Ja , zunächst muss man sie am Hauptwohnsitz anmelden. Bezgl. der Aufbewahrung gibt es dann zumindest zwischen NRW/RLP bzw. allgemein die Wahlmöglichkeit. Bei mir hat's jedenfals funktioniert.Wo steht das ich die Waffen am Hauptwohnsitz haben muss? Bitte genauen Paragraphen nennen. Mir ist keiner bekannt.
Zum Teil ist es für z.b. einen Studenten gar nicht möglich am HWS Waffen zu lagern.trotzdem muss man sich mit hws an der Uni melden. Wenn ich am hws keine Jagd oder Schießmöglichkeiten habe warum soll ich dann da Waffen haben?
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