Waffenausleihe

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18 Apr 2016
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Hallo zusammen.

Da ich zur Zeit niemanden in der Behörde bei uns telefonisch erreichen kann und ich es auch im Forum nicht eindeutig fand, folgende Frage an die Experten:

Ist es nach der letzten Waffenrechtsänderung in 2020 noch möglich, als Jäger eine Jagdwaffe an einen anderen Jäger zu verleihen?

Ich spreche natürlich von Deutschland und genauer gesagt von Rheinland-Pfalz.

Früher haben das mein Vater und ich über einen Verleihschein gemacht, den es als Download beim Jagdverband gab (oder auch noch gibt).

Es würde mich freuen, wenn wir hier eine klare Antwort für alle Foristi finden könnten.

Vielen dank.
 
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Klar, hat sich nichts geändert im Gesetz. Vorausgesetzt natürlich, der Leinehmer ist nicht nur Jäger, sondern auch im Besitz eines gültigen Jagdscheines bei einer Langwaffe bzw. einer WBK bei einer Kurzwaffe.
 
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Danke für die Infos. Kenne einige Jäger, die sich da aufgrund der Änderungen nicht mehr sicher sind.

@Füxlein Dann verwenden wir das übliche Dokument vom LJV.

WMH
 
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Kenne einige Jäger, die sich da aufgrund der Änderungen nicht mehr sicher sind.

Ist eigentlich nur "kompliziert" wenn man etwas zum Büxner bringt, da braucht man jetzt die IDs die auf der WBK stehen. Zwischen Privat ist Leihen, Kaufen und Verkaufen immer noch exakt wie vorher.
 
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Klar, hat sich nichts geändert im Gesetz. Vorausgesetzt natürlich, der Leinehmer ist nicht nur Jäger, sondern auch im Besitz eines gültigen Jagdscheines bei einer Langwaffe bzw. einer WBK bei einer Kurzwaffe.
Auch bei der Langwaffe bedarf es keines Jagdscheins. Der ersetzt nur die gesetzlich geforderte WBK.
Wenn Jäger unsicher sind, hilft der blick ins Gesetz. Es gibt sogar eine Änderungsgegenüberstellung, wenn man nicht selbst feststellen kann, ob und was sich geändert hat.
Ist eigentlich nur "kompliziert" wenn man etwas zum Büxner bringt, da braucht man jetzt die IDs die auf der WBK stehen. Zwischen Privat ist Leihen, Kaufen und Verkaufen immer noch exakt wie vorher.
Nicht grundsätzlich. Auch abhängig von der Dauer.
 

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