Die typische Bahnfahrt ( mit Jagdwaffe ) ist ja nicht die regelmäßige Fährt ins eigene Revier sondern die Fahrt mit Gepäck in Richtung Flughafen. Alleine die Möglichkeit, dass es Ärger mit einem übereifrigen Schaffner oder der Bundespolizei geben könnte und man dadurch seinen Flug verpassen könnte, hat bei mir in der Vergangenheit dazu geführt, dass ich stets mit dem Auto nach Frankfurt gefahren bin.... geht auch ganz gut und die Bahn will den Jäger halt nicht als Kunden....
... oder es kommt ein BGS'ler mit Sprengstoffhund vorbei und du warst am Vortag noch am Schießstand mt den gleichen Klamotten.
Das sehe ich anders!Nun die AGB der DB wie oben schon eingefügt besagen ja alles: Gepäckkontrolle durch den Schaffner rechtens, ...
... oder es kommt ein BGS'ler mit Sprengstoffhund vorbei und du warst am Vortag noch am Schießstand mt den gleichen Klamotten.
Worauf genau reagieren denn die Hunde?Passiert nichts weiter, ist mir auch schon passiert. Einmal hatte ich meinen Jagdschein dabei, dann wars damit erledigt. Das andere mal wars ein kurzes Telefonat, wo der Beamte sich bestätigen hat lassen, dass ich Jäger bin.
Die Bahn nimmt sich heraus Gepäckkontrollen durchführen zu wollen.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
... aber hoheitlich darf sie deswegen noch lange nicht tätig werden.