Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

z/7

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Im anderen Faden (oder war's in diesem?) wurde uns doch grad noch erklärt, daß es zu viel verlangt wäre, daß ein deutscher Polizist die Papiere, Rechte und Pflichten deutscher Waffenbesitzer kennt. Und jetzt soll er auch noch die im Nachbarstaat kennen? Oioioi...
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Seit 2015 gibt es den deutsch-tschechische Polizeivertrag:

Artikel 7

Informationsübermittlung ohne Ersuchen

Die Behörden der Vertragsstaaten teilen einander im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht Informationen ohne Ersuchen mit, sofern sie annehmen, dass diese Informationen zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheitund Ordnung erforderlich sind.


Mit den meisten Polizeien im Schengenraum bestehen bilaterale Polizeiabkommen die sogar Grenzübertritte der Polizei des anderen Staates ermöglichen.
Also mit "nichts angehen" ist nicht so einfach.....


Nochmal lesen und verstehen bitte.
Kleine Hilfe: "Informationsübermittlung" ist nicht die Durchsetzung tschechischer Gesetze auf deutschem Boden oder umgekehrt.

Dann, von mir aus kann der Mist nochmal von euch durchgekäut werden, aber ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht dieser Beitrag
Im ersten Fall...
... würde irgendeine sinnvolle Äußerung bei der Beleuchtung des oben angeschnittenen Randthemas darstellen.


CdB
 
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G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Nochmal lesen und verstehen bitte.
Kleine Hilfe: "Informationsübermittlung" ist nicht die Durchsetzung tschechischer Gesetze auf deutschem Boden oder umgekehrt.

Nochmal lesen und verstehen.
Hat keiner geschrieben.
Es besteht jedoch die Möglichkeit das grenzüberschreitend an die "andere" Polizei/Behörde Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gemeldet werden können. Selbst wenn es sich um Annahmen handelt.
Das hat dann evtl. Konsequenzen bei späteren Einreisen.

Es ging um die Aussage "geht die nichts an".
Der Polizeivertrag regelt eine ganze Menge. Kann ja jeder im Netz nachlesen.
 
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Mannmannmann.
Was hat den Höflichkeit, Anspucken und sonst was damit zu tun, dass man seine Rechte nutzt.
Wie gesagt, fahr auch 40 innerorts, ist einfach höflicher...
da ist zumindest für mich folgender Unterschied, Höchstgeschwindigkeiten sind sehr genau definiert. Du hast also das Recht z.B. 50kmh zu fahren. Das Recht mit einer Waffe im unverschlossenen Behältnis die Grenze zu überqueren gibt es im konkreten Fall nicht. wer mag kann sich ja selbst das leben schwer machen.
 

BAL

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Das Verbot wird von denen, die an seine Existenz glauben, damit begründet, daß das Überschreiten einer Grenze innerhalb des Schengenraumes die Fahrt vom/ins Revier auf juristisch-magische Weise in eine Jagdreise verwandelt. Für den Transport von Waffen im Rahmen einer Jagdreise gelten andere Vorschriftn als für die Fahrt ins Revier.
Meinungen sind wie Waidlöcher: Jeder hat eins. Recht spricht am Ende des Tages nur ein Richter.
 
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Das Verbot aber auch nicht. Bitte endlich mal die Fundstelle im Gesetz.

Plane deine naechste Reise nach Schweden.;)
Einfacher kann es nicht sein.
Registrierung der Waffe/n via Internett, rote Zone bei der Einreise, zeige deine Waffenkarte, der Zollbeamter bekommt, nach Eingabe der Waffenkartennummer, sofort alle Daten auf seinen Computer.
Aufenthalt meist unter 5 Minuten, noch nie Probleme gehabt.
 
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Du wirst lachen, so im Hinterkopf hab ich das auch. Mein nördlichster jagdlicher Einsatz war Estland. Auch da alles reibungslos...

Wenn man die deutsche Grenze/den deutschen Flughafen hinter sich hat beginnt der Urlaub.
Flughafen mit Hund und Waffen, jedes Mal ein Abenteuer. Die Mitarbeiterin am Schalter stöhnt schon wenn sie die Hundebox sieht ("Mein Gott es hätte so ein schöner Tag sein können :confused: Warum ausgerechnet ich?) Dabei ist es ein Sonderschalter für Hundetransport. Meist rudeln sich dann so ca. 4 Kolleginnen zusammen, alle im Tal der Ahnungslosen unterwegs. Zeit einplanen ist notwendig. Dann noch zwei Waffen die unterschiedlichen Personen gehören in einem Koffer. Ja gehts denn noch? Die Abfertigung durch die Polizei ist inzwischen besser geworden. In Bulgarien macht ein Jungspund mit Anfang 20 das ganze Programm alleine durch, die freundliche Polizistin trägt die Daten in ihr schlaues Buch ein und in 5 Minuten ist man weiter.
 
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Meine erste Jagdreise führte mich nach Finnland. Nach dem Brimborium auf dem Stuttgarter Flughafen schwante mir übles in Helsinki. Aber weit gefehlt, der Kurpfalzjäger läuft zu den Uniformierten, um seine Koffer vorzuzeigen: Da ist eine Waffe drin, möchten Sie sie sehen?
Gegenfrage war: Warum?
Nettes Völkchen, die Finnen...
 
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Das Verbot aber auch nicht. Bitte endlich mal die Fundstelle im Gesetz.

.....wir warten ja noch auf deinen angekündigten Selbst bzw. Provokationstest

Also eine neue Waffentasche hab ich inzwischen, die ist auch absperrbar. Die verwende ich dann in CZ und bei Grenzübertrifft leg ich die Waffe offen auf den Rücksitz. Warme Kleidung, Essen und Getränke mitnehmen, es kann länger dauern.

da kannst du dann gleich mitteilen welchen Präzedenzfall oder welches Grundsatzurteil uns da zukünftig die Augen öffnet.
 
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Nachdem ich ja auf mein Erdinger nach der Jagd nicht eine Stunde länger warten möchte, lege ich die Waffe nicht offen auf den Rücksitz. Ich muss mich eben mit dem schlechten Ausbildungsstand der Kontrollorgane abfinden. Die sitzen da am längeren Hebel. Dauert schon die Abfrage über den Personalausweis ca. 10 Minuten. Geht bei der "normalen" Polizei auch schneller.
Recht haben oder kühles Erdinger? Man muss Prioritäten setzen können.
Gegenfrage: Warum hat der Staatsanwalt bei meinem Jagdfreund das Verfahren eingestellt?
Warum wurde nur wenige Tage später meine Waffe auf dem Rücksitz im Futteral bei einer erneuten Kontrolle - bei der ich wiedererkannt wurde - nicht erneut kontrolliert?
 
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Du willst agrnicht wissen,w as die StA alles an Verfahren einstellt ;)
Di haben weder Zeit nich Luist sich mit allem zu beschäftigen.
Leider kann man das schlecht planen.
Der StA ist dann leider noch nicht einmal die Endkonsequenz. Die Waffenbehörde kann ganz unabhängig davon tätig werden.
Sie wird die Info dann spätestens zur nächsten Zuverlässoigkeitsprüfung vorliegen haben.

Zur Frage: Niemand kann dir das Verbot zeigen. Du findest aber auch keine Erlaubnis.
Läuft es schlecht, wird die Mitnahme betrachtet. (Dazu ist der EFp übrigens da_Mitnahme)
Läuft es gut, will man davon nix wissen.

In der Eu Verordnung ist wörtlich sogar nur die reise benannt
"Dieser Paß erlaubt Reisen mit einer darin genannten Waffe bzw. mehreren Waffen der Kategorien B, C oder D in einen anderen Mitgliedstaat nur, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis bzw. jeweils eine Erlaubnis erteilt haben. Die jeweilige Erlaubnis kann in den Paß eingetragen werden.
Eine solche Erlaubnis ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, wenn eine Reise mit einer Waffe der Kategorie C oder D zur Ausübung der Jagd oder mit einer Waffe der Kategorie B, C oder D zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird; Voraussetzung ist, daß der Betreffende im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann."
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31991L0477&from=DE
In stringenter regelung ist es eine Mitnahme von Waffen unter den Bedingungen des EFP immer eine Reise und damit gelten keine erleichterten Transportbedingungen.

Nur festlegen, alles wäre definitiv erlaubt kann sich in dem Fall niemand.
Auch die Fahrt von berlin nach München wäre streng nach Buchstaben zur Jagd zugriffsbereit möglich.
Auch da kann man schnell an seine Grenzen gelangen ;)

Wenn man in der Zwickm+ühle sitzt, kann man sich allerdings zu 99% auf die härteste Auslegung verlassen.
Und zu gewinnen hat man ....garnichts. Nicht einmal 1 Minute
 
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Also Klaus, ich bin auch der Meinung meines Vorredners, wenn´s über eine Grenze geht, ist es eine Reise und damit kommt ein Schlößchen dran. ;)
 
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In der Eu Verordnung ist wörtlich sogar nur die reise benannt

In stringenter regelung ist es eine Mitnahme von Waffen unter den Bedingungen des EFP immer eine Reise und damit gelten keine erleichterten Transportbedingungen.

ich denke das drückt es am besten aus . EFP gestattet das grenzübergreiffende REISEN mit der waffe . die transportbedingungen bei einer REISE sind im waffengesetz klar geregelt .

fazit : zugriffsbereit über eine staatsgrenze ist definitiv verboten !
 

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