Waffen-Transport mit der Deutschen Bahn

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Ich plane Ende Juli nach Sachsen-Anhalt zu fahren und muss dafür die Deutsche Bahn nutzen.

Kann ich meine Waffe abgesperrt im Waffenkoffer mit im Zug transportieren, kennt sich da jemand mit der rechtlichen Grundlage aus?
 
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27 Sep 2006
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Moin!

Das WaffG hat da nichts gegen, aber die AGB der Deutschen Bahn ... :mad:

Die SuFu liefert Dir ausführliche Diskussionen zu dem Thema, wenn die die Softwareumstellung überlebt hat. ;)

Joe
 
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21 Jan 2002
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In einem neutralen Koffer wird niemand wissen was du transportierst, den Koffer in die Ablage nach oben, andere Tasche plus Jacke obenauf und kein Schaffner wird fragen was da drin ist.
 
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5 Feb 2014
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Ich hab die Suchfunktion schon zu Rate gezogen, leider nichts gefunden. Danke euch für die Auskunft. Den R8 kann ich leider nicht auseinander bauen, sonst wär ein neutraler Koffer sicherlich kein Problem.
 
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Absatz 7.2.1 der Beförderungsbedingungen der Bahn verbietet die Mitnahme von Schusswaffen

https://www.bahn.de/m/view/mdb/bahn...erungsbedingungen_der_db_ag_ab_09_07_2018.pdf

Klar kann man das Teil in einer neutralen Verpackung mitnehmen und es wird auch sicherlich keiner nachfragen.
Unterm Strich wird aber immer noch gegen die Beförderungsrichtlinien der Bahn verstoßen.

Ergo: RECHTLICH NICHT zulässig.

Jetzt stellt sich die Frage, was du genau wissen willst:
1) DARF ich die Waffe mitnehmen?
2) KANN ich die Waffe mitnehmen?
 
Y

Yumitori

Guest
AGBs sind doch ein zivilrechtlicher Vertrag... wenn ich dagegen verstoße, was kann mir mehr passieren, als aussteigen zu müssen?

Außerdem: Mit welchen Recht darf ein Schaffner Gepäck kontrollieren?
Zum Gruße,
Schaffner sicher nicht, aber die Bundespolizei, wenn der Schaffner den extrem langen Koffer für "Gefahrgut" erachtet...
Was die Konsequenz ist, ergibt sich vielleicht aus den AGB, ich hab es nicht nachgesehen.
A b e r: Achtung, nachdem in allen Jagdzeitschriften, die ich bekommen konnte, schon seit langem darauf hingewiesen wurde, dass DB keine Waffentransporte mehr haben will, könnte ein vorsätzlicher Verstoß gegen ebendiese AGB dazu führen, dass Du "Hausverbot" in allen Bahnanlagen, Zügen und dergl. bekommst - muss nicht, aber könnte!
Und ob ein vorsätzl. Verstoß nicht evtl. auch gegen die Zuverlässigkeit sprechen könnte....
Nicht falsch verstehen, ich will nicht, dass es so ist, aber ich zeige auf, was durchaus denkbar ist - wem haben wir das zu verdanken ? Dem in mancherlei Hinsicht übertriebenen Sicherheitswahn der Obrigkeit - und das nicht erst seit dem 11. September... .
 
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Samstag Bahnhof Aschaffenburg.
Hinter mir aufeinmal ein Ausruf von einer Frau:
"Das ist er!"
Ich drehe mich rum und zwei Herren von der Bundespolizei stehen da, eine junge Frau, ein junger Mann und ein weiterer Junger Mann mit einem Rucksack und einer Tasche.
Die Herren Polizeibeamten reden mit dem mit dem Gepäck, Ausweiskontrolle und der Kerl wurde gefilzt (inklusive Gepäck).
Was der gemacht hatte weiß ich nicht, hat mich auch nicht interessiert.

Was ich damit sagen will:
Schnell wird man mal unverhofft kontrolliert.
 

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