Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

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Ließ einfach nochmal meinen #273 und bedenke, dass eben KEIN deutscher JJS vorhanden ist.

Später können wir dann mal aufdröseln, warum man seine über JJS-Bedürfnis erworbenen Waffen für eine im Ausland stattfindene Betätigung, die nach Einzelmeinung keine Jagd im bundesdeutschen Sinn sein scheint, überhaupt führen darf.

Aber zuerst #273, damit das vom Tisch ist. :)

basti
hatte ich schon zuvor (sogar zweimal) beantwortet. Der Jagdschein ist unerheblich. Wenn vorhanden begründet er lediglich das Bedürfnis. Ist keiner da ist das Bedürfnis anders belegt worden (was recht schwierig ist) Die Grundlage hatte ich unter ein zitat deinerseits geschrieben und dann nochmal die Unterschiede WBK, Jagdschein im zshg mit dem Schlagwort Bedürfnis angeführt..
Das beantwortet 273, die schon zuvor angefragte Rechtsgrundlage und auch die letzte Frage gleich.
 
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bis auf ganz ganz wenige ausnahmen weltweit ( zb . schweden , österreich , luxemburg ) dürfen ausländische jäger im geltungsbereich deutscher waffengesetze im wald schussbereit als langwaffe eigenverantwortlich das holzgewehr schultern und als backup eine wasserpistole führen .
 
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Da für Personen ohne deutschen Jagdschein § 13 Abs. 6 WaffG nicht anwendbar ist, dürfen diese Waffen nur ungeladen und nicht zugriffsbereit sowie nur im Zusammenhang mit einem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" führen (ugs. "Transportieren") - § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG.

Das Gesetz macht da keinen Unterschied, ob Auslandajäger, Sportschütze, Waffensammler etc.
So einfach ist das.
 
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Die bekommen eine ganz normale grüne WBK ohne irgendwelche "Zusatzeinträge" (genau wie Sportschützen für Waffen, die nicht auf die gelbe WBK kommen).

Bei Kontrollen muss man halt glaubhaft darlegen können, "warum und wieso" man mit Waffen unterwegs ist...
Ich dachte schon, es kann gar keiner mehr einfache Sachverhalte auseinanderhalten. Danke.
Es ist sogar mit Vorschlägen untermalt, was man dafür beizubringen hat. Beispielhaft wäre da die Jagdeinladung genannt.
 
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Ich dachte schon, es kann gar keiner mehr einfache Sachverhalte auseinanderhalten. Danke.
Es ist sogar mit Vorschlägen untermalt, was man dafür beizubringen hat. Beispielhaft wäre da die Jagdeinladung genannt.

Danke :cool:

Steht ja auch singemäß schon im "Grundwissen Jägerprüfung" von Seibt:
"Mann muss die Vorgaben des WaffG immer aus zwei Perspektiven betrachten: Einmal den Jäger mit gültigem Jagdschein und dann den "Normalbürger", der keine Jagdschein besitzt".

Viele Jäger mit gültigem Jagdschein scheinen Probleme dabei zu haben, "die andere Seite" bzw. die für "Normalbürger" geltenden Vorgaben zu verstehen...
 
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Tolle Methode!

Wie lange möchtest Du denn da kontrolliert werden? Reichen dir 15 Minuten oder sollen es, nach Deiner zackigen Methode, doch lieber 5 Std. sein, inklusive Ausbildung der jungen Beamtin?

Oder möchtest Du mal sehen, wie Dein Auto gründlich gefilzt wird?

Und worüber möchtest Du Dich hinterher begründet beschweren? Fragen über Fragen ...

Gruß,

Mbogo
Ach, ein Rabe hackt dem andern doch kein Auge aus.

Und wenn du glaubst die dürfen ohne hinreichenden Verdacht (=dokumentiert auf dem Endoskop was zu sehen) deine Karre auseinander nehmen ... ne.

Außerdem: Mir ist sowas zu viel Arbeit. Für unter 1 kg Koks mach ich des ned... 😎😂
 
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unser Recht und insbesondere unser Waffenrecht ist für Nichtjuristen ja schon sehr kompliziert und teilweise ein "Flickwerk" Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Da gibt es dann genug Leute die das Gesetz nach ihren Interessen interpretieren (verbiegen) und dass dann noch breit treten. Vermutlich ist das ja sogar erst mal legal. Dann kommt der Gesetzgeber und bessert nach, zusätzliche Verbote und Einschränkungen in der 50ten Version der Durchführungsverordnung.
Im konkreten Fall dann eben, Waffen dürfen nur noch TRANSPORTIERT werden. Am besten nur noch in einem zertifizierten Behältnis.

:oops:Der Mensch (Legalwaffenbesitzer) braucht klare Regeln, dann kann er sein Gehirn abschalten:rolleyes:
 
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D

doghunter

Guest
Moin!

Ich rede und frage hier ganz konkret über den --> Auslandsjäger mit einem WBK-Bedürfnis "Auslandsjagd" und OHNE deutschen Jagdschein.

Da ich so etwas mal hatte...kann ich ganz einfach antworten! Ich hatte eine entsprechende grüne WBK als Auslandsjäger ohne deutschen Jagdschein, darauf 2 Büchsen genehmigt. Die wurden jeweils mit WBK im verschlossenen Koffer vom Safe zum Flughafen gekarrt und zurück! Wo liegt da das Problem? Ist zwar schon viele Jahre her, dürfte aber heute noch ähnlich sein!
Bei einer Kontrolle zeigte ich Waffen & WBK und gut war es
 
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Genau. Ganz einfach Sache.
Damit reisst man dann zu einem von seinem Bedürfniss umfassten Zweck (WBK) zur Jagd.
Nicht zugriffs- und nicht schussbereit. Am Flughafen möchte man dann eine dauerhafteren Verschluss. Anmeldung Fluggesellschaft. Bei Interesse Kontrolle der BuPol.
 
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Genau. Ganz einfach Sache.
Damit reisst man dann zu einem von seinem Bedürfniss umfassten Zweck (WBK) zur Jagd.
Die Krux ist eben, daß aus der WBK das zugrundeliegende Bedürfnis nicht erkennbar ist. Die WBK ist lediglich eine Besitzurkunde, enthält aber keine Aussage über den Umfang des Bedürfnisses, woraus sich z.B. ergibt, ob die Waffe überhaupt "transportiert/geführt/benutzt" werden darf. Problematisch z.B. bei Erwerb von Sammlerwaffen als Erbe.

basti
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Nu' willst du ihn aber auch falsch verstehen, oder? ;)
nein um Gottes willen der hat von mir bisher mehr Daumen hoch bekommen als irgendeiner Sonst hier.
Aber Jagd ist ja kein Bedürfnisse laut seiner wiederholten aussage da die ja nicht im Geltungsbereich D Gesetze Stattfindet.
Wenn beine WBK ein Bedürfnis ist mit meiner Waffe spazieren zu fahren ist doch toll wieder was gelernt(y)(y)(y)(y)

Meine diesbezüglichen ernstgemeinten Fragen sind bisher alle unbeantwortet geblieben außer Dummer Sprüche kahm da da bisher nix:unsure:
 
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Nu' willst du ihn aber auch falsch verstehen, oder? ;)
Ist ja jetzt auf ignore. Da muss man sich diesen Dummheiten nciht mehr antun ;)
Wenn angefangen wird rumzuspinnen, verschwende ich keine Zeit.
Mehr als drauf hinweisen kann man nicht und wenns dann so weitergeht, ist eben Schluss damit.
 
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Die Krux ist eben, daß aus der WBK das zugrundeliegende Bedürfnis nicht erkennbar ist. Die WBK ist lediglich eine Besitzurkunde, enthält aber keine Aussage über den Umfang des Bedürfnisses, woraus sich z.B. ergibt, ob die Waffe überhaupt "transportiert/geführt/benutzt" werden darf. Problematisch z.B. bei Erwerb von Sammlerwaffen als Erbe.

basti
Wo ist da eine Krux?
Es gibt sich daraus nirgends eine Problematik.
Es muss nichts dazu in der WBK stehen.
Das Bedürfnis und damit die Berechtigung existiert. In der WBK hat das nichts zu suchen.
Die bekommt man aber auf Grund eines nachgewiesenen Bedürfnisses.

Genauso ist es geregelt und seit Jahrzehnten bewährt.
Man uss sich schon dolle ansztellen, daraus ein Problem entwickeln zu wollen.
Am Wissen liegts doch nciht. Da bist du doch eigentlich fit.
 
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