Du willst agrnicht wissen,w as die StA alles an Verfahren einstellt
Di haben weder Zeit nich Luist sich mit allem zu beschäftigen.
Leider kann man das schlecht planen.
Der StA ist dann leider noch nicht einmal die Endkonsequenz. Die Waffenbehörde kann ganz unabhängig davon tätig werden.
Sie wird die Info dann spätestens zur nächsten Zuverlässoigkeitsprüfung vorliegen haben.
Zur Frage: Niemand kann dir das Verbot zeigen. Du findest aber auch keine Erlaubnis.
Läuft es schlecht, wird die Mitnahme betrachtet. (Dazu ist der EFp übrigens da_Mitnahme)
Läuft es gut, will man davon nix wissen.
In der Eu Verordnung ist wörtlich sogar nur die reise benannt
"
Dieser Paß erlaubt Reisen mit einer darin genannten Waffe bzw. mehreren Waffen der Kategorien B, C oder D in einen anderen Mitgliedstaat nur, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis bzw. jeweils eine Erlaubnis erteilt haben. Die jeweilige Erlaubnis kann in den Paß eingetragen werden.
Eine solche Erlaubnis ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, wenn
eine Reise mit einer Waffe der Kategorie C oder D zur Ausübung der Jagd oder mit einer Waffe der Kategorie B, C oder D zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird; Voraussetzung ist, daß der Betreffende im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann."
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31991L0477&from=DE
In stringenter regelung ist es eine Mitnahme von Waffen unter den Bedingungen des EFP immer eine Reise und damit gelten keine erleichterten Transportbedingungen.
Nur festlegen, alles wäre definitiv erlaubt kann sich in dem Fall niemand.
Auch die Fahrt von berlin nach München wäre streng nach Buchstaben zur Jagd zugriffsbereit möglich.
Auch da kann man schnell an seine Grenzen gelangen
Wenn man in der Zwickm+ühle sitzt, kann man sich allerdings zu 99% auf die härteste Auslegung verlassen.
Und zu gewinnen hat man ....garnichts. Nicht einmal 1 Minute