Waffen Besitz ohne Bedürfnis und ohne tatsächliche Gewalt

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Hallo zusammen,

meine Frau ist im Begriff ihren Jagdschein zu machen. Jetzt will ich ihr einen 98er aus meinem Besitz schenken bevor sie ein Bedürfnis hat.

Natürlich wird sie nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe haben.

Ich will das die Waffe rechtlich ihr gehört und ich sie nur für sie verwahre.
Natürlich können wir das mündlich untereinander ausmachen, ich hätte aber gerne ein verbindliches Schriftstück um der Schenkung eine höhere Wertigkeit zu verleihen.

Hat jemand ne Idee wie das Schriftstück aussehen müsste damit es im Zweifel keinen Ärger gibt?

Waidmannsheil aus dem Schwarzwald
Benny
 
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Waffen Besitz Eigentum ohne Bedürfnis und ohne tatsächliche Gewalt

Also so würde das Ganze durchaus Sinn ergeben.

Denn Eigentum und Besitz sind zweierlei Paar Schuhe. Auch wenn das von ganz unterschiedlichen interessierten Kreisen gerne und oft in einen Topf geworfen wird.
 
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Danke, genau das meinte ich....ich bin kein Jurist und an solchen Begrifflichkeiten könnte es bei mir schon scheitern.
 

Westwood

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Gibt es einen besonderen Grund damit nicht einfach bis zum bestehen des Kurses und sich daraus ergebenden Bedürfnisses zu warten?

Ich verwahre seid Jahren Waffen für eine ehemalige Freundin auf.
Es gibt da lediglich ein Schriftstück das die Waffen nur mit ihrer Zustimmung veräußert werden dürfen und Sie die Waffen sobald sie einen Jagdschein macht gegen die Zahlung einer festgelegten Aufwandsentschädigung zurück bekommt.
 
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Schreib Ihr einen schönen Liebesbrief, in dem Du Ihr die Waffe schenkst. Bist doch sicher ein Ehrenmann. Wenn Ihr das tatsächlich notariell beglaubigt haben müsst, wäre es doch irgendwie bisschen seltsam, oder? Sie hat doch keinen Vorteil, wenn ihr das Ding jetzt schon rein rechtlich gehört.
 
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Natürlich wird das ohne Notar von statten gehen!
Mir geht es lediglich um Rechtssicherheit damit ich nichts mache was mich in die Bredouille bringen könnte. Noch gehört der 98er mir. Ihr Geburtstag liegt noch in der Zukunft.
Wahrscheinlich mach ich mir aber zu viele Gedanken.
 
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Wenn Du Ihr eine Halskette schenkst, gibst Du ihr doch auch keine Besitzurkunde darüber. Die Kette liegt in der Schatulle und Ihr seid Euch einig, dass es ihre ist.
Wenn Du Ihr zum Geburtstag den 98er mit Schleife einpackst, dann seid Ihr Euch auch einig, wem er gehört. Da sie ihn ohne Jagdschein nicht führen kann ist es auch Wumpe, dass er noch auf Deiner WBK steht. Hat sie den Schein, wird er umgeschrieben und fertig.
Und -bitte nicht angegriffen fühlen- sollte es vorher zu einem Streit darüber kommen, ob und wer die Waffe verkauft: Hättest Du dann nicht ganz andere Probleme?

Außerdem: Da sie gerade Waffenrecht lernt, wird sie die Problematik verstehen und sich freuen.
 
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Der Grund ist ihr Geburtstag.

Gib ihr nen Gutschein und knüpf die Übergabe an den bestandenen Jagdschein. Dann ist alles safe.
Du brauchst insofern auch kein rechtssicheres Besitzverhältnis, als dass sie ohne Bedürfnis nicht besitzen darf und ein Eigentum musst du ebensowenig rechtssicher gestalten.
Das wäre ja nur interessant, wenn du fürchtetest, dir würde etwas passieren und sie müsste dann das Eigentum nachweisen, was, sollte der Fall - Gott bewahre - eintreffen, durch einen regulären Erbfall ohnehin auf sie übergehen würde.
 
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Bevor man mich hier falsch versteht:
Meiner Ansicht nach sollten Besitz und Eigentum wieder stärker miteinander in Einklang gebracht werden. Und zwar so, dass das Eigentum den Besitz begründet und nicht umgekehrt.

(Das hier ist ein Beitrag von mir, für welchen ich in der Vergangenheit wohl exakt ein "Gefällt mir" bekommen hätte, nämlich von @yumitori)
 
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich hab wohl zu kompliziert gedacht!
Thema erledigt!
 
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Meiner Partnerin (mit JS und WBK) kaufte ich auch einen Repetierer. Dazu gibt es eine Schenkungsurkunde in unserem Dokumentenordner, eingetragen ist das Ding auf meiner WBK, allerdings sind wir beide gegenseitig auf unseren WBKs gegenseitig als zum Führen der Waffen des anderen berechtigt eingetragen. Sollten wir uns trennen muss das Ding eben umgetragen werden, was ich aber nicht hoffe ;-)
 
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Tststs...urkunde....neee, Bau das Teil auseinander und gib ihr die wbk freien Teile. Wobei, wenn dann Kontrolle kommt, heulen die rum.
Dann doch besser schönes Foto mit Urkunde. Muss aber mit deinem Blut geschrieben und gesiegelt sein...😂
 
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14 Mai 2009
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Ich finde die Frage keineswegs lächerlich. Besitz und Eigentum sind nun einmal im deutschen recht nicht deckungsgleich und daher für den Laien nicht leicht verständlich.

Lösung: einfach schenken, aber anfassen und rumtragen ist nicht. Durch die Schenkung geht das Eigentum über (sofern sie -die Schenkung- angenommen wird). Da kann ich auch einen schönen Brief schreiben mit Schleife drum. Aber nicht den 98er übergeben dabei!

Dann sind die Eigentumsverhältnisse geklärt. Besitz bleibt beim waffenrechtlich Berechtigten bis der Beschenkte und nunmehrige Eigentümer eine eigene waffenrechtliche Berechtigung erwirbt und die Waffe dann auf ihn eingetragen werden kann.

Eigentlich ganz einfach.
 

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