Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

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Mich hat man bis dato erst zweimal zwecks allgemeiner Verkehrskontrolle angehalten als ich jagdlich unterwegs war. Einmal 1991 und einmal 2010. Beide Male waren die Jungpolizisten total angespannt, die beiden "alten" Streifenführer total relaxed. Beide Male lief es freundlich und entspannt, man hat den Jungen anhand der Papiere erklärt worauf man achten muss und was der Jäger darf und was nicht.

Wenn ich jetzt aber an die Polizisten meiner Heimatstadt, die ich bis jetzt erlebt habe, denke schwant mir nichts gutes wenn ich mal in eine ihrer Samstagnacht Grosskontrollen kommen sollte. Man wird sehen was dabei rauskommt.


A.
 
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@ beowulf : diese unsachlichen beispiele sollen nur aufzeigen dass es umstände gibt die das grundsätzlich erlaubte zugriffsbereite führen zur jagd begrenzen .

wenn du in der ( zur waffenverbotszone erklärten) fussgängerzone wohnst gehst du auch nicht unbedingt mit dem geschulterten gewehr zum auto um dann direkt zur jagd zu fahren oder ?

was zugriffsbereit ist und was nicht , da kann man sich in der tat streiten aber mal ganz ehrlich : 20 sekunden um ins futteral mit schlösschen zu stecken vs ne stunde theater an der grenze und evtl monate vor gericht ? ist das schlau ?
Ich wüsste nicht, was dagegen spräche, sonst müssten ja auch Polizei und Feldjäger ihre Dienstwaffen an den Rändern der WVZ ablegen. Und im Endeffekt ist das Messer im Rucksack in der WVZ doch genauso verboten wie offen getragen, also kann es für LWB keinen Unterschied machen (rechtlich), moralisch-sachlich bin ich bei Dir, ich würde nicht offen führen, selbst wenn ich es dürfte.
 
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Die Grosskontrollen sind problematisch wenn Anwärter ausgebildet werden.

Da werden dann alle relevanten und tangierenden Vorschriften abgearbeitet.
Zur Not noch Alkoholkontrolle.
 
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BAL

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@mrbigshot ich muß auf dem Weg zur Jagd keine Wache betreten und Deine anderen Beispiele stellen komplett andere Situationen als die Fahrt ins/vom Revier dar.

Jeder Jeck ist anders. Joe erzählt von seinen Waffen bevor er den Grenzer überhaupt begrüßt, colchicus beantwortet alle Fragen wahrheitsgemäß. Beides ist imho richtig, wenngleich ich weniger der Typ bin, der mit der Tür ins Haus fällt.

Die Maßnahmen der Grenzer in colchicus Fall halte ich für übertrieben. Zumindest nach seiner Schilderung, ich war ja nicht dabei. Natürlich dürfen die Beamten jeden so kontrollieren wie sie es für richtig halten. Hier war der Anlass einer umfangreichen Kontrolle wohl die Unkenntnis des deutschen Waffenrechts.
 
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z/7

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Beide Male waren die Jungpolizisten total angespannt, die beiden "alten" Streifenführer total relaxed. Beide Male lief es freundlich und entspannt, man hat den Jungen anhand der Papiere erklärt worauf man achten muss und was der Jäger darf und was nicht.
Das ist symptomatisch und das eigentliche Problem heute. Bei mir damals waren das zwei junge Damen, frisch von der Akademie. Die jungen haben vor der Ausbildung meist gar nix mit Waffen zu tun. So wenig, wie der Großteil der Bürger eben. Und mit denselben Folgen. Dann bekommen sie in der Ausbildung auch noch eingetrichtert, wie gefährlich die Dinger sind. Für mehr reicht die Zeit dann aber auch nicht. Schnellbesohlt heißt das in anderem Zusammenhang.

Zum Beispiel der ganz banale Unterschied zwischen einem legalen Waffenbesitzer, x-mal zuverlässigkeitsüberprüft auf dem Weg zu seinem Hobby, und einem illegalen Schurken, der die Knifte ganz sicher nicht offen auf dem Rücksitz hat.

Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Verkehrskontrolle auf einen Jäger oder Sportschützen zu treffen, ist um Welten größer als bei jeglicher anderen Form des Waffenbesitzes, und es sollte Standard sein, daß man diese Situation in der Ausbildung mal durchgesprochen hat, und damit erstens entspannter ist und zweitens eine vage Vorstellung hat, was der darf und was nicht. Das fängt schon damit an, daß in der Regel nach dem Waffenschein gefragt wird. Was anderes kennen die nicht. Das ist ungefähr so, als wüßt ich als Förster nicht, was ne Ertragstafel ist. Wenn es mein Job ist, Leute nach ihrer Legitimation, eine Waffe zu führen zu fragen, dann sollt ich verdammt nochmal auch wissen, wie so eine Legitimation aussehen kann. Sooo unübersichtlich ist das ja nun nicht bei uns.
 
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Ist das Rechtsfeld was die Polizei umfasst nicht etwas sehr viel weiter? Es ist ja nicht weniger als das ganze Leben. Schwerpuntk Strafrecht, Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht. Keine dieser unzähligen anderen Gesetze. Keine Lebensmittelrecht. Kein Waffenrecht. Keine Bauordnung.
Da darf man eigentlich in diesen Randthemen garnichts erwarten.
Legaler Waffenbesitz spielt gar keine Rolle.
Heute schaun die dann auf dem smartphone nach, was dazu angeboten wird.
Gibt ja einige Apps für diesen Zweck.

Du weisst als Förster doch sogar von der verwandten Botanik nur sehr sehr wenig.
Geht uns alles so.
 
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z/7

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Dann sollte man aber von Haus aus kleinere Brötchen backen und nicht so tun, als wär man der große Zampano. Ist ja wie gesagt keine Schande, man kann nicht alles wissen und als Berufsanfänger schon gar nicht. So ein klein bißchen Umgang mit dem Kunden sollte doch drin sein, bei der Ausbildung. Würde beiden Parteien helfen.
 
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Dann sollte man aber von Haus aus kleinere Brötchen backen und nicht so tun, als wär man der große Zampano. Ist ja wie gesagt keine Schande, man kann nicht alles wissen und als Berufsanfänger schon gar nicht. So ein klein bißchen Umgang mit dem Kunden sollte doch drin sein, bei der Ausbildung. Würde beiden Parteien helfen.
Das ist der springende Punkt, der Ton macht die Musik, auf beiden Seiten. Das Gespräch eröffnet wird aber zumeist von der Person auf der äusseren Seite der Seitenscheibe :)
 
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Habt ihr auch beide recht mit.
Jetzt befindet man sich aber in einem Spannungsfeld. Bürgernah und freundlich und auf er anderen Seite durchgreifend und Zwang anwendend.
Sollte man beides trennen können und jeweils zur rechten Zeit anwenden, aber das ist auch wieder nicht so einfach wie man meint.
Am ende lachen dann alle, wenn 4 Pistolen fehlen ;)

Ich sehe das wie ihr. Das ist aber alles auch oft nicht so einfach wie gemeint.
Alle menschen menscheln eben.
Es wird sich auch nicht ändern.
Auch nicht mit der 20sten Weiterwildung Kommunikation nach Watzlaweíck und Deeskalationsstrategien. Wenn wir die 5 Axiome kennen, fällt es uns wiederum auch nicht viel leichter das zu verstehen, obwohl wir es doch wissen ;)
 
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Die Maßnahmen der Grenzer in colchicus Fall halte ich für übertrieben. Zumindest nach seiner Schilderung, ich war ja nicht dabei.

wenn ich das richtig gelesen habe war der vorwurf dass die waffe weder ver noch abgeschlossen war und er damit zugriffsbereit geführt hat . das gegenargument : zur jagd darf er das .

jetzt die preisfrage ob er das auch grenzüberschreitend und auf dem gebiet eines kontrollpostens darf ...

ich bin nicht der typ 'voreilender gehorsam' aber mal ehrlich : ist es schlau die absoluten grenzbereiche des gesetzestextes auszuloten und um ärger zu bitten anstatt ohne grosse mühe ( mach in 5 sek schlösschen drumm ) sich aus ärger rauszuhalten und fix zu hause zu sein ?

im zugriffsbereiten offenem führen auf dem weg zur jagd hatte der gesetzgeber das dorf mit dem revier um die ecke im kopf und nicht grenzüberschreitende reisen oder die wohnung am kurfürstendamm in berlin mit dem jagdrevier in bayern .

wollen wir es mit grenzwertigen konstellationen drauf anlegen dass der gesetzgeber diesen passus streicht ?
 
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Da es sich doch allgemein rumgesprochen haben sollte, dass es durchaus einige Jäger gibt die Jagdreisen unternehmen, sollte man doch meinen das es für den Grenzübertritt eindeutige Gesetze gibt. Wäre ja nicht zu viel verlangt. Wenn es das nicht gibt hat an der Stelle der Gesetzgeber versagt.

Außerdem machen die "Grenzwächter" gerne mal klar wer Boss ist und wer nicht. Das ist auch nicht Länderspezifisch und ist wohl auch schon lange so. Vor fast 20 Jahren auf einem Rückflug von einer Auslandsjagd in Schiphol gelandet und zur Kontrolle
rausgezogen worden.

"Haben sie was zu verzollen?" Nein!

"Wo her kommen sie und was haben sie da gemacht?"
Ich komme aus Russland und war dort auf Jagd.

"Aha, und wo ist ihre Waffe?" Keine dabei, Waffe vor Ort geliehen. "Ah..."Enttäuschung.

"War ihre Jagd erfolgeich?" Ja. "Hm... also sie haben nichts zu verzollen sagen sie!?"
Ja genau.

"Also ist in ihrem Koffer jetzt nichts anderes enthalten als vor ihrer Ausreise?"
Genauso ist es, bis auf eine Trophähe.

"Trophähe!? Bitte Koffer öffnen und zeigen."

Grob abgekochten Schädel eines Bocks vorgezeit der noch ein wenig "Aroma" hatte. Jetzt wurde der Joker von den Grenzbeamten gezogen

"Hm, dafür haben sie doch sicher eine Bescheinigung?" Ja, habe ich.

"Dann zeigen sie die doch mal."
Hier bitte. Lange Gesichter.... die Veterinär Bescheinigung war zwar mit Stempel und Unterschrift, ... aber leider in russisch.

"Also wir wollen hier noch mal ein Auge zudrücken aber das nächste mal die Bescheinigung mindestens in englisch oder mit einer beglaubigten Übersetzung."

Für einen europäischen Rehbock! Verrückt! Aber so sind sie eben, immer souverän oben auf.
 

BAL

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@mrbigshot ich wette einen Zehner, daß er das darf. Hat sich doch eh erledigt, weil colchicus ein neues Futteral hat.

Ich habe, auch auf dem Weg zur Jagd, immer ein Schloss am Futteral. Einfach weil es dann keine Diskussion mit den PVB gibt.
Stimmt schon, bis an die Grenze des Erlaubten muß man es nicht immer ausreizen. Das gilt aber auch für die Grenzer.
 
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jetzt die preisfrage ob er das auch grenzüberschreitend und auf dem gebiet eines kontrollpostens darf ...

wollen wir es mit grenzwertigen konstellationen drauf anlegen dass der gesetzgeber diesen passus streicht ?


Man soll auf sein Recht verzichten damit es einem nicht genommen wird? :unsure:

Und die Preisfrage ist weder ob das grenzüberschreitend geht, noch ob das auf dem "Gebiet eines Kontrollpostens" sein darf.
Grenzüberschreitend geht nirgends, weil immer ab der Grenze das jeweilige nationale Recht gilt. Dazu gibt es für den Teil auf Deutscher Seite eine Rechtslage.

Und das "Gebiet eines Kontrollpostens" gibt es GAR NICHT.
Die Fahrt von @colchicus ging über eine EU-Binnengrenze. Die ist eine Linie, mehr nicht.
Ein (gewidmeter) "Grenzübergang" kann was Anderes sein, vielleicht meinst Du ja das. Den gibt es aber nur noch auf einem Flughafen, das hat mit dem Threadthema nichts zu tun.
 
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Bei jagdreisen ist das relativ klar.
Hier gehts aber eher um die Fahrt ins revier. Nur eben über eine Grenze.
Ich bin dazu überfragt.
Einerseits die fahrt ins revier. Andererseits der grundsätzlich erlaubnispflichtige Grenzübertritt mit Waffen. Das kann als Unterbrechung der Fahrt gewertet werden oder auch nicht.
Dazu gibt es nichts. Die Mitnahme steht im Gesetz, aber nicht das wie. Im Grenznahbereich hat man dazu sicher mehr Erfahrung als hier, auch wenn ich nicht daran glaube, dasss dies eine alltägliche Fallkonstelation sein soll.

Ich würde raten, die Waffe einfach verschlossen zu transportieren.
Der Aufwand tendiert gegen Null und Nachteile ergeben sich keine.

Warum also ein Wagnis eingehen?
Weil mane s darf, ist eine Möglichkeit.
Das andere auch eine Reaktion zeigen dürfte nicht verwundern.

Anstelle des Rechts würde ich eine Kosten/Nutzen Abwägung empfehlen.
 

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