Waffenbesitz/Erwerb Nebenwohnsitz D

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Waidmannsheil,

da für junge NRWler auch der Arbeitsmarkt in NL sehr interessant ist, folgenden Frage.

Hauptwohnsitz wird nach NL verlagert, in den dt. Reisepass wird der Nebenwohnsitz in Deutschland eingetragen. Dauerhaft bewohntes Gebäude.
Dort würden die Waffen gelagert.
Und dann Mo-Fr in NL und die Wochenenden in Deutschland, sind nur 100 km Entfernung.
In NL keine Zeit für Jagd etc. , also brauch ich da auch keine Waffen.

Wie schaut es mit Besitz und Erwerb von Waffen in Deutschland aus? ändert sich da was?
Wir meinten allen Nein.
 
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Ich meine, dass du im Nebenwohnsitz die Waffen nur lagern darfst, wenn du da bist. Also nur am WE
Besitz und Erwerb dürfte sich nichts ändern, weil deine Papiere ja gleich bleiben.

Aber warten wir die Antwort eines Experten ab.
 
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20 Sep 2010
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Ich lagere meine Waffen auch am Nebenwohnsitz. Bin da auch nur am Wochenende.

Habe mich damals mit der Behörde so geeinigt, dass ich zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung abgebe, dass niemand außer mir Zugang zu den Waffen hat.

Wichtig ist meines Erachtens nur, dass ein Zugriff Dritter auf deine Waffen ausgeschlossen ist. Da du am Wochenende da bist, ist das Gebäude ja auch nicht unbewohnt.
 
A

anonym

Guest
Waffenrecht unterscheidet nur zwischen bewohnten und nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden.
Im Übrigen gilt das Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU.

Und auch wenn es jetzt ein wenig Off-Topic ist: Ich kann mir gut vorstellen dass bei entsprechender Regierungskonstellation noch so mancher deutsche Waffenbesitzer seinen Zweitwohnsitz da haben wird wo er seine Eisen noch benutzen darf.
Bei Dir hat sich das eben aus anderen Gründen so ergeben dass die Waffen nur am Nebenwohnsitz gebraucht werden.

Keiner wird Dir einen Strick draus drehen können dass Du Dein Recht mehrere Wohnsitze zu haben in Anspruch nimmst und ein Teil Deines Hausrats nur an einem der Wohnsitze gebraucht wird.
Aufpassen musst nur im Hinblick auf die höheren Anforderungen bei der Aufbewahrung WENN das Gebäude unter "nicht dauernd bewohnt" fallen könnte.
 
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Magicus schrieb:
Ich meine, dass du im Nebenwohnsitz die Waffen nur lagern darfst, wenn du da bist. Also nur am WE

.

Absolut falsch.
Die Waffen kannst Du selbstverständlich unter Beachtung der Sicherheitsgrade des Schrankes und dass niemand unberechtiges Schlüssel zum Schrank hat, selbstverständlich an deinem Zweitwohnsitz aufbewahren.
 
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20 Mrz 2010
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Nebenwohnsitz ist bewohnt, also kein Problem.

Waffen könnte man auch bei seiner 88 jährigen Tante x in Buxtehude lagern solange da ein Waffenschrank ist der nur von mir zugänglich ist. [ So hat es mir mal einer der Sachbearbeiter erklärt]

Problem seh ich nur in der Verlagerung des Erstwohnsitzes, da ohne Zweitwohnsitz ja der Wegzug sogar ans BKA gemeldet werden müsste.
 
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23 Mai 2009
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Ich geh noch mal weiter:
Der Aufbewahrungsort muss noch nicht mal ein Nebenwohnsitz sein.
Es bleibt dir unbenommen, in einer Wohnung z.B. in Reviernähe ein Zimmerchen zu mieten, oder auch so nur bei Witwe Bolte einen Waffenschrank unterzustellen.

Extrembeispiel: Im Schützenverein (wg. Unbewohnbarkeit höhere Sicherheitsstufe) habe ich in meinem Schränkchen einige Waffen.
Und da bin ich sicher nicht gemeldet.

Querverweis: Man kann und muss nicht alle eingetragenen Waffen bei einer ggfls. Kontrolle am Sitz der Waffenanmeldung oder Haupt- Neben- und sonstwie Wohnsitz vollständig zu einer Zeit vorweisen können.
 

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