- Registriert
- 18 Apr 2016
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Hallo zusammen.
Da ich zur Zeit niemanden in der Behörde bei uns telefonisch erreichen kann und ich es auch im Forum nicht eindeutig fand, folgende Frage an die Experten:
Ist es nach der letzten Waffenrechtsänderung in 2020 noch möglich, als Jäger eine Jagdwaffe an einen anderen Jäger zu verleihen?
Ich spreche natürlich von Deutschland und genauer gesagt von Rheinland-Pfalz.
Früher haben das mein Vater und ich über einen Verleihschein gemacht, den es als Download beim Jagdverband gab (oder auch noch gibt).
Es würde mich freuen, wenn wir hier eine klare Antwort für alle Foristi finden könnten.
Vielen dank.
Da ich zur Zeit niemanden in der Behörde bei uns telefonisch erreichen kann und ich es auch im Forum nicht eindeutig fand, folgende Frage an die Experten:
Ist es nach der letzten Waffenrechtsänderung in 2020 noch möglich, als Jäger eine Jagdwaffe an einen anderen Jäger zu verleihen?
Ich spreche natürlich von Deutschland und genauer gesagt von Rheinland-Pfalz.
Früher haben das mein Vater und ich über einen Verleihschein gemacht, den es als Download beim Jagdverband gab (oder auch noch gibt).
Es würde mich freuen, wenn wir hier eine klare Antwort für alle Foristi finden könnten.
Vielen dank.