Ernstgemeinte Frage: Wo existiert denn eine "Jagd- und Waffenbehörde"? Das würde mich wirklich interessieren, denn selbst wenn die sich einen Bearbeiter (m/w/egal) teilen, muss der normalerweise aufpassen welchen Briefkopf er wofür verwendet.
In einigen "Gemeinden" in RLP ist das so, ein und derselbe Sachbearbeiter, manchmal auch zwei Leute im gleichen Büro.Ernstgemeinte Frage: Wo existiert denn eine "Jagd- und Waffenbehörde"? Das würde mich wirklich interessieren, denn selbst wenn die sich einen Bearbeiter (m/w/egal) teilen, muss der normalerweise aufpassen welchen Briefkopf er wofür verwendet.
In einigen "Gemeinden" in RLP ist das so, ein und derselbe Sachbearbeiter, manchmal auch zwei Leute im gleichen Büro.
Deshalb hatte ich das gleich in Beitrag 2 mit Quellangabe zitiert. Da ist alles im Detail und mit genau diesem Fallbeispiel dargestellt.Genau für deinen Fall gibt es in
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13:
"(8) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig."
Von einer häuslichen Gemeinschaft wird davon ausgegangen, wenn du Zugang zu der Wohnung und damit zu deinen Waffen hast (Hausschlüssel).
Wenn dein Vater oder deine Eltern Jäger sind, brauchst du nichtmal einen eigennen Waffenschrank.
Übrigens kann die Aufbewahrung kontrolliert werden. Ich hatte dazu einen angemeldeten Termin nach dem Kauf einer LW. Bundesland BB.
Deshalb hatte ich das gleich in Beitrag 2 mit Quellangabe zitiert. Da ist alles im Detail und mit genau diesem Fallbeispiel dargestellt.
Schön das noch irgendwer in den Grundlagen liest, bevor er eine Meinung abgibt.
Weil es einen Unterschied zwischen gemeinsamer Aufbewahrung und ich habe meinen Schrank auf den nur ich zugriff habe nicht an meinem Wohnsitz sondern in einem anderen ständig bewohnten Gebäude.
Was man macht weiß ich nicht, vielleicht haben andere eben andere Prioritäten. Ich habe mich vor 30 Jahren einfach umgemeldet.