Waffe zugriffsbereit führen?

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Ist alles in der WaffVWV 12.3.3.1 und 12.3.3.2 geregelt, kukst Du hier:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Auszug

12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind.



Ein Jäger darf Jagdwaffen nur zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier und zum Jagdschutz oder zum Forstschutz uneingeschränkt führen. Die Waffe darf also auch geladen sein. Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen.



Der Jäger darf die Jagdwaffen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, z.B. auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Jagdrevier zum Zwecke der befugten Jagdausübung führen, allerdings darf die Waffe nicht schussbereit sein. Sie darf lediglich zugriffsbereit sein.



12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.



Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.



Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).
 
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Die WaffVwV regelt garnichts. Es ist nur eine Verwaltungsvorschrift, Sie erklärt der Verwaltung wie sie zu verfahren hat.
Regeln tun die Gesetze und Verordnungen.
Einiges aus der WaffVwV ist schon obsolet oder wird durch einzelne Behörden wegen abweichender Rechtsauffassung anders gehandhabt.

Natürlich ist die WffVwV ein guter Helfer, aber eben weder Gesetz noch Verordnung.
 
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Und der Paragraph über die dabei zu benutzenden Wege steht im Bundesjagdgesetz. Weder im Waffengesetz noch in den dazugehörigen Verordnungen.
 
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Leute das ist ja schon selbsterklärend. Schaut wie viele Leute hier mal wieder völlig unterschiedliche Auslegungen posten. Ich sehe im Geiste wie die Diskussionen mit den Ordnungshütern gehalten werden, die diese eventuellen Kontrollen bei Auffälligen durchführen. Im Zweifel wird man Zeit und Nerven verlieren und vielleicht auch die Zuverlässigkeit. Das Ist mir der Aufwand die Waffen in einer ....... Transportsicherung zu schützen wert. Was nützt mir es,wenn ich am Ende Recht bekomme und eine Stunde oder gar Tage verloren habe,weil die Waffen eventuell - bei einer Kontrolle o.ä. eingezogen wurden. Und - ich fände es sogar richtig wenn im Zweifel eingezogen würde ( in der Annahme das Dann sauber geklärt wird ).
 
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"Einziehen" oder besser Sicherstellung oder Beschlagnahme sind nun auch nicht so einfach.
Da muss man eher wenig Bedenken haben.
Zeit kann man vertrödeln. Im Nachgang Papierkram haben. Meist nix.
Das ist so die Praxis, die natürlich auch immer einzelne Ausnahmen kennt.
 
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Unser Waffengesetz gibt es nun schon seit 2002, die WaffVwV seit 2012.

Und seit dem wird das Führen hier immer und immer wieder durchgekaut.
Gefühlt alle drei Wochen stellt jemand die Frage "Wie darf ich meine Gewehr mitnehmen?"

Liegt das jetzt an dem blöden Gesetz, oder an den blöden Jägern?

ratlos,
basti
 
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Mache ich auch so. LW auf dem Rücksitz mit Decke drüber. Bestücktes Magazin dafür am Mann, bzw bei Einzelladern die Murmeln im Niggeloh. Rechtssicher und unauffällig. Ohnehin sollte man als Jäger die Waffe so unauffällig wie möglich führen, es fühlen sich doch einige Nichtjäger unwohl im Anblick einer Waffe.
Jein. Wenn ich von der Jagd komme kann die Waffe feucht feucht sein. (Regen, Schnee, Nebel, Kondenswasser bei Kälte.) Ich werde die Waffe dann immer offen tragen. Auch wenn sich jemand unwohl fühlt, ich habe das in der Nachbarschaft. Die gewöhnen sich daran. Seit ich einen erlegten Hasen aus dem Auto holte und die Kinder wissbegierig kamen und fragten sind die froh, wenn nur die Waffen zu sehen sind und keine toten Tiere.:) Die Waffen demonstrativ zu zeigen halte ich genauso für falsch, wie die Waffen um jeden Preis zu verstecken als währen sie illegal. Zum Thema Transportieren und Führen sage ich nichts, das ist völlig sinnlos. Es gab hier einen User mit einem Kaliber im Nicknamen, der schrieb hochinteressante Beiträge zum Thema Waffenrecht. Der hatte viel Geduld, aber nicht unendlich viel; schade, ich vermisse ihn.
 
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Unser Waffengesetz gibt es nun schon seit 2002, die WaffVwV seit 2012.

Und seit dem wird das Führen hier immer und immer wieder durchgekaut.
Gefühlt alle drei Wochen stellt jemand die Frage "Wie darf ich meine Gewehr mitnehmen?"

Liegt das jetzt an dem blöden Gesetz, oder an den blöden Jägern?

ratlos,
basti

Ich habe da eine ganz starke Vermutung.
 
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Jein. Wenn ich von der Jagd komme kann die Waffe feucht feucht sein. (Regen, Schnee, Nebel, Kondenswasser bei Kälte.) Ich werde die Waffe dann immer offen tragen. Auch wenn sich jemand unwohl fühlt, ich habe das in der Nachbarschaft. Die gewöhnen sich daran. Seit ich einen erlegten Hasen aus dem Auto holte und die Kinder wissbegierig kamen und fragten sind die froh, wenn nur die Waffen zu sehen sind und keine toten Tiere.:) Die Waffen demonstrativ zu zeigen halte ich genauso für falsch, wie die Waffen um jeden Preis zu verstecken als währen sie illegal. Zum Thema Transportieren und Führen sage ich nichts, das ist völlig sinnlos. Es gab hier einen User mit einem Kaliber im Nicknamen, der schrieb hochinteressante Beiträge zum Thema Waffenrecht. Der hatte viel Geduld, aber nicht unendlich viel; schade, ich vermisse ihn.
Völlig einverstanden. Letztes Jahr war ich gerade dabei, einen erlegten Bock in den Kofferraum zu verfrachten, als eine Spaziergängerin mit zwei Kindern vorbeikamen und - wie Kinder so sind - die haben gleich direkte Fragen gestellt. "Wieso ist das tot?" usw... die BBF hatte ich noch geschultert.
"Hast Du das damit erschossen?" ... es entspann sich ein 10-minütiges Gespräch mit den Kindern über die "Basics" der Jagd, warum, wieso, usw... ich sach mal so... Frau und Kinder hatten sich ganz ehrlich bedankt für die vielen Informationen. Die Waffe hatte ich Ihnen dann auch noch erklären müssen, darauf bestanden die kleinen. Besser geht es nicht. Es war ein wirklich schöner Jagdtag.

Dennoch sehe ich zu, daß die Waffe nicht demonstrativ geführt wird, sondern im Hintergrund bleibt. Als Werkzeug. Feinde hat die Jägerschaft genug, Freunde sind hingegen schwer zu gewinnen.

Zum Thema selbst ist nichts hinzuzufügen, denn die Verordnungen und Gesetze sind eindeutig und man kann sich ganz einfach daran halten.
 
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Recht hatter.


Der gute Mann irrt. § 13 Abs. 6 WaffG

Bevor man einen Beitrag kommentiert sollte man in lesen!

Im verlinkten Beitrag wird ausdrücklich auf § 13 Abs. 6 Satz 1 WaffG verwiesen, https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/waffentransport/:

"Sonderregelung für Jäger auf dem Weg von und zum Revier
In § 13 Abs. 6 Satz 1 WaffG ist eine Sonderregelung für Jäger getroffen worden. Jäger dürfen auch im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung die Jagdwaffen nicht schußbereit ohne Erlaubnis führen. Zugriffsbereit aber nicht schußbereit!"

Ich rate trotzdem davon ab. Ich wohne in einer Querstraße des Berliner Kurfürstendamms. Im grünen Ornat mit geschultertem Gewehr und dem Rucksack auf dem Rücken durch Berlin ins Revier? Das wäre für die PR der Jäger der Worstcase.

Im Beitrag habe ich die Rechtslage dargestellt. Auch die 3/3-Regelung habe ich erläutert und von ihrer Anwendung abgeraten.
 
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... wenn Du ins Revier nicht durch die halbe Republik fahren musst.

Woraus entnimmst Du das? Steht nicht im Gesetz... Der sehr eng auslegende Gade (Basiswissen Waffenrecht, 4. Auflage) verneint den Zusammenhang nur dann, wenn die Waffe schon am Vorabend der Jagd im Fahrzeug gelassen wird, ist aber zu dem Thema insgesamt auch sparsam. M.E. kannst Du auch von München nach Hamburg fahren, wenn Du dort jagdlich tätig wirst.
 
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Bevor man einen Beitrag kommentiert sollte man in lesen!

Ich rate trotzdem davon ab. Ich wohne in einer Querstraße des Berliner Kurfürstendamms. Im grünen Ornat mit geschultertem Gewehr und dem Rucksack auf dem Rücken durch Berlin ins Revier? Das wäre für die PR der Jäger der Worstcase.

Im Beitrag habe ich die Rechtslage dargestellt. Auch die 3/3-Regelung habe ich erläutert und von ihrer Anwendung abgeraten.

Mit dem Lesen haben hier einige ihre Schwierigkeiten :)

Was die 3/3-Regelung betrifft, gebe ich Ihnen 150% recht! Die steht ja auch nicht im Gesetz.

Was das zugriffsbereite, nicht schußbereite führen im Zusammenhang mit der Jagdausübung betrifft, so denke ich, sollte man etwas Augenmaß haben:

Mit der Waffe auf dem Rücken quer durch Berlin ins Revier zu spazieren ist vielleicht - auch vor dem Hintergrund des politischen Klimas dort - keine so gute Idee. Aber ohne Futteral aus dem Haus und auf die Rücksitzbank legen halte ich für absolut unproblematisch, ja sogar indiziert!
Denn die Waffenaversion in der Bevölkerung resultiert zumindest auch aus der Tatsache, dass nie "die Guten" mit Waffe gesehen werden (ausgenommen Polizei); man ist es in Deutschland einfach nicht gewohnt, dass ein "Nichtstraftäter" eine Waffe trägt. Dem gilt es nach meiner Auffassung entgegenzuwirken, soweit es das Gesetz zulässt. Ich mach das immer so, obwohl ich in einem "grünen" Stadtteil einer Großstadt wohne. Anfangs gab es gelegentlich interessierte Fragen, inzwischen juckt das keinen mehr. Vielmehr wird gefragt, was ich erlegt habe. Die Polizei hat bis jetzt noch keiner gerufen...

Damit meine ich nicht, dass man die Waffe "präsentieren" sollte, sondern lediglich, dass man sie nicht verstecken sollte! Einfach als Werkzeug - was sie zumindest für mich ist - behandeln.
 
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Ich mache das so seit 2001, die Nachbarn haben sich daran gewöhnt und die Neuen schauen manchmal merkwürdig, egal. Die kurze im Holster bekommt sowieso niemand zu sehen. Aus Prinzip.
Futteral benutze ich nur wenn es weiter weg geht um die Waffe zu schützen, aus sonst keinem Grund.
Mitten in Frankfurt würde ich um des lieben Friedens willen wahrscheinlich anders handhaben
 

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