AGBs sind doch ein zivilrechtlicher Vertrag... wenn ich dagegen verstoße, was kann mir mehr passieren, als aussteigen zu müssen?
Außerdem: Mit welchen Recht darf ein Schaffner Gepäck kontrollieren?
Zum Gruße,
Schaffner sicher nicht, aber die Bundespolizei, wenn der Schaffner den extrem langen Koffer für "Gefahrgut" erachtet...
Was die Konsequenz ist, ergibt sich vielleicht aus den AGB, ich hab es nicht nachgesehen.
A b e r: Achtung, nachdem in allen Jagdzeitschriften, die ich bekommen konnte, schon seit langem darauf hingewiesen wurde, dass DB keine Waffentransporte mehr haben will, könnte ein vorsätzlicher Verstoß gegen ebendiese AGB dazu führen, dass Du "Hausverbot" in allen Bahnanlagen, Zügen und dergl. bekommst - muss nicht, aber könnte!
Und ob ein vorsätzl. Verstoß nicht evtl. auch gegen die Zuverlässigkeit sprechen könnte....
Nicht falsch verstehen, ich will nicht, dass es so ist, aber ich zeige auf, was durchaus denkbar ist - wem haben wir das zu verdanken ? Dem in mancherlei Hinsicht übertriebenen Sicherheitswahn der Obrigkeit - und das nicht erst seit dem 11. September... .