Waffenaufbewahrung

Registriert
21 Dez 2009
Beiträge
324
Hallo,

folgende Situation:

Arbeite freiberuflich für längere Zeit (>= 6 Monate) vor Ort, also weit entfernt von meinem Hauptwohnsitz. Würde gerne vor Ort auf die Jagd gehen und zwar nur mit meiner eigenen Waffe.

"Wohne" bis auf weiteres in einer Pension. Gut möglich, dass ich dort einen kleinen (<< 200kg) Waffenschrank für 1-3 Waffen aufstellen darf. Verdübeln oder ähnliches kommt natürlich nicht in Frage.

Kann mir jemand kurz Rat geben, wie eine solche Situation praktisch angegangen wird?
Muss ich die Waffen den örtlichen Behörden anzeigen?
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
5.953
Wenn das Haus ansonsten dauernd bewohnt ist, wüsste ich nicht den Paragraphen, der dagegen spricht. Natürlich muss Wirt/Wirtin einverstanden sein, darf aber selbst keinen Zugriff haben.
Ich würde nicht sofort bei der Behörde nachfragen. Die Erfahrung zeigt, dass es ganz schräge Typen mit unsinnigen Meinungen geben kann. Und wenn die erstmal einen Entschluss gefaßt haben......
Die Unterbringung von Waffen z.B. in einem anderen Landkreis ist bisher nicht zustimmungspfichtig.
Ich habe auch 2-3 Waffen in einem extra A/B-Schrank in einer gemieteten Einliegerwohnung im Revier. Meine Behörde in Berlin weiss davon und machte nicht solche Sperenzchen wie aus München berichtet.
 
Registriert
26 Okt 2008
Beiträge
640
solche Sperenzchen wie aus München berichtet.

Die Sperenzchen (in dieser Hinsicht) haben sich übrigens erledigt 8) und lagen ausnahmsweise gar nicht am KVR in München :!: , sondern an einer missgestimmten Kreisbehörde am Nebenwohnsitz, die sich - wie du schon richtig sagst - eine gelinde gesagt seltsame Rechtsauffassung zu eigen gemacht hat :roll: . Werde das aber in meinem Thread noch auflösen, wenn ich mal endlich dazu komme.

Mein Fazit: es kommt wirklich ganz darauf an, wie die Behörde vor Ort reagiert. Pauschal lässt sich da wenig sagen, auch wenn das Gesetz einer solchen Möglichkeit nicht entgegenstehen würde.

Gruß und Waihei
Frettie
 
Registriert
3 Feb 2010
Beiträge
971
Frettierer schrieb:
Mein Fazit: es kommt wirklich ganz darauf an, wie die Behörde vor Ort reagiert. Pauschal lässt sich da wenig sagen, auch wenn das Gesetz einer solchen Möglichkeit nicht entgegenstehen würde.

Gruß und Waihei
Frettie

Wieso?
Gilt das Gesetz denn nicht in ganz Deutschland?

Fragst Du Deine Behörde jeden kleinsten Blödsinn?

Fragst Du eigentlich bei einem Umzug in eine andere Stadt am Einwohnermeldeamt nach, ob Du das Klopapier benutzen darfst, das Du momentan benutzt, denn es könnte ja durchaus sein, dass "die Behörde vor Ort" anderes reagiert als Deine alte Behörde...
Frei nach Deinem Motto:"Pauschal lässt sich da wenig sagen, auch wenn das Gesetz einer solchen Möglichkeit nicht entgegenstehen würde."

Gruß und WH, U.H.U.
 
Registriert
26 Okt 2008
Beiträge
640
Vielleicht etwas lax ausgedrückt, aber ich denke was gemeint ist sollte klar sein: wer öfter mit Kreisbehörden zu tun hat (ich habe auch beruflich einiges mit denen zu tun, wenn auch in einem anderen Bereich) weiss, dass die sich ihr Recht oft selbst zusammen-interpretieren. Da (zumindest in Bayern) das Widerspruchsverfahren im Zuge der Verwaltungsreform weggefallen ist, bleibt dir dann nur der Weg vor Gericht um das deutschlandweit geltende Recht einzufordern. Das will halt nicht jeder. Auch darauf wird bei den Kreisbehörden gesetzt. Und der Landrat spricht auch noch ein gehöriges Wort mit. Und das Wort gilt, bis du es dir anders vor Gericht erstritten hast. Das sind leider oft die Tatsachen.

Ich rate nicht, bei allem und jedem präventiv bei der Behörde anzufragen, aber es kann dem Trötstarter hier eben auch keiner die Absolution erteilen. Es sollte nur klar sein, dass Recht haben und Recht bekommen zwei total unterschiedliche Sachen sind.

Gruß
Frettie
 
Registriert
3 Feb 2010
Beiträge
971
Frettierer schrieb:
Ich rate nicht, bei allem und jedem präventiv bei der Behörde anzufragen, aber es kann dem Trötstarter hier eben auch keiner die Absolution erteilen. Es sollte nur klar sein, dass Recht haben und Recht bekommen zwei total unterschiedliche Sachen sind.

Gruß
Frettie

So kommen wir zwei zsamm!
nahrung002.gif

Ganz meine Meinung

Gruß und WH, U.H.U.
 
Registriert
21 Dez 2009
Beiträge
324
Der "Trötstarter" dankt erstmal für die zahlreichen Antworten. Ob ich das Behördenrisiko eingehe werde? Noch keine Ahnung.
 
A

anonym

Guest
Ich denke es wird darauf ankommen ob das als Zweitwohnsitz mit dauerhafter Lagerung gesehen, "angemeldet" wird oder nicht.
Da dürfte dann Tresor usw. nötig sein.
Eine Pension länger mieten dabei aber immer wieder an den eigentlichen Wohnort heimfahren und die Waffe jedesmal wieder in die Pension mitbringen sollte auch ohne gehen. Das sollte dann analog Hotelaufenthalt für weiter entfernten Wettkampf/Jagdreise laufen.
Ich war mal in ähnlicher Situation und habe die Puffn wirklich jedesmal wieder mit heim reisen lassen.
Im Zweifel bliebe eventuell auch noch die Möglichkeit bei einem Vereins mit Vereinswaffen, falls sowas in der Nähe ist, oder beim Jäger der Dich mitmachen lässt die Waffen unterzustellen. :wink:
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
eigentlich wurde die anwort schon gegeben ...

die waffen müssen orgnungsgemäß verschlossen sein. ich kenne keinen stelle im waffg, die vorgibt, daß das nur bei dir zuhause sein darf, sondern faktisch kann das überall sein, wo du dich aufhältst und solange die sicherheitstufe gegeben ist und niemand unberechtigt zugang zu den waffen hat.

wenn ich beruflich unterwegs bin, dann habe ich einen super kleinen b-schrank mit 15kg, in den gerdade mal 2-3 kw passen. diesen kleine b-schrank kann ich beliebig leicht z.b. auch in einem hotelzimmer aufstellen und da ich keinen verankerungspflicht habe, ist den verwahrungsvorschriften somit genüge getan, da die kws in einem b-schrank ordnungsgemäß in einem dauerhaft bewohnten gebäude (hotel) verwahrt werden.
 
Registriert
21 Dez 2009
Beiträge
324
wenn ich beruflich unterwegs bin, dann habe ich einen super kleinen b-schrank mit 15kg, in den gerdade mal 2-3 kw passen. diesen kleine b-schrank kann ich beliebig leicht z.b. auch in einem hotelzimmer aufstellen und da ich keinen verankerungspflicht habe, ist den verwahrungsvorschriften somit genüge getan, da die kws in einem b-schrank ordnungsgemäß in einem dauerhaft bewohnten gebäude (hotel) verwahrt werden.

Wo gibts diese Mini-Schränke? Die kleinesten die ich bisher sah waren immer so um die 50kg schwer/leicht. Ist ja noch machbar, aber 15kg für eine oder zwei "Puffn" wär ja ideal.

Wollte die Waffe(n) auf jeden Fall in so einem kleinem Waffenschrank largen. Man weiss ja nie wer Zutritt hat.
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Kein Mensch (und kein Gesetz) schreiben auf Reisen die Aufbewahrung in der sonst für stationär geltenden Sicherheitsstufe vor.
Wenn man allerdings Bammel um seine Pretiosen hat, kann man natürlich auch einen Anhänger mit einem Euro I Schrank mitführen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
12
Zurzeit aktive Gäste
521
Besucher gesamt
533
Oben