Waffenbesitz ohne festen Wohnsitz

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Die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung und Verbringung gehen von einer Aufbewahrung im Regelfall in einer Wohnung aus. Z.B. § 13 Abs. 9 AWaffV, der spricht von "vorübergehend außerhalb der Wohnung". Und Ziff. 12.3.3.1 WaffVwV. Dort heißt es...dürfen Waffen auf dem Weg z.B. von der Wohnung ins Revier...

Damit musst Du m.E. zuerst klären, wo Du einen meldefähigen Wohnsitz begründen kannst. Bei einem Tiny House m.E. kein Problem. Es kann zwar relativ einfach umgesetzt werden, ist aber doch zum dauerhaften Wohnen bestimmt und steht auf einem eigenen oder gemieteten/gepachteten Grundstück. Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (StVO und StVZO). Damit kann man aus meiner Sicht keine legale dauerhafte Waffenaufbewahrung in einem Wohnmobil durchführen. Für Wohnanhänger gilt das auch. Vorübergehende Aufbewahrung auf der Fahrt ins Revier o.ä. ok, so wie auch im Kofferraum. Dauerhafte Aufbewahrung nicht.

Bleibt die Frage, wie ein Dauercampingplatz zu bewerten wäre. Es gibt einige, die eine Anmeldung im Sinne melderechtlicher Vorschriften erlauben, andere tun dies nicht.

Ich fürchte also, wenn Du komplett mobil leben willst, wirst Du Dich von Deinen Waffen trennen müssen, in dem Sinne, dass Du sie in einer Wohnung einem Wohnhaus bei Dritten in einem ordnungsgemäßen Tresor lagerst, ohne dass diese Personen Zugriff haben.
 
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Ich sag es geht--Obdachlose bekommen Ausweise o. Adresse und haben sich mal von einer Adresse abgemeldet.
 
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Das geht nicht. Abmeldungen gibt es nur wenn man ins Ausland geht.
So, wenn ich nun mein Haus verkauft habe, und keine neue Wohnung beziehe, weil ich erst eine Weltreise mache, oder im Kämper mal ein Jahr durch die Repuplik tingelle?
Was soll ich dann machen? Eine ladungsfähige Anschrift ist ja kein Problem, Post kann Postlagernd/Postfach sein, dazu brauche ich keine Adresse. Das hatte ich in meiner Zeit auf der Walz als Koch schon mal, da zog ich auch 1/4 jährlich von Stadt zu Stadt, war aber bei meinen Eltern noch gemeldet. Wenn ich das nochmal möchte, aber keine Briefkastenwohnung angeben möchte wird es interssant. Ich möcht auch eventuel in Frankreich ein Häuschen kaufen, aber die meiste Zeit in DE Arbeiten, dadurch reicht der zeitliche Anteil nicht um den Erstwohnsitz dort zu begründen :unsure: auch wenn das kaum zu kontrolieren wäre, somit werde ich fast zum Lügen/Betrügen gezwungen.
 
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Ich hab noch unter keiner Brücke einen Ier Tresor stehen sehen.

Das scheitert schon alleine an der Tatsache, daß man den Tresor nicht richtig an dem bröckeligen Beton der deutschen Brücken fest machen kann.

Die Brücken die noch stabil waren sind vor X-Jahren gesprengt worden.
Alles was danach kam ist nur noch Mü.. .
 
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Es würde mich mal intressieren ob es in DE möglich ist auch ohne festen Wohnsitz zu leben und auch Waffen zu besitzen? Es gibt sicher einige Schwierigkeiten aber ich frage mich ob dies überhaupt möglich ist?
Nein, du brauchst zumindest einen Wonsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt, der dauerhaft bewohnt ist. Also zB Haus mit Familie und knformen Sicherheitsbehätnis. Du 10 Monate geschäftlich in USA funzt. Du nur zur Hirschbrunft im unbewohnten Jagdhaus am zweiten oder x-ten WS geht nicht und als Outdoorfreund unter der Isarbrücke geht auch nicht. Eigentümer kannst aber auch als Solcher sein und zB erst dann Outdoorfreund werden.
 
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Genau darum geht es, ich denke darüber nach mein Haus zu veräussern und für die nächsten Jahre in einem Mobilheim,Tinyhaus, Wohnwagen oder Wohnmobil zu leben, da ich Jobtechnisch eh viel unterwegs bin frage ich mich wozu ich eine Wohnung brauche, nun möchte ich aber meine Jagdwaffen nicht missen, desswegen die Frage welche rechtliche Möglichkeiten es da geben könnte.
Vielleicht hilft das?
 
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Der Waffenbesitz wurde dir unter bestimmten Bedingungen zugestanden. Volljährig bist du, versichert wohl auch. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gehen ja auch nicht mit einem wechselnden Wohnsitz verloren.

Einzig die Aufbewahrung dürfte kniffelig sein. Wenn ich mir ansehe wie sich schon so mancher Wohnwagen auf der Bahn in seine Einzelteile zerlegt hat und dann daran denke wenn da noch ein 1er Schrank dabei sein könnte. Der sollte also wohl zumindest mit dem Fahrgestell verbunden sein.

Für die Aufbewahrung von Pulver und Munition gibt es auch gewisse (Sicherheits-) Bestimmungen. Kann das im Camper funktionieren?
 
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Zuverlässigkeit bei keinem festen Wohnsitz? Bezweifle ich. Wurde auch schon gesagt, du bist nicht greifbar für die Behörden.
Aufbewahrung kann auch nicht verdachtsunabhängig geprüft werden, wie es das Gesetz will (was auch immer man persönlich davon hält).
Aufbewahrung selber, wo!? In einer Mobilie die man leicht entwenden kann?
Wenn der Gesetzgeber einem nicht mal die Lagerung im Auto zugesteht, dann aber in einem Wohnmobil!? Wer glaubt , wird selig :ROFLMAO:
 
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Zündel: wie machen das die Rotationseuropäer mit ihren Kalaschnikovs?
😎
 
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Wenn der Gesetzgeber einem nicht mal die Lagerung im Auto zugesteht, dann aber in einem Wohnmobil!? Wer glaubt , wird selig
.... ich könnte mir vorstellen, das ein umgebauter Unimog/LKW/Buss zum Campingmobil durchaus einen Tresor der Nuller-Klasse aufnehmen kann und das auch vor dem Gesetz als sichere Aufbewahrung anerkannt wird! ( siehe hierzu die großen mobilen Camping-LKW/Busse der Schausteller )
Es bleibt aber die Frage der Greifbarkeit des Waffenbesitzers zwecks Kontrolle etc.
D.T.
 
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Müsste man wie schon erwähnt mit der zuständigen Behörde abklären, ob die das zulassen... Aber daran glaube ich nicht, auch große Lkws und Landmaschinen werden entwendet. Es sind eben keine Häuser. Hier im Forum wird es zu keinem rechtsverbindlichen Ergebnis kommen ;)
 

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