Waffen in Jagdhütte dauerhaft

A

anonym

Guest
Brauche die Hilfe der rechtskundigen Foristen.

Ich weiß wir hatten das schon, aber ich finde das Thema nicht mehr - sorry.

hier meine Frage:

Kann ich in einer nicht dauerhaft bewohnten Jagdhütte, dauerhaft Waffen und Munition lagern/ zurücklassen.

Wenn ja welchen Waffenschrank brauche ich dafür?

Habe im Gedächtnis, dass das nur für bis zu drei LW möglich ist?

Bitte um kurzes statement.
 
Registriert
10 Nov 2007
Beiträge
311
§ 13 Abs. 6 AWaffV:
In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.
 
A

anonym

Guest
Danke!

Forum da werden Sie geholfen. :biggrin: :thumbup:

@Buschläufer, wenn alles steht, lade ich Dich u. ein paar andere ein. :biggrin:
 

JEF

Registriert
27 Feb 2005
Beiträge
1.530
Buschläufer schrieb:
Hier war mal etwas.

viewtopic.php?f=45&t=56543&start=15

auf jeden Fall im Vorfeld das OK der Behörde und evtl. Versicherung einholen.Meine nicht maßgebliche Meinung.

Falls Bedarf an Versicherungsschutz besteht würde ich das evtl. weglassen.

Im verlinken Thread wird seitens der Behörde die Eigenschaft von dauerhaft und nicht dauerhaft bewohnt definiert (Stichwort Pendler)
- das kann eine Versicherung GANZ anders beurteilen - meistens gilt eine Wohnung / Haus als NICHT dauerhaft bewohnt, wenn nicht regelmäßig und zu einem überwiegenden Teil auch über Nacht eine berechtige Person vor Ort ist - sprich Jagdhütte / Jagdhaus nur am Woende genutzt wird m.M nach sehr wahrscheinlich seitens der Versicherung als nicht dauerhaft bewohnt eingestuft - selbst wenn man nochmal zusätzlich unter der Woche da wäre.

Entsprechend wird die Prämieneinstufung und / oder Anforderung an Sicherungen hoch ausfallen und ggf. eine Begrenzung der Versicherungssumme oder Ablehnung der Riskoübernahme gegeben sein.

Sollte es wirklich nur eine "Hütte" sein werden viele Versicherer das Risiko sowieso ablehnen bzw. ein x-faches der "normalen" Prämie verlangen

Ergo: vorher auch mit der Versicherungs sprechen.

Achso mit der "normalen" ggf. bestehenden Hausratversicherung hat das nichts zu tun - wir reden auf jeden Fall von einem separaten Vertrag! (Außenversicherung ist wieder ein anderes Thema)
 

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