Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

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Vor ein paar Tagen ein Erlebnis der dritten Art:
Ich fahr von einer Rapsjagd in CZ an die Grenze, es ist 23.30 Uhr. Jagdliche Kleidung mit Orangemütze. Repetierer liegt in einem Futteral auf dem Rücksitz, nicht verschlosssen.

Meine rechtliche Auffassung: In CZ muss ich die Waffe außerhalb des Reviers in einer Umhüllung transportieren, nicht mit irgendwas verschlossen. Meine alte Gewehrtasche ließ sich nicht mehr ganz mit dem Reißverschluss zumachen, der Zahn der Zeit! Also nach tschechischem Recht so 95 % korrekt. Tschechische Jagdkameraden wickeln die Waffe auch schon mal in eine Decke ein, genügt offensichtlich auch.

In Deutschland gilt offenes Transportieren auf direkten Weg vom und zum Revier ohne Tasche.
Und ich bin auch nicht bereit im vorauseilenden Gehorsam irgendwas von meinen Rechten freiwillig abzugeben!
Ich bin Mitglied der tschech. Jagdgesellschaft, also nicht nur Gast.

Grenzkontrolle: "Haben Sie in CZ was eingekauft?"
"Nein, ich komme von der Jagd!" hätte auch ein Blinder gesehen.
"Dann haben sie ja auch eine Waffe dabei?"
"Na klar, ohne ist es recht fad!"
"Dann fahren sie mal nach oben zu den Kollegen"

Das Drama nahm seinen Lauf.
Waffe auf dem Rücksitz geht schon mal gar nicht. Ich erkläre mein Rechtsverständnis von den Regelungen in beiden Staaten, räume ein dass der kaputte Reißverschluss nach tschech. Recht vielleicht nicht ganz hasenrein ist, aber jetzt sind wir ja in Deutschland?
Egal, beim Grenzübertritt muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Papiere alle in Ordnung, das Auto voll Gerümpfel. Ein Sack Getreideabputz war höchst verdächtig. Ich sagte, den schütten wir einfach aus und kehren in wieder zusammen. Der Vorschlag wurde nicht angenommen.
Die Kontrolle wurde von der Bundespolizei durchgeführt. Nachdem eine junge Kollegin dabei wahr, konnte man mal das volle Programm für Legalwaffenbesitzer durchziehen.
Ich hatte den Anschein, dass ich da grad recht daher gekommen bin, die Dame hatte noch nie einen EFWP gesehen. Kein Problem, jeder muss es lernen.
Man überlegte ob man die Waffen einzieht. Nun gilt bei Polizeikontrollen immer die Regel: Die Polizei hat immer Recht. Wenn die Polizei einmal nicht recht hat, was öfter vorkommt als man denkt, tritt automatisch Regel 1 in Kraft. Den Rest muss dann eben der Anwalt machen.
Stellt man sich auf stur, wird das Auto halt zerlegt, und das Verfallsdatum der Einweghandschuhe ist bestimmt abgelaufen. Wer was finden will, findet in jedem Auto was.

Ich stelle immer wieder fest, das (Bundes- und Bereitschafts)Polizeibeamte in Sachen Rechte der Legalwaffenbesitzer grottenschlecht ausgebildert sind.

Bei früheren Kontrollen der Bereitschaftspolizei bei Revierheimfahrten gab es immer Stress, ich könnte ein Buch drüber schreiben. Aufgrund rechtsradikaler Demos war bei uns immer ein hohes Polizeigaufgebot der BePo mit den üblichen Probemen, unerfahrene junge Beamte, keine Ahnung und davon reichlich. Es gab keine Demo, also wurde in der Nacht fleißig kontrolliert, auch die Einheimischen wenn sonst keine anderen da waren.

Es dauerte eine Stunde, dann war die Situation telefonisch mit dem Dienstvorgesetzten und mit dem Staatsanwalt geklärt. Auf ein Einziehen der Waffen wurde verzichtet.
Ich kam mit einer mündlichen Verwarnung davon

Daraufh hin habe ich die Situaton einen Bekannten von der örtlichen Polizeiinspektion geschildert, er ist Jäger und Jungjägerausbilder. Er will die Lage noch einmal eingehend prüfen, ihm ist aber nichts bekannt, dass für einen Grenzübertritt, den es ja eigentlich formell nicht mehr gibt eine derartige Regelung besteht. Das Ergebnis steht noch aus.

Also eine neue Waffentasche hab ich inzwischen, die ist auch absperrbar. Die verwende ich dann in CZ und bei Grenzübertrifft leg ich die Waffe offen auf den Rücksitz. Warme Kleidung, Essen und Getränke mitnehmen, es kann länger dauern.
 
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Das Wissen bei Behörden ist eine Katastrophe. Ich habe der Dame, welche bei unserer UJB, die Ein- und Austragungen vornimmt, mal ein Faltblatt mitgenommen, auf dem die Mündungsansicht verschiedener Jagdwaffen abgebildet waren, die wußte weder was eine kombinierte Waffe, oder ein Repetierer ist, woher auch?
 

z/7

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Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, daß die einen das beruflich machen.

Ich hatte in der Beziehung erst einmal das Vergnügen, aber das ein Volltreffer. Traurig.

Und Blamabel. Keine Entschuldigung, Aufwand auf meine Kosten. Zeugt für mich vor allem von sehr wenig Selbstbewußtsein. Man kann nicht alles wissen, und niemand ist unfehlbar. Ich hätte mehr Vertrauen in unsere Vollzugsbeamten, wenn die mehr Rückgrat hätten, auch Fehler zuzugeben. So fühlt man sich ausgeliefert, und das ist ein Scheißgefühl.
 
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das oberste Ausbildungsziel was zuerst gelernt wird ist 0 Toleranz gegenüber legalen Waffenbesitzer immer das volle Register.
Ich hatte mal 1,5 std. Diskussionen ob ein Plastik spielzeugschloss dem Gesetz genügt am ende wurde ich auch mündlich verwarnt mit dem Hinweis aber beim nächsten mal................ meine Einwendung darauf hin das es beim nächsten mal auch nicht anders sein wird wurde dann arrogant ignoriert.

Aber die meisten Beamten verhalten sich vernünftig und machen kein Theater.
Probleme immer nur mit Jungen Beamten da hab ich mittlerweile das Gefühl das die eine 0 Toleranz Strategie gegen den Bürger beigebracht bekommen da wird man mit Partyvolk gleich gestellt als braver Bürger
 
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Hi,
wenn ich es richtig verstanden habe, hast du gegen geltendes Recht verstoßen: Waffe war nicht in geschlossenem Behältnis verstaut bei Grenzüberschreitung weil der Reißverschluss nicht zu ging da kaputt.
Am Ende kommst zu mit einer Verwarnung davon... was willst du mehr?
Verschlossen heißt nicht mit Schloß oÄ gesichert sondern zu.

Ich wünschte mir, der eine oder andere Jäger wäre besser ausgebildet und damit bei Kontrollen wesentlich entspannter und damit auch freundlicher zur Polizei - gut für den Ruf der Jägerschaft.
Und im Waffenrecht gilt nun mal, dass man keine Fehler bei Sicherheitsrelevanten Tatbeständen machen darf. Wenn du diese Tasche in der Prüfung für ok befunden hättest, wärst du vermutlichdurchgefallen...
Waidmannsheil
Peter
 
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Irrtum, ich habe nicht gegen deutsches Recht verstoßen, da es keine Vorschrift gibt, die ein verschlossenes Behältniss beim "Grenzübertritt" vorschreibt. Allenfalls die Tschechen hätten das beantstanden können, dort ist ein Behältnis auch außerhalb des Revieres grundsätzlich vorgeschrieben. Wenn ich aber sehe wie die Jagdkameraden das immer handhaben, einfache Segeltuchumhüllung z.B., keinesfalls ein Schloss.

Übrigens auch nach deutschem Recht reicht ein Kabelbinder aus als Verschluss.

Die Bundespolizisten haben diese Vorschrift frei erfunden. Ich war auf direkten Weg vom Revier nach Hause, auf deutschen Gebiet.
Die Kontrolle hätte auch 400 m hinter der Grenze stattfinden können. Dort wird oft kontrolliert. Nur wegen Corana richtete man dort einen provisorischen Kontrollpunkt mit Unterstellhütte ein, denn man dann nutzt.
 
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Wenn das Futteral nicht verschlossen war, ist nach meinem Verständnis die Verwarnung in Ordnung.
Ich kopiere mal aus dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/.../merkblatt_efp.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Wie hat der Transport der Waffen und Munition zu erfolgen?
Waffen dürfen in Deutschland nur nicht geladen, nicht zugriffsbereit und getrennt von der Muniti- on transportiert werden. Nicht zugriffsbereit sind Waffen, wenn diese entweder in einem vom Fahrgastraum eines PKW getrennten Kofferraum oder in einem verschlossenen Behältnis transpor- tiert werden. Für den Weitertransport nach dem Grenzübertritt gelten die jeweiligen ausländischen Bestimmungen.
 
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Ich habe eine gewisse Erfahrung was Waffentransport weltweit angeht und pendele auch regelmäßig zwischen Deutschland und Frankreich mit Waffen und Munition. Ich gehe deswegen lieber immer auf Nummer mehr oder weniger sicher und transportiere die Waffen in einem abschließbaren Koffer , Munition getrennt und ebenfalls unter Verschluss in einem Behälter , eigentlich wie wenn ich in ein Flugzeug steigen würde.
 
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Wenn das Futteral nicht verschlossen war, ist nach meinem Verständnis die Verwarnung in Ordnung.
Ich kopiere mal aus dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/.../merkblatt_efp.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Wie hat der Transport der Waffen und Munition zu erfolgen?
Waffen dürfen in Deutschland nur nicht geladen, nicht zugriffsbereit und getrennt von der Muniti- on transportiert werden. Nicht zugriffsbereit sind Waffen, wenn diese entweder in einem vom Fahrgastraum eines PKW getrennten Kofferraum oder in einem verschlossenen Behältnis transpor- tiert werden. Für den Weitertransport nach dem Grenzübertritt gelten die jeweiligen ausländischen Bestimmungen.
falsch:unsure:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html
 
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JBB

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Waffen dürfen in Deutschland nur nicht geladen, nicht zugriffsbereit und getrennt von der Muniti- on transportiert werden. Nicht zugriffsbereit sind Waffen, wenn diese entweder in einem vom Fahrgastraum eines PKW getrennten Kofferraum oder in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Für den Weitertransport nach dem Grenzübertritt gelten die jeweiligen ausländischen Bestimmungen.

Colchius Standpunkt ist, er befand sich auf dem Heimweg von der Jagd, Kontrolle in Deutschland.

Auf dem Weg zur Jagd und von der Jagd darf die Waffe zugriffsbereit aber ungeladen geführt werden.

Ob dies beim Grenzübertritt gilt oder dieses Merkblatt (ohne Gesetzesverweis/-text) ist nun die Gretchenfrage ;)
 
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Wenn das Futteral nicht verschlossen war, ist nach meinem Verständnis die Verwarnung in Ordnung.
Ich kopiere mal aus dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/.../merkblatt_efp.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Wie hat der Transport der Waffen und Munition zu erfolgen?
Waffen dürfen in Deutschland nur nicht geladen, nicht zugriffsbereit und getrennt von der Muniti- on transportiert werden. Nicht zugriffsbereit sind Waffen, wenn diese entweder in einem vom Fahrgastraum eines PKW getrennten Kofferraum oder in einem verschlossenen Behältnis transpor- tiert werden. Für den Weitertransport nach dem Grenzübertritt gelten die jeweiligen ausländischen Bestimmungen.

Falsch! Setzen, sechs in Sachen Waffenrecht.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Ich wünschte mir, der eine oder andere Jäger wäre besser ausgebildet und damit bei Kontrollen wesentlich entspannter und damit auch freundlicher zur Polizei - gut für den Ruf der Jägerschaft.
lieber Peter hast Du überhaupt einen Jagdschein???
das wünschte ich mir auch lieber Peter eine Nachschulung würde Dir gut zu Gesicht stehen bevor Du über andere herziehst.
 
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