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flo99
Guest
Hallo, ich habe mich bei euch im Forum angemeldet, weil ich ein paar grundsätzliche Fragen zum Thema Jäger, Jagd und Waffen habe.
Also ich bin seit 1995 Sportschütze, besitze mehrere Kurz- und Langwaffen. Darunter sind auch Langwaffen, die ich von meinem Opa, der Jäger war, geerbt habe. Sie sind alle in meiner WBK eingetragen (Bis auf drei Stück, die ich auf Anweisung vom Ordnungsamt unbrauchbar machen musste, warum weiß ich bis heute nicht wirklich). In der Zeit als Sportschütze war ich schon zweimal beruflich im Ausland. Einmal für 2 Jahre und einmal für ca. 3 Jahre. Auch bin ich vom Verein schon zweimal ausgetreten und wieder dazu gegangen. Jedes Mal war es ein ziemliches Gezeter mit dem Ordnungsamt, wegen dem Bedürfnis. Ich habe auch immer wieder Probleme mit dem Ordnungsamt, da ich nicht immer Regelmäßig zum Schießen gehe. Aktuell ist das wieder der Fall, weil ich schon seit über einem Jahr nicht mehr beim Schießen war. Ich habe oft einfach keine Zeit oder schlichtweg keine Lust. Auf Anraten von einigen Vereinskollegen, bei denen sich die Sache ähnlich Verhält, möchte ich jetzt die Jägerprüfung machen und einen Jagdschein lösen, da man anscheinend dann mit dem Ordnungsamt keine Probleme wegen der Waffen hat.
Da ich mich aber nicht so auskenne, möchte ich hier im Forum eben nachfragen wie sich die Sache wirklich verhält. Also ich möchte die Jägerprüfung machen und einen Jagdschein lösen. Kann mir das Landratsamt dann noch in irgendeiner Weise Probleme bereiten, was den Waffenbesitz anbelangt, auch wenn ich faktisch nicht auf die Jagd gehe? Wenn ich die Jägerprüfung habe, werde ich bestimmt hin und wieder mit einigen Bekannten auf die Jagd gehen aber ich möchte mich nicht an irgendwelche Zeiten richten, wie oft ich das zu machen habe, wie es als Sportschütze der Fall ist. Ich will dann vom Landratsamt einfach meine Ruhe haben, egal ob ich zum Schießen oder Jagen gehe oder nicht. Kann mir das hier jemand bestätigen, dass das so funktioniert?
Viele Grüße,
Flo
Also ich bin seit 1995 Sportschütze, besitze mehrere Kurz- und Langwaffen. Darunter sind auch Langwaffen, die ich von meinem Opa, der Jäger war, geerbt habe. Sie sind alle in meiner WBK eingetragen (Bis auf drei Stück, die ich auf Anweisung vom Ordnungsamt unbrauchbar machen musste, warum weiß ich bis heute nicht wirklich). In der Zeit als Sportschütze war ich schon zweimal beruflich im Ausland. Einmal für 2 Jahre und einmal für ca. 3 Jahre. Auch bin ich vom Verein schon zweimal ausgetreten und wieder dazu gegangen. Jedes Mal war es ein ziemliches Gezeter mit dem Ordnungsamt, wegen dem Bedürfnis. Ich habe auch immer wieder Probleme mit dem Ordnungsamt, da ich nicht immer Regelmäßig zum Schießen gehe. Aktuell ist das wieder der Fall, weil ich schon seit über einem Jahr nicht mehr beim Schießen war. Ich habe oft einfach keine Zeit oder schlichtweg keine Lust. Auf Anraten von einigen Vereinskollegen, bei denen sich die Sache ähnlich Verhält, möchte ich jetzt die Jägerprüfung machen und einen Jagdschein lösen, da man anscheinend dann mit dem Ordnungsamt keine Probleme wegen der Waffen hat.
Da ich mich aber nicht so auskenne, möchte ich hier im Forum eben nachfragen wie sich die Sache wirklich verhält. Also ich möchte die Jägerprüfung machen und einen Jagdschein lösen. Kann mir das Landratsamt dann noch in irgendeiner Weise Probleme bereiten, was den Waffenbesitz anbelangt, auch wenn ich faktisch nicht auf die Jagd gehe? Wenn ich die Jägerprüfung habe, werde ich bestimmt hin und wieder mit einigen Bekannten auf die Jagd gehen aber ich möchte mich nicht an irgendwelche Zeiten richten, wie oft ich das zu machen habe, wie es als Sportschütze der Fall ist. Ich will dann vom Landratsamt einfach meine Ruhe haben, egal ob ich zum Schießen oder Jagen gehe oder nicht. Kann mir das hier jemand bestätigen, dass das so funktioniert?
Viele Grüße,
Flo