Nein geht es nicht. Weil durch Grenzüberschreitung unterschiedliche Vorschriften gelten.
Fakt ist das Du Deine Waffe auf der Fahrt ins Revier eben nicht "unverschlossen" auf dem Rücksitz liegen lassen darfst, weil dies nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt.
Im Gesetz wird auch nicht festgelegt, das man auf dem Weg zum Revier den Europäischen Feuerwaffenpass braucht.
Das ganze ist also ein Diskussion um des Kaisers Bart.
Sollte nämlich der unverschlossene Transport zur Grenze auf deutscher Seite erlaubt sein, müsstest Du
vor dem Grenzübertritt Deine Waffe nach den tschechischen Vorschriften verpacken.
Auf der Rückfahrt dürfest Du dann nach erneutem Grenzübertritt Deine Waffe wieder entpacken und auf den Rücksitz legen.
Jemand der sowas praktiziert gilt vielleicht gerade deshalb bei kontrollierenden Beamten als "auffällig".