den fiktiven Fall der unangekündigten, verdachtsunabhängigen Waffenkontrolle beim Vater habe
ich ins Feld geführt
Rufen wir uns halt das Eingangsposting noch einmal ins Gedächtnis:
Ich mein ja nur
ich behaupte, dass das Waffengesetz das so fordert....
Der Nachweis ist ja leicht zu erbringen.
Wenn dir der Schwarzmarkthändler einen Kaufvertrag aufsetzt, bist du schon auf der Gewinnerseite
Die Sache ist doch ganz einfach: wenn im Waffenschrank eine Knarre steht, deren Besitz du nicht angemeldet hast, wirst du der Amtsperson wohl erklären müssen, woher sie stammt.
Natürlich kannst du die Aussage dazu auch verweigern (das kommt bestimmt auch supergut)
Der Leihschein ist schon so ein Beleg, der belegt, dass die Belegung im Waffenschrank des Leihnehmers rechtens ist
Oder man zieht die andere Option. Ganz nach persönlichem Gefallen.