Waffenaufbewahrung / Munition auf dem Schießstand?

Registriert
15 Dez 2019
Beiträge
241
Moin!
Ist das möglich? Wo finde ich dazu etwas? Bekannt ist mir nur das nicht dauerhaft bewohnte Gebäude. Der Schießstand ist ja aber theoretisch niemals bewohnt?🤷‍♂️ Es geht um Leihwaffen der KJS und zugehöriger Büchsen- und Flintenmunition zum Verkauf. Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, was den Verkauf von Munition durch die KJS angeht? Es geht nicht darum, Gewinne zu generieren, es soll nur (glatt gerundet) die Möglichkeit bestehen, Schützen mit Munition auszuhelfen. Wobei ich annehme, dass das keine Rolle spielen wird.
Wäre da eine Option, den Munitionsverkauf für ein Jahr an einen Waffenhändler zu vergeben, der das alles abrechnet, aber ich gebe die Munition dann im Schießstand aus und kassiere?:unsure:

Danke!
 
Registriert
20 Okt 2016
Beiträge
4.293
Waffenrecht, Handels- & Steuerrecht...voller Tücken und Fallstricke!
Alle drei Sachverhalte sollten damit Befasste verinnerlichen - durch Selbststudium falls profunde Grundlagen vorhanden oder noch besser durch professionellen Rat...
Sonst landet man so wie der Hund in Deinem Avatar - "auf Schnautze"
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
5.939
Auch ein "unbewohnter" Schießstand kann so gesichert werden, dass dort Waffen und Munition gelagert werden dürfen. Der Verkauf von Munition kann allerdings steuerliche Fallstricke haben.
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.139
Bei uns auf dem Schießstand werden sowohl Waffen, als auch Munition aufbewahrt und auch bei Bedarf verliehen, bzw. verkauft. Munition kann von jedem berechtigtem Schützen erworben werden. Bei Nichtjägern oder Sportschützen die keinen Munitionserwerbsschein etc. besitzen, ist die Abgabe nur zum sofortigen Verbrauch erlaubt. Was auch bei Schützenvereinen so gehandhabt wird.
Nicht verschossene Muni mus unverzüglich zurück gegeben werden.
D.T.
 
Registriert
15 Dez 2019
Beiträge
241
Bei uns auf dem Schießstand werden sowohl Waffen, als auch Munition aufbewahrt und auch bei Bedarf verliehen, bzw. verkauft. Munition kann von jedem berechtigtem Schützen erworben werden. Bei Nichtjägern oder Sportschützen die keinen Munitionserwerbsschein etc. besitzen, ist die Abgabe nur zum sofortigen Verbrauch erlaubt. Was auch bei Schützenvereinen so gehandhabt wird.
Nicht verschossene Muni mus unverzüglich zurück gegeben werden.
D.T.

Gibt es da rechtliche Grundlagen für?
 
Registriert
26 Sep 2019
Beiträge
885
Zur Überlassung von Waffen und/oder Munition auf Schießstätten steht hier was:
WaffG §35, Abs 3, Satz 3

Darüber hinaus ist sicher das spannend bzgl. Aufbewahrung: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

Aber generell würde ich Dir/Euch empfehlen, sich an einen Fachanwalt und/oder den Justitiar des Landesjagdverbandes zu wenden.

Der Verkauf der Munition wird sicher auch der USt. unterliegen, aber das klärt ihr am besten mit dem Steuerberater ;-)
 
Registriert
15 Dez 2019
Beiträge
241
Aber generell würde ich Dir/Euch empfehlen, sich an einen Fachanwalt und/oder den Justitiar des Landesjagdverbandes zu wenden.

Der Verkauf der Munition wird sicher auch der USt. unterliegen, aber das klärt ihr am besten mit dem Steuerberater ;-)

Danke euch!

Zum Glück haben wir die alle im Vorstand der KJS😁 muss ich nur die Vorarbeit leisten 👍🏻
 
Registriert
11 Jan 2006
Beiträge
11.613
Vereine, die Munition vorhalten um diese zu verkaufen,
handeln gewerblich. Dazu bedarf es regelmäßig einer (Waffen- und) Munitionshandelsgenehmigung.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
Vereine, die Munition vorhalten um diese zu verkaufen,
handeln gewerblich. Dazu bedarf es regelmäßig einer (Waffen- und) Munitionshandelsgenehmigung.

Kenne mich damit überhaupt nicht aus, wo steht das denn im Gesetz, dass das so ist!?

Müsste ja jeder, der im Verein aktiv ist und damit zu tun hat, was sagen können.
 
Registriert
26 Sep 2019
Beiträge
885

Hier steht schon mal, das man den vollen Kurs der 19% abführen darf.
Aber das ist doch finanziell egal. Man kauft im Gewerbe ja auch „ohne“ MwSt ein. Ist halt ein Verwaltungsakt.
(Bevor nun die Diskussion los geht, bitte beachtet die „“ um das ohne).

Ggf. geht ja was mit Kleingewerbe, aber bitte fragt dazu einen Steuerberater oder den Onkel vom Finanzamt.


Bin aber gespannt, was die Fachkundigen Kollegen aus den Vereinen sagen. 👍🏼
 
Registriert
16 Jan 2016
Beiträge
975
Huch kann man nicht bei fast jeden Schießstand Waffen und Munition bekommen?

Also es gibt ja genügend Schießstände, da würde ich mal nachfragen wie die das handhaben.
Ich habe als Jäger ja meist alles mit, aber Munition auch schon vom Schießstand erworben.
Wie sie es im Schützenverein abrechnen weiß ich aber nicht.
 
Registriert
15 Dez 2019
Beiträge
241
Huch kann man nicht bei fast jeden Schießstand Waffen und Munition bekommen?

Also es gibt ja genügend Schießstände, da würde ich mal nachfragen wie die das handhaben.
Unser Stand ist da etwas besonders, auch was die Besitzverhältnisse anbelangt. Unsere KJS soll aber in Zukunft die Verwaltung usw. übernehmen und als KSO möchte ich mich da gerne mit Ideen einbringen. Dazu dann vorher so viele Fragen wie möglich klären. Die Stände in der Umgebung liegen alle in anderen Kreisen, daher suche ich erstmal allgemeine Infos, die belegbar sind und anschließend gehts in den Kontakt zu anderen Kreisgruppen (y)
 
Registriert
11 Jan 2006
Beiträge
11.613
In vielen Vereinen ist ein konzessionierter Händler damit beauftragt.
Nach Gewerbeordnung hängt da dann auch ein Schild mit dem Hinweis:
Verkauf von Munition an Berechtigte im Auftrag von Firma xxx
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
124
Zurzeit aktive Gäste
725
Besucher gesamt
849
Oben