Waffenaufbewahrung bei Studienanfang.

Registriert
25 Aug 2019
Beiträge
7
Hallo werte Jäger,

Im Oktober werde ich mein Studium c.a 400km entfernt von meinem Elternhaus antreten. Deshalb kann ich nur alle 2-3 Wochen zuhause sein.

Ist es möglich das ich meine Waffen im Waffenschrank bei meinen Eltern stehen lasse? In der Studentenwohnung sind solche Schränke leider nicht zugelassen.

Und wenn ja, soll ich der Jagdbehörde Bescheid geben?

Liebe Grüße und danke für die Antworten im voraus,
Danbiel
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
WaffVwV
36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z.B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z.B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen).
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Ja sicher lässt Du den Schrank mit Deinen Waffen dort stehen und natürlich sprichst Du mit der zuständigen Behörde, nicht dass die Ihre Kontrolleure losschicken und niemand kann den Schrank öffnen, weil Du ja am Studienort bist und Deine Eltern keinen Zugriff auf Deine Waffen haben.
 
Registriert
23 Mrz 2018
Beiträge
1.409
Ja sicher lässt Du den Schrank mit Deinen Waffen dort stehen und natürlich sprichst Du mit der zuständigen Behörde, nicht dass die Ihre Kontrolleure losschicken und niemand kann den Schrank öffnen, weil Du ja am Studienort bist und Deine Eltern keinen Zugriff auf Deine Waffen haben.

Und was sollte dann passieren wenn die kommen und unverrichteter Dinge wieder gehen?
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.453
Genau das Thema wird hier immer wieder durchgekaut und genau wie immer fehlt doch einiges an Informationen.
Gibt es einen eigenen Schrank oder stellst Du es in einen Schrank in dem Deine Eltern zugriff haben?
Gibt es Erst und Zweitwohnsitz?
Was macht eine Wohnung zur Studentenwohnung in der Dir jemand den Waffenschrank verbieten kann?
Ist Deine Jagdbehörde gleich Deine Waffenbehörde?
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.834
Genau das Thema wird hier immer wieder durchgekaut und genau wie immer fehlt doch einiges an Informationen.
Gibt es einen eigenen Schrank oder stellst Du es in einen Schrank in dem Deine Eltern zugriff haben?

Interessiert warum?


Gibt es Erst und Zweitwohnsitz?
Was macht eine Wohnung zur Studentenwohnung in der Dir jemand den Waffenschrank verbieten kann?

Klingt nach Studentenwohnheim, und das sind weniger Wohnungen im klassischen Sinne, dadurch auch deutlich eingeschränkte Mietrechte.


Ist Deine Jagdbehörde gleich Deine Waffenbehörde?

Spielt auch was für eine Rolle?
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo werte Jäger,

Im Oktober werde ich mein Studium c.a 400km entfernt von meinem Elternhaus antreten. Deshalb kann ich nur alle 2-3 Wochen zuhause sein.

Ist es möglich das ich meine Waffen im Waffenschrank bei meinen Eltern stehen lasse? In der Studentenwohnung sind solche Schränke leider nicht zugelassen.

Und wenn ja, soll ich der Jagdbehörde Bescheid geben?

Liebe Grüße und danke für die Antworten im voraus,
Danbiel
Du kannst ganz entspannt dein Studium machen und die Waffen im Haus wo du bei deinen Eltern Wohnst weiter aufbewahren du musst auch niemanden darüber informieren alles legal und Gesetzeskonform
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.453
Interessiert warum?
Weil es einen Unterschied zwischen gemeinsamer Aufbewahrung und ich habe meinen Schrank auf den nur ich zugriff habe nicht an meinem Wohnsitz sondern in einem anderen ständig bewohnten Gebäude.

Spielt auch was für eine Rolle?
Wenn die Frage gestellt wird ob es der Jagdbehörde gemeldet werden soll, die sich nicht für die Aufbewahrung der Waffen interessiert außer, sie ist gleichzeitig die Waffenbehörde was es vereinzelt geben soll interessiert das schon.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Ernstgemeinte Frage: Wo existiert denn eine "Jagd- und Waffenbehörde"? Das würde mich wirklich interessieren, denn selbst wenn die sich einen Bearbeiter (m/w/egal) teilen, muss der normalerweise aufpassen welchen Briefkopf er wofür verwendet.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ernstgemeinte Frage: Wo existiert denn eine "Jagd- und Waffenbehörde"? Das würde mich wirklich interessieren, denn selbst wenn die sich einen Bearbeiter (m/w/egal) teilen, muss der normalerweise aufpassen welchen Briefkopf er wofür verwendet.
NRW Polizei ist Waffenbehörde, Jagdbehörde ist Kreisverwaltung
Es gibt aber auch BL dort ist die UJB/ Kreisverwaltung/ Landratsamt auch Waffenbehörde ich meine in Bayern ist das so
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
7 Jan 2015
Beiträge
26
Wenn du deinen Wohnsitz nicht änderst , merkt es ja keiner das du quasi ausgezogen bist.
Du wohnst ja offiziell immer noch da.
Wenn du den Wohnsitz aber änderst sieht es anders aus .

Ich würde am einfachsten mit deinem Sachbearbeiter bei deiner Waffenbehörde reden.
Bei mir war es so ähnlich.
Hatte/habe einen gemeinsamen Waffenschrank mit meinem Vater im Elternhaus.
Als ich ausgezogen bin konnte ich meine Waffen nicht mitnehmen.
Also auf der Waffenbehörde angerufen und nachgefragt. Lösung war ganz einfach:
Habe nun einen 2. Wohnsitz bei meinem Elternhaus ( wo meine Waffen sind) . Allerdings gemeinsamer Waffenschrank mit meinem Vater.

Bei meinem neuen Hauptwohnsitz habe ich das gemeldet. Die beiden Behörden haben das untereinander ebenfalls abgeklärt und gut ist.
Allerdings ist nun die Waffenbehörde für mich zuständig wo ich meinem Hauptwohnsitz habe, und nicht da wo die Waffen stehen!

Wenn du aber deinen Wohnsitz änderst und/oder du keinen gemeinsamen Waffenschrank mit einer anderen Person in deinem Elternhaus hast. Wird das glaube ich schwer.
Eins von beidem solltest du schon haben.
( So wurde mir das damals erklärt von meinem Sachbearbeiter ).

Aber bei solchen Sachen würde ich immer auf Nummer Sicher gehen und das alles von meiner Behörde 100% abklären lassen.

Ullix
 
Registriert
10 Feb 2010
Beiträge
728
Ernstgemeinte Frage: Wo existiert denn eine "Jagd- und Waffenbehörde"? Das würde mich wirklich interessieren, denn selbst wenn die sich einen Bearbeiter (m/w/egal) teilen, muss der normalerweise aufpassen welchen Briefkopf er wofür verwendet.
Bei uns in Hessen gibt es beides mit jeweils zwei-drei Mitarbeiter.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Sorry, ich meine eben nicht die Konstruktionen, wo sowohl die Untere Jagd- wie auch die untere Waffenbehörde beim Landkreis / der Stadt angesiedelt sind und sich Personal teilen, sondern solche, wo das explizit EINE Behörde ist. Wo also z. B. an der Tür steht "untere Jagd- und Waffenbehörde" und nicht "untere Jagdbehörde // untere Waffenbehörde".
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
148
Zurzeit aktive Gäste
538
Besucher gesamt
686
Oben