert
Magazin ohne Mun in der Waffe - GXX geladen, Magazin leer, Patronenlager leer, Waffe gesichert (mE Waffe unterladen)
Magazin mit Mun - GXX geladen, Magazin XXSchuss, Patronenlager leer, Waffe gesichert (Waffe geladen)
Ich war ja auch dabei, aber diese Meldungen kenne ich nicht.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Und falsch ist es auch. Bei der landläufig unterladenen (oder beim Bund teilgeladenen) Waffe ist Munition im Magazin/in der Waffe. Sie ist nur noch nicht feuerbereit (beim Bund nannte man das fertiggeladen).

Das ist aber alles vollkommen unerheblich für die Sachlage.
Es gibt für das Führen/BEförderung die Zustände schussbereit und zugriffsbereit und die sind jeweiligen Gegebenheiten zugeordnet.
Nicht mehr und nicht weniger. Keine Unterladen, kein ungeladen, kein geladen. Nur schussbereit/zugriffsbereit.
Beides dankenswerterweise in den Begriffsbestimmungen definiert und in den relevanten Waffenrechtskommentaren ausreichend oft auffindbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.418
Mache ich auch so. LW auf dem Rücksitz mit Decke drüber. Bestücktes Magazin dafür am Mann, bzw bei Einzelladern die Murmeln im Niggeloh. Rechtssicher und unauffällig. Ohnehin sollte man als Jäger die Waffe so unauffällig wie möglich führen, es fühlen sich doch einige Nichtjäger unwohl im Anblick einer Waffe.

Letzteres genau nicht, ich fühle mich beim Anblick von Idioten unwohl, die verstecken sich auch nicht.
Meine Waffe wird nicht verpackt.

Hier ging's um zufällige Kontrolle durch die Trachtengruppe, nicht um Unwohlsein.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
Wer in der illustren Runde war noch Wehrpflichtiger?
Wie waren damals die Meldungen?
Waffe komplett leer und kein Magazin eingesteckt - GXX leer, Patronenlager leer, Waffe gesichert
Magazin ohne Mun in der Waffe - GXX geladen, Magazin leer, Patronenlager leer, Waffe gesichert (mE Waffe unterladen)
Magazin mit Mun - GXX geladen, Magazin XXSchuss, Patronenlager leer, Waffe gesichert (Waffe geladen)

Ja, fast so war es.... wir waren damals ein „spezieller“ Haufen, sind sogar gefächtsmäßig mit 100 Schuss am Mann und unterladenem G3 durch die Ortschaft gerödelt.
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Von und zum Schiessstand fahre ich waffenlagerungsmässig immer wie folgt :

....Verschluss offen, .....
G.
hallo.
Vorauseilender Gehorsam, oder habe ich das nur in der WaffVwV übersehen, dass das so sein muss? :unsure:
Mir fällt auch absolut kein Grund ein, weswegen der Verschluss einer Waffe beim verdeckten Führen im Fahrzeug geöffnet bleiben muss.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
128
Zurzeit aktive Gäste
686
Besucher gesamt
814
Oben