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Die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung und Verbringung gehen von einer Aufbewahrung im Regelfall in einer Wohnung aus. Z.B. § 13 Abs. 9 AWaffV, der spricht von "vorübergehend außerhalb der Wohnung". Und Ziff. 12.3.3.1 WaffVwV. Dort heißt es...dürfen Waffen auf dem Weg z.B. von der Wohnung ins Revier...
Damit musst Du m.E. zuerst klären, wo Du einen meldefähigen Wohnsitz begründen kannst. Bei einem Tiny House m.E. kein Problem. Es kann zwar relativ einfach umgesetzt werden, ist aber doch zum dauerhaften Wohnen bestimmt und steht auf einem eigenen oder gemieteten/gepachteten Grundstück. Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (StVO und StVZO). Damit kann man aus meiner Sicht keine legale dauerhafte Waffenaufbewahrung in einem Wohnmobil durchführen. Für Wohnanhänger gilt das auch. Vorübergehende Aufbewahrung auf der Fahrt ins Revier o.ä. ok, so wie auch im Kofferraum. Dauerhafte Aufbewahrung nicht.
Bleibt die Frage, wie ein Dauercampingplatz zu bewerten wäre. Es gibt einige, die eine Anmeldung im Sinne melderechtlicher Vorschriften erlauben, andere tun dies nicht.
Ich fürchte also, wenn Du komplett mobil leben willst, wirst Du Dich von Deinen Waffen trennen müssen, in dem Sinne, dass Du sie in einer Wohnung einem Wohnhaus bei Dritten in einem ordnungsgemäßen Tresor lagerst, ohne dass diese Personen Zugriff haben.
Damit musst Du m.E. zuerst klären, wo Du einen meldefähigen Wohnsitz begründen kannst. Bei einem Tiny House m.E. kein Problem. Es kann zwar relativ einfach umgesetzt werden, ist aber doch zum dauerhaften Wohnen bestimmt und steht auf einem eigenen oder gemieteten/gepachteten Grundstück. Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (StVO und StVZO). Damit kann man aus meiner Sicht keine legale dauerhafte Waffenaufbewahrung in einem Wohnmobil durchführen. Für Wohnanhänger gilt das auch. Vorübergehende Aufbewahrung auf der Fahrt ins Revier o.ä. ok, so wie auch im Kofferraum. Dauerhafte Aufbewahrung nicht.
Bleibt die Frage, wie ein Dauercampingplatz zu bewerten wäre. Es gibt einige, die eine Anmeldung im Sinne melderechtlicher Vorschriften erlauben, andere tun dies nicht.
Ich fürchte also, wenn Du komplett mobil leben willst, wirst Du Dich von Deinen Waffen trennen müssen, in dem Sinne, dass Du sie in einer Wohnung einem Wohnhaus bei Dritten in einem ordnungsgemäßen Tresor lagerst, ohne dass diese Personen Zugriff haben.