- Registriert
- 14 Feb 2006
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Vor ein paar Tagen ein Erlebnis der dritten Art:
Ich fahr von einer Rapsjagd in CZ an die Grenze, es ist 23.30 Uhr. Jagdliche Kleidung mit Orangemütze. Repetierer liegt in einem Futteral auf dem Rücksitz, nicht verschlosssen.
Meine rechtliche Auffassung: In CZ muss ich die Waffe außerhalb des Reviers in einer Umhüllung transportieren, nicht mit irgendwas verschlossen. Meine alte Gewehrtasche ließ sich nicht mehr ganz mit dem Reißverschluss zumachen, der Zahn der Zeit! Also nach tschechischem Recht so 95 % korrekt. Tschechische Jagdkameraden wickeln die Waffe auch schon mal in eine Decke ein, genügt offensichtlich auch.
In Deutschland gilt offenes Transportieren auf direkten Weg vom und zum Revier ohne Tasche.
Und ich bin auch nicht bereit im vorauseilenden Gehorsam irgendwas von meinen Rechten freiwillig abzugeben!
Ich bin Mitglied der tschech. Jagdgesellschaft, also nicht nur Gast.
Grenzkontrolle: "Haben Sie in CZ was eingekauft?"
"Nein, ich komme von der Jagd!" hätte auch ein Blinder gesehen.
"Dann haben sie ja auch eine Waffe dabei?"
"Na klar, ohne ist es recht fad!"
"Dann fahren sie mal nach oben zu den Kollegen"
Das Drama nahm seinen Lauf.
Waffe auf dem Rücksitz geht schon mal gar nicht. Ich erkläre mein Rechtsverständnis von den Regelungen in beiden Staaten, räume ein dass der kaputte Reißverschluss nach tschech. Recht vielleicht nicht ganz hasenrein ist, aber jetzt sind wir ja in Deutschland?
Egal, beim Grenzübertritt muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Papiere alle in Ordnung, das Auto voll Gerümpfel. Ein Sack Getreideabputz war höchst verdächtig. Ich sagte, den schütten wir einfach aus und kehren in wieder zusammen. Der Vorschlag wurde nicht angenommen.
Die Kontrolle wurde von der Bundespolizei durchgeführt. Nachdem eine junge Kollegin dabei wahr, konnte man mal das volle Programm für Legalwaffenbesitzer durchziehen.
Ich hatte den Anschein, dass ich da grad recht daher gekommen bin, die Dame hatte noch nie einen EFWP gesehen. Kein Problem, jeder muss es lernen.
Man überlegte ob man die Waffen einzieht. Nun gilt bei Polizeikontrollen immer die Regel: Die Polizei hat immer Recht. Wenn die Polizei einmal nicht recht hat, was öfter vorkommt als man denkt, tritt automatisch Regel 1 in Kraft. Den Rest muss dann eben der Anwalt machen.
Stellt man sich auf stur, wird das Auto halt zerlegt, und das Verfallsdatum der Einweghandschuhe ist bestimmt abgelaufen. Wer was finden will, findet in jedem Auto was.
Ich stelle immer wieder fest, das (Bundes- und Bereitschafts)Polizeibeamte in Sachen Rechte der Legalwaffenbesitzer grottenschlecht ausgebildert sind.
Bei früheren Kontrollen der Bereitschaftspolizei bei Revierheimfahrten gab es immer Stress, ich könnte ein Buch drüber schreiben. Aufgrund rechtsradikaler Demos war bei uns immer ein hohes Polizeigaufgebot der BePo mit den üblichen Probemen, unerfahrene junge Beamte, keine Ahnung und davon reichlich. Es gab keine Demo, also wurde in der Nacht fleißig kontrolliert, auch die Einheimischen wenn sonst keine anderen da waren.
Es dauerte eine Stunde, dann war die Situation telefonisch mit dem Dienstvorgesetzten und mit dem Staatsanwalt geklärt. Auf ein Einziehen der Waffen wurde verzichtet.
Ich kam mit einer mündlichen Verwarnung davon
Daraufh hin habe ich die Situaton einen Bekannten von der örtlichen Polizeiinspektion geschildert, er ist Jäger und Jungjägerausbilder. Er will die Lage noch einmal eingehend prüfen, ihm ist aber nichts bekannt, dass für einen Grenzübertritt, den es ja eigentlich formell nicht mehr gibt eine derartige Regelung besteht. Das Ergebnis steht noch aus.
Also eine neue Waffentasche hab ich inzwischen, die ist auch absperrbar. Die verwende ich dann in CZ und bei Grenzübertrifft leg ich die Waffe offen auf den Rücksitz. Warme Kleidung, Essen und Getränke mitnehmen, es kann länger dauern.
Ich fahr von einer Rapsjagd in CZ an die Grenze, es ist 23.30 Uhr. Jagdliche Kleidung mit Orangemütze. Repetierer liegt in einem Futteral auf dem Rücksitz, nicht verschlosssen.
Meine rechtliche Auffassung: In CZ muss ich die Waffe außerhalb des Reviers in einer Umhüllung transportieren, nicht mit irgendwas verschlossen. Meine alte Gewehrtasche ließ sich nicht mehr ganz mit dem Reißverschluss zumachen, der Zahn der Zeit! Also nach tschechischem Recht so 95 % korrekt. Tschechische Jagdkameraden wickeln die Waffe auch schon mal in eine Decke ein, genügt offensichtlich auch.
In Deutschland gilt offenes Transportieren auf direkten Weg vom und zum Revier ohne Tasche.
Und ich bin auch nicht bereit im vorauseilenden Gehorsam irgendwas von meinen Rechten freiwillig abzugeben!
Ich bin Mitglied der tschech. Jagdgesellschaft, also nicht nur Gast.
Grenzkontrolle: "Haben Sie in CZ was eingekauft?"
"Nein, ich komme von der Jagd!" hätte auch ein Blinder gesehen.
"Dann haben sie ja auch eine Waffe dabei?"
"Na klar, ohne ist es recht fad!"
"Dann fahren sie mal nach oben zu den Kollegen"
Das Drama nahm seinen Lauf.
Waffe auf dem Rücksitz geht schon mal gar nicht. Ich erkläre mein Rechtsverständnis von den Regelungen in beiden Staaten, räume ein dass der kaputte Reißverschluss nach tschech. Recht vielleicht nicht ganz hasenrein ist, aber jetzt sind wir ja in Deutschland?
Egal, beim Grenzübertritt muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Papiere alle in Ordnung, das Auto voll Gerümpfel. Ein Sack Getreideabputz war höchst verdächtig. Ich sagte, den schütten wir einfach aus und kehren in wieder zusammen. Der Vorschlag wurde nicht angenommen.
Die Kontrolle wurde von der Bundespolizei durchgeführt. Nachdem eine junge Kollegin dabei wahr, konnte man mal das volle Programm für Legalwaffenbesitzer durchziehen.
Ich hatte den Anschein, dass ich da grad recht daher gekommen bin, die Dame hatte noch nie einen EFWP gesehen. Kein Problem, jeder muss es lernen.
Man überlegte ob man die Waffen einzieht. Nun gilt bei Polizeikontrollen immer die Regel: Die Polizei hat immer Recht. Wenn die Polizei einmal nicht recht hat, was öfter vorkommt als man denkt, tritt automatisch Regel 1 in Kraft. Den Rest muss dann eben der Anwalt machen.
Stellt man sich auf stur, wird das Auto halt zerlegt, und das Verfallsdatum der Einweghandschuhe ist bestimmt abgelaufen. Wer was finden will, findet in jedem Auto was.
Ich stelle immer wieder fest, das (Bundes- und Bereitschafts)Polizeibeamte in Sachen Rechte der Legalwaffenbesitzer grottenschlecht ausgebildert sind.
Bei früheren Kontrollen der Bereitschaftspolizei bei Revierheimfahrten gab es immer Stress, ich könnte ein Buch drüber schreiben. Aufgrund rechtsradikaler Demos war bei uns immer ein hohes Polizeigaufgebot der BePo mit den üblichen Probemen, unerfahrene junge Beamte, keine Ahnung und davon reichlich. Es gab keine Demo, also wurde in der Nacht fleißig kontrolliert, auch die Einheimischen wenn sonst keine anderen da waren.
Es dauerte eine Stunde, dann war die Situation telefonisch mit dem Dienstvorgesetzten und mit dem Staatsanwalt geklärt. Auf ein Einziehen der Waffen wurde verzichtet.
Ich kam mit einer mündlichen Verwarnung davon
Daraufh hin habe ich die Situaton einen Bekannten von der örtlichen Polizeiinspektion geschildert, er ist Jäger und Jungjägerausbilder. Er will die Lage noch einmal eingehend prüfen, ihm ist aber nichts bekannt, dass für einen Grenzübertritt, den es ja eigentlich formell nicht mehr gibt eine derartige Regelung besteht. Das Ergebnis steht noch aus.
Also eine neue Waffentasche hab ich inzwischen, die ist auch absperrbar. Die verwende ich dann in CZ und bei Grenzübertrifft leg ich die Waffe offen auf den Rücksitz. Warme Kleidung, Essen und Getränke mitnehmen, es kann länger dauern.