Waffen Transport

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Nun hat zunächst der Transport nichts mit der Wohnung zu tun und darüberhinaus darf er das selbstredend nicht ;)
ISt aber ein altes Missverständnis, weil es den Begriff des Führens nicht umfasst.
 
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Da deine Freundin sicherlich deine Kanone putzt nach dem schießstandbesuch ist alles im grünen bereich.
Und nicht wieder versautes denken......!!
 
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Nun hat zunächst der Transport nichts mit der Wohnung zu tun und darüberhinaus darf er das selbstredend nicht ;)
ISt aber ein altes Missverständnis, weil es den Begriff des Führens nicht umfasst.

Nun hat zunächst der Transport nichts mit der Wohnung zu tun und darüberhinaus darf er das selbstredend nicht ;)
ISt aber ein altes Missverständnis, weil es den Begriff des Führens nicht umfasst.

Was wird vom Begriff des Führens nicht erfasst?
Schreibt doch hier nicht immer so einen Scheixxx!
Er darf die Waffe zum und auf dem Schießstand führen, er darf sie auch zur Wohnung seiner Freundin führen (in der selben so wie so).
Zur Aufbewahrung gilt das Gleiche wie bei Reisen - alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen (die werdet ihr ja hoffentlich kennen).
 
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DU hast also das gelesene nicht verstanden. Das ist nicht schlimm.
Allerdings solte man erst denken, bevor man falsches behauptet.
Am Besten du liest nochmal nach. Wenn du meine Aussage dann immer noch falsch interpretierst, kannst du gern nachfragen.
Dann erkläre ich dir deinen Fehler.
 
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DU hast also das gelesene nicht verstanden. Das ist nicht schlimm.
Allerdings solte man erst denken, bevor man falsches behauptet.
Am Besten du liest nochmal nach. Wenn du meine Aussage dann immer noch falsch interpretierst, kannst du gern nachfragen.
Dann erkläre ich dir deinen Fehler.

Dann beantworte doch erst mal meine Frage - oder hast du die nicht verstanden?
Und ja, deine Aussagen sind falsch, auch ohne jegliche Interpretation.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
ganz ehrlich, gibt eure Waffen Verwaltungs Vorschrift wirklich nichts dazu her?

Eventuell auf die Schnelle zum §12 oder §13...

Sollte keiner davon zutreffen, muss man eben das gesamte Werk durchstudieren (ist für einen Betroffenen mit Anspruch auf Auskunft natürlich umständlich)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Dann beantworte doch erst mal meine Frage - oder hast du die nicht verstanden?
Und ja, deine Aussagen sind falsch, auch ohne jegliche Interpretation.
Das ist mir sowas von ganz egal.
Du hast nur leider vom Waffenrecht keine Ahnung.
Das musst du nur am Ende alleine auslöffeln.
 
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Vielleicht solltet ihr beide das jeweils mal etwas ausführlicher und präziser darllegen (z. B. "Transport i.S. des WaffG)" oder "Transport im umgangssprachlcihen Sinne"), ihr verwirrt nämlich die weniger gesetzesfesten Mitleser und ihr wollt doch sicher nicht, dass die dann in ihrer von Euch verursachten Verwirrung einen Fehler begehen, oder?

VG

Joe
 
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Da das Thema Transport zur Wohnung abgehakt war, ist das garnicht notwendig.
Der Tenor lag auf dem (unmöglichen) "Führen" in der Wohnung ;) welches nicht dadurch rechtskonform ist, nur weil es den Tatbestand des Führens dort nicht gibt.
 

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