Waffen Transport

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Hallo
Der Schießstand liegt ca. 30 km in Östlicher Richtung und meine Freundin wohnt ca. 50 km Östlich von mir.
Darf ich mit meiner Waffe auf dem Schießstand fahren danach zu meiner Freundin da übernachten und dann am Nächsten morgen wieder nach hause fahren?
Sie hat leider kein Waffen schrank, ich wäre aber die ganze Zeit mit der Waffe die Natürlich verschlossen im Koffer liegt im Raum.
 
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Wo kein Kläger da kein Richter.

Für vorübergehende Aufbewahrung z.B. auf der Jagd, Im Hotel gibt es keine dedizierten Vorschriften.....
Außer dem Totschlagargument du mußt verhindern das Unbefugte in Besitz gelangen.

Zur Not hast du die Puppe gerade eben kennengelernt und Ihr euch spontan zu einem OneNight Stand....;)
 
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@ Jogi:
Da Du sicherlich mit Deiner Freundin die Nacht verbringst, ohne ein Auge zuzumachen, kann Dir keiner irgendwelches Fehlverhalten vorwerfen: stets wach, stets ein Auge auf die Freundin, stets ein Auge auf die Waffe - also ist diese genügend gegen unberechtigten Zugriff Fremder gesichert.
Und falls der Vater der Freundin ob Eures nächtlichen Tuns fuchsteufelswild dazukommt, voll blanker Mordlust, kannste ihn notfalls - ebenfalls ohne staatliche Maßregelung - in Notwehr erschießen.
Danach solltest Du Dir aber eine andere Lösung der Schießstand-Besuchsproblematik ausdenken.
Wandersmann
 
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Du darfst ihr die Geheimzahl (69???) aber keinesfalls verraten.
Schon im eigenen Interesse: Enttäuschte Frauen sind zu Allem fähig.
Soweit zum privaten Teil.

Gesetzlich ist alles abgedeckt: Ob du zu ihr oder ihr beide ins Hotel geht...
Nur: Da keine Jagd im gesetzlichen Sinn dabei und drumherum war, muss die Waffe entladen in einem Behälter bleiben. Wie dieser verschlossen sein muss, bitte im nächsten Trööt.
 
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Was waren das für Zeiten, als es der Freundin noch reichte völlig allein mit ihr im Raum...
 
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Hallo
Der Schießstand liegt ca. 30 km in Östlicher Richtung und meine Freundin wohnt ca. 50 km Östlich von mir.
Darf ich mit meiner Waffe auf dem Schießstand fahren danach zu meiner Freundin da übernachten und dann am Nächsten morgen wieder nach hause fahren?
Sie hat leider kein Waffen schrank, ich wäre aber die ganze Zeit mit der Waffe die Natürlich verschlossen im Koffer liegt im Raum.

Mensch Jogi, für Deine Waffe hat Deine Freundin doch einen Waffenschrank. Er wurde ihr doch bei der Geburt mitgegeben. ;)
Also ich wusste schon, wo ich meine Waffe bei der Gelegenheit zwischenlagern musste. :p
 
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Mensch Jogi, für Deine Waffe hat Deine Freundin doch einen Waffenschrank. Er wurde ihr doch bei der Geburt mitgegeben. ;)
Also ich wusste schon, wo ich meine Waffe bei der Gelegenheit zwischenlagern musste. :p
Wird aber nur ein B-Schränkchen für eine Kurzwaffe sein!
Zum Thema: ich würde analog zu "wie auf Reisen" vorgehen, also die Waffe in einem verschlossenen Behälter lagern und den Verschluss separat mitführen. Wenn die Unbefugte beschäftigt ist, kann nix passieren :)
 
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10 Feb 2010
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Hallo
Der Schießstand liegt ca. 30 km in Östlicher Richtung und meine Freundin wohnt ca. 50 km Östlich von mir.
Darf ich mit meiner Waffe auf dem Schießstand fahren danach zu meiner Freundin da übernachten und dann am Nächsten morgen wieder nach hause fahren?
Sie hat leider kein Waffen schrank, ich wäre aber die ganze Zeit mit der Waffe die Natürlich verschlossen im Koffer liegt im Raum.
Bei deiner Frage muss ich dich doch erstmal Fragen hast du überhaupt eine Waffe für den Schießstand oder einen Jagdschein bzw. eine Sachkundeprüfung für Sportschützen abgelegt, da wird das gelehrt, bzw. es könnte auch eine Prüfungsfrage sein.
 
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14 Sep 2016
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Darf ich mit meiner Waffe auf dem Schießstand fahren danach zu meiner Freundin da übernachten und dann am Nächsten morgen wieder nach hause fahren?

Wirklich traurig, dieses Forum. Acht (!) Antworten und niemand hat überhaupt nur die Frage begriffen, aber Hauptsache schon wieder Witze reißen (n)

Jogi_H ist offensichtlich beim Bund, Panzertruppe oder ähnliches. Mit der Waffe möchte er auf dem Schießstand fahren. Das sollte aus meiner Sicht kein Problem darstellen, wenn das Bestandteil der Übung ist. Aber danach damit zur Freundin? Das würde ich nochmal mit dem Vorgesetzten absprechen. Meinen Segen haben die beiden jedenfalls.
 
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Wird aber nur ein B-Schränkchen für eine Kurzwaffe sein!
Zum Thema: ich würde analog zu "wie auf Reisen" vorgehen, also die Waffe in einem verschlossenen Behälter lagern und den Verschluss separat mitführen. Wenn die Unbefugte beschäftigt ist, kann nix passieren :)

Wenn Du natürlich einen ausgewachsenen Waffenschrank für "Deinen" benötigst, dürftest Du tägliche Transportprobleme haben. ;):unsure:
 
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Das Führen der Waffe, vulgo Transport, muss mit einem waffenrechtlichen Bedürfnis in Zusammenhang stehen. Freundin beschlafen ist zwar auch ein Bedürfnis, aber kein waffenrechtliches.

Fahrt von Wohnung zum Schießstand: führen außerhalb Wohnung - gedeckt durch Bedürfnis (üben, einschießen)
Fahrt zur Tante und Übernachtung: führen außerhalb Wohnung - nicht gedeckt durch Bedürfnis (poppen hat mit Schießsport oder Jagd nichts zu tun)

Nach meiner Meinung nicht zulässig.

PS: würde der Schießstand so weit weg liegen, dass quasi eine Reise unternommen werden muss, dann könnte die Übernachtung bei der Freundin Teil des berechtigten Führens im Zusammenhang sein. Entspricht aber nicht dem Eingangsbeitrag.
 
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Zu eng ausgelegt. Das hat ja schon etwas von Reise, wenn nicht sogar vorübergehender "Zweitwohnsitz".
Einfach mal etwas unverkrampfter und lebenswirklicher an die Sache rangehen - und neben dem Spaß auf die Waffe achten ;)
 
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Ne das hat mit Bedürfnis nichts zu tun.
Er darf sogar in der Wohnung seiner Holden mit der Waffe umherstolzieren wenn die nichts dagegen hat.

Es ist kein Bedürfnis nötig.
 
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Ne das hat mit Bedürfnis nichts zu tun.
Er darf sogar in der Wohnung seiner Holden mit der Waffe umherstolzieren wenn die nichts dagegen hat.
Natürlich hat das was mit Bedürfnis zu tun. Wenn er mit seiner Waffe bloss umherstolziert, wird er das Bedürfnis seiner Holden nämlich schlecht befriedigen können.
 

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