Waffenbesitz ohne festen Wohnsitz

Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
Es würde mich mal intressieren ob es in DE möglich ist auch ohne festen Wohnsitz zu leben und auch Waffen zu besitzen? Es gibt sicher einige Schwierigkeiten aber ich frage mich ob dies überhaupt möglich ist?
 
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.476
Ja es ist in Deutschland möglich ohne festen Wohnsitz zu leben.
was heißt Waffen zu besitzen?
tatsächlich wbk mit eingetragenen Waffen oder lediglich JS zu besitzen und damit theoretisch Zugriff auf Waffen haben zu können?
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.133
Wenn ich einen entsprechenden Wohnwagen hätte, wo ich einen vorgeschriebenen Waffenschrank instalieren kann, warum nicht?
Nur währe es für die Behörde wahrscheinlich nicht tragbar!
Es gibt aber auch die Möglichkeit, bei einem Bekannten einen entsprechenden Schrank unterzustellen und den Schlüssel selbst am Mann/Frau zu tragen etc.
D.T.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
Genau darum geht es, ich denke darüber nach mein Haus zu veräussern und für die nächsten Jahre in einem Mobilheim,Tinyhaus, Wohnwagen oder Wohnmobil zu leben, da ich Jobtechnisch eh viel unterwegs bin frage ich mich wozu ich eine Wohnung brauche, nun möchte ich aber meine Jagdwaffen nicht missen, desswegen die Frage welche rechtliche Möglichkeiten es da geben könnte.
 
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.476
Ist das hier eigentlich rate mal mit Rosenthal oder was soll das eigentlich.
ofw kann alles heißen. Von penner bis Wohnsitz im Ausland halt.
von daher schwer zu beantworten und nur in Einzelfall wenn überhaupt hier im glaskugelforum zu beantworten.
 
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.476
Genau darum geht es, ich denke darüber nach mein Haus zu veräussern und für die nächsten Jahre in einem Mobilheim,Tinyhaus, Wohnwagen oder Wohnmobil zu leben, da ich Jobtechnisch eh viel unterwegs bin frage ich mich wozu ich eine Wohnung brauche, nun möchte ich aber meine Jagdwaffen nicht missen, desswegen die Frage welche rechtliche Möglichkeiten es da geben könnte.
Ok. Danke. Die Antwort kam zeitgleich 😉
Antwort: rechtsverbindliche Auskunft bei derzeitiger wagfenbehörde einholen.

bekm tinyhaus brauch man doch auch ein Grundstück oder? Ist die Frage ob man da nicht einfach seinen Hauptwohnsitz melden kann.

Wohnwagen ist kein dauernd bewohntes Gebäude. Evt. Waffenlagerung bei Jagdgründen eine Möglichkeit?
 
Registriert
30 Okt 2008
Beiträge
900
Wenn du noch arbeitest und keinen festen Wohnsitz hast freut sich das Finanzamt. Lohnsteuerklasse sechs ist dir sicher. Das ist mir schon ungewollt passiert. Big Brother hat gern seine Schäfchen unter Kontrolle.
 
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.321
Es gibt ja auch im Ausland ansässige Menschen mit deutschen Waffenerlaubnissen. Die müssen dann halt über das entsprechende Bundesamt verwaltet werden. Ich sehe da also keine Probleme damit.

Frag mal deine Sachbearbeitung dazu, das wird lustig 😂
 
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
Ist das hier eigentlich rate mal mit Rosenthal oder was soll das eigentlich.
ofw kann alles heißen. Von penner bis Wohnsitz im Ausland halt.
von daher schwer zu beantworten und nur in Einzelfall wenn überhaupt hier im glaskugelforum zu beantworten.
Ich sehe dein Problem nicht, eine recht konkrete Frage aus gegebenem Anlaß, in einer Rubrik in der vielleicht ein rechtilsch versierter Forist eine qualifizierte Antwort geben.

war dann wohl ein missverständniss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.418
Passt ein Tresor nicht in ein Tinyhouse?
Das sind doch nickeligkeiten. Viel spannender ist welcher Wohnsitz in die Papiere kommt.
In Deutschland gibts ein Meldegesetz....
 
Registriert
12 Feb 2018
Beiträge
1.113
Leute, kriegt euch bitte wieder ein!!! Der TS hat eine Frage gestellt und was kommt hier???

Problem wird bei der sogenannten ladungsfähigen Adresse liegen. Das heißt, du musst eine Anschrift haben unter der du - zumindest postalisch - erreichbar sein musst. Weil die Behörde ja mal irgendwelche Fragen haben kann, sich meldet wegen neuer Überprüfung Zuverlässigkeit, oder irgendwelche jagdlichen Belange der jeweiligen Jagdbehörde, oder verdachtsunabhängig die rechtlich konforme Lagerung deiner Waffen überprüfen will, und und und ...
Sicher hast du Recht auf Besitzstandswahrung deiner Jagdwaffen, aber nur wenn dies mit anderen Gesetzen (WaffG) konform ist. Sonst nicht.
Es spricht durchaus nichts dagegen wenn du deine Waffen zum Beispiel bei einem anderen Jäger in deinem Schrank deponierst. Aber wie ich schon schrub - eine zumutbare Erreichbarkeit muss gegeben sein.
Ich kann mich ja mal bei unserer Waffenrechtsexpertin schlau machen, mal sehen was die dazu sagt. Ist schließlich auch Leiter Ordnungsamt.


Gruß der olle pudlich
 
Registriert
12 Feb 2018
Beiträge
1.113
@cast - du kannst dich innerhalb Deutschlands auch einfach abmelden ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben. Rechtlich möglich!
Nennt sich dann:" mit unbekanntem Wohnsitz ins Inland abgemeldet"

Gruß der olle pudlich
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
8
Zurzeit aktive Gäste
353
Besucher gesamt
361
Oben