Waffenaufbewahrung bei Studienanfang.

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Nein. Das ist weder für Niedersachsen allgemeingültig noch werden Waffenangelegenheiten von der Jagdbehörde geregelt. Ich habe eine niedersächsische WBK und die wurde nicht von der UJB ausgestellt.
 
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Ernstgemeinte Frage: Wo existiert denn eine "Jagd- und Waffenbehörde"? Das würde mich wirklich interessieren, denn selbst wenn die sich einen Bearbeiter (m/w/egal) teilen, muss der normalerweise aufpassen welchen Briefkopf er wofür verwendet.

Bei der hamburger Polizei zum Beispiel, da gibt es die "Jagd und Waffenbehörde'.
Alles unter einem Dach.
 
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Würd mal sagen, falsche Studentenbude. Sobald du eine Jagdgelegenheit am Studienort hast, wirst du die Waffen nachholen.
 
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Vor 30Jahren kannte ich mal ein Mädel die in ihrer Bude im Studentenwohnheim einen A-Schrank mit Büchse und Flinte im Kleiderschrank stehen hatte.
Na ja, heute sind die Kisten natürlich auffälliger.
 
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Damals durfte man die noch mit abschliessbaren Wandhalterungen über der Tür zum Wohnheimzimmer verwahren ... ;)
 
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Ernstgemeinte Frage: Wo existiert denn eine "Jagd- und Waffenbehörde"? Das würde mich wirklich interessieren, denn selbst wenn die sich einen Bearbeiter (m/w/egal) teilen, muss der normalerweise aufpassen welchen Briefkopf er wofür verwendet.
In einigen "Gemeinden" in RLP ist das so, ein und derselbe Sachbearbeiter, manchmal auch zwei Leute im gleichen Büro.
 
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Wenn du den Wohnsitz bei deinen Eltern als Erstwohnsitz behältst, musst du überhaupt nichts machen. Und das machst du natürlich, denn schließlich bis du praktisch jedes Wochenende, Feiertage und die Semesterferien Zuhause und dein Studienort daher leider leider nur Zweitwohnsitz. Die Meldeämter in den Hochschulstädten versuchen einem da gerne den Wechsel des Erstwohnsitzes an den Studienort aufzuzwängen. Davon nicht beeindrucken lassen. Letztlich kontrolliert eh keiner deine Anwesenheit.
 
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Genau für deinen Fall gibt es in
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13:
"(8) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig."

Von einer häuslichen Gemeinschaft wird davon ausgegangen, wenn du Zugang zu der Wohnung und damit zu deinen Waffen hast (Hausschlüssel).

Wenn dein Vater oder deine Eltern Jäger sind, brauchst du nichtmal einen eigennen Waffenschrank.

Übrigens kann die Aufbewahrung kontrolliert werden. Ich hatte dazu einen angemeldeten Termin nach dem Kauf einer LW. Bundesland BB.
 
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In einigen "Gemeinden" in RLP ist das so, ein und derselbe Sachbearbeiter, manchmal auch zwei Leute im gleichen Büro.

Du meinst natürlich die Kreisverwaltungen; dort sind i.d.R. im Amt/der Abteilung für "Ordnungswesen"/"Sicherheit und Ordnung"/... "Jagd- und Waffen- und Spengstoffangelegenheiten" in einem Sachgebiet zusammengefasst.
 
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Genau für deinen Fall gibt es in
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13:
"(8) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig."

Von einer häuslichen Gemeinschaft wird davon ausgegangen, wenn du Zugang zu der Wohnung und damit zu deinen Waffen hast (Hausschlüssel).

Wenn dein Vater oder deine Eltern Jäger sind, brauchst du nichtmal einen eigennen Waffenschrank.

Übrigens kann die Aufbewahrung kontrolliert werden. Ich hatte dazu einen angemeldeten Termin nach dem Kauf einer LW. Bundesland BB.
Deshalb hatte ich das gleich in Beitrag 2 mit Quellangabe zitiert. Da ist alles im Detail und mit genau diesem Fallbeispiel dargestellt.
Schön das noch irgendwer in den Grundlagen liest, bevor er eine Meinung abgibt.(y)
 
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Deshalb hatte ich das gleich in Beitrag 2 mit Quellangabe zitiert. Da ist alles im Detail und mit genau diesem Fallbeispiel dargestellt.
Schön das noch irgendwer in den Grundlagen liest, bevor er eine Meinung abgibt.(y)

Ach, etwas nachzulesen oder Fakten zu wissen ist heutzutage überbewertet. Jede Meinung ist doch zu respektieren.

Zugegeben, damit tue ich mich als Naturwissenschaftler manchmal auch etwas schwer. ;)
 
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Wieso? Meinungen sind natürlich zu respektieren, aber wer seine Meinung kenntnis- und faktenfrei präsentiert muss damit rechnen, seinen Respekt zu verlieren. :whistle:
 
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Weil es einen Unterschied zwischen gemeinsamer Aufbewahrung und ich habe meinen Schrank auf den nur ich zugriff habe nicht an meinem Wohnsitz sondern in einem anderen ständig bewohnten Gebäude.

Nur weil ich zum Studieren eine Studentenbude habe, ändere ich noch lange nicht meinen Wohnsitz. Schlecht scheint das Verhältnis zu den Eltern nicht zu sein, sonst würde so eine Frage nicht kommen.

Den Studionort meldet man maximal als Zweitwohnsitz, um die Pendelgebühr nach Hause steuerlich geltend machen zu können. Und auch wenn man aktuell nichts verdient, kann es sich für später lohnen - Stichwort Verlustvortrag.

Nimmt man die Studentenbude als Erstwohnsitz, empfallen natürlich viele Privilegien...

Hat man natürlich so eine dämliche Studentenstadt erwischt, die eine Zweitwohnungssteuer erhebt, fängt das rechnen an - oder die Frage, ob man dort wirklich studieren will...
 
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Was man macht weiß ich nicht, vielleicht haben andere eben andere Prioritäten. Ich habe mich vor 30 Jahren einfach umgemeldet.
 
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Was man macht weiß ich nicht, vielleicht haben andere eben andere Prioritäten. Ich habe mich vor 30 Jahren einfach umgemeldet.

Heutzutage wenn man sich hier keine Gedanken macht, kann das tausende Euros für die Staatskasse bedeuten... traurige Entwicklung...
 

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