Waffenbesitz ohne festen Wohnsitz

steve

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Einer meiner Bekannten verwahrt für seine Neffe deren Erb-/Jagdwaffen, da sie selbst nicht die räumlichen Möglichkeiten haben. Meines Wissens sind die Waffen auf ihren Wbks eingetragen und werden bei ihm lediglich verwahrt. In jedem Fall geschieht dies mit Billigung der Behörde, die hat sich das vor Ort nämlich auch angeschaut.

Eine andere - kostenpflichtige - Möglichkeit ist die Aufbewahrung beim Büchsenmacher. So kenne ich das von zwei Kollegen die im Ausland sind.
 
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Danke, Premiumpost, das hilft weiter. (y)
Die Frage des Waffenbesitzes bleibt aber unbeantwortet und Spannend:unsure:
Gerne.

Für das was Dir noch fehlt: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. ;)

§ 49 Örtliche Zuständigkeit​

(1) Die Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze über die örtliche Zuständigkeit gelten mit der Maßgabe, dass örtlich zuständig ist
1.
für einen Antragsteller oder Erlaubnisinhaber, der keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat,
a)
die Behörde, in deren Bezirk er sich aufhält oder aufhalten will, oder,
b)
soweit sich ein solcher Aufenthaltswille nicht ermitteln lässt, die Behörde, in deren Bezirk der Grenzübertritt erfolgt,

Du kannst also, je nachdem wie Du unterwegs, bist tatsächlich eine "Wohnung" haben, siehe weiter oben verlinktes PDF.

Hast Du keine Wohnung im melderechtlichen Sinne, so ist die Waffenbehörde zuständig in deren Bereich Du Dich grade aufhältst.
Oder die, aus der Du gekommen bist. Möglich, dass das auch Deine bisherige Behörde sein könnte, das müsstest Du erfragen.

Sinn machen KÖNNTE es, sich den Tresor anders zu planen.
Nur laut vor mich hin gesponnen...
Einen herkömmlichen Tresor ausräumen und nicht stehend, sondern liegend verbauen. Also mit den Befestigungspunkten der eigentlichen "Rückwand" an den Boden schrauben, gegebenfalls mit tragenden Teilen Deines mobilen Zuhauses verbunden.
Da dann in die üblichen gepolsterten Taschen aus dem Zubehörhandel die Waffen legen.
Ich würde erwarten, dass man bei einem hochkant stehenden Tresor irgendwann Schwierigkeiten kriegt, weil alles durcheinander fliegt und die Optiken sich verstellen oder Schaden nehmen.
 
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Gerne.

Für das was Dir noch fehlt: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. ;)



Du kannst also, je nachdem wie Du unterwegs, bist tatsächlich eine "Wohnung" haben, siehe weiter oben verlinktes PDF.

Hast Du keine Wohnung im melderechtlichen Sinne, so ist die Waffenbehörde zuständig in deren Bereich Du Dich grade aufhältst.
Oder die, aus der Du gekommen bist. Möglich, dass das auch Deine bisherige Behörde sein könnte, das müsstest Du erfragen.

Sinn machen KÖNNTE es, sich den Tresor anders zu planen.
Nur laut vor mich hin gesponnen...
Einen herkömmlichen Tresor ausräumen und nicht stehend, sondern liegend verbauen. Also mit den Befestigungspunkten der eigentlichen "Rückwand" an den Boden schrauben, gegebenfalls mit tragenden Teilen Deines mobilen Zuhauses verbunden.
Da dann in die üblichen gepolsterten Taschen aus dem Zubehörhandel die Waffen legen.
Ich würde erwarten, dass man bei einem hochkant stehenden Tresor irgendwann Schwierigkeiten kriegt, weil alles durcheinander fliegt und die Optiken sich verstellen oder Schaden nehmen.
Das technische sichern des Waffenbehältnisses ist sicher nicht das Problem, und die Waffen gegen unerlaubten Zugriff zu schützen auch nicht. Ich möchte ja nicht ständig Reisen, allerdings wird es vielleicht vorkommen weniger als 3 Monate an einem Ort zu verbleiben sodas ich mich nicht anmelden muss.
Intressant ist die Frage, ob und auf welcher Grundlage die Behörde die waffenrechtliche Erlaubniss entziehen kann?
Da sehe ich keine Handhabe für die Behörde, denn allein die Tatsache keinen festen Wohnsitz zu haben, dürfte nicht reichen für ein Unzuverlässigkeit und das Bedürfnis durch die Jagd bleibt ja unberührt.
 
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Zu 1.: Doch die technische Sicherung außerhalb eines Gebäudes ist das größte Problem.

Zu 2.: Weil sie deine gesetzkonforme Aufbewahrung nicht mehr nachvollziehen und kontrollieren können. Damit bist du unzuverlässig und sie können dir die Erlaubnis (zu recht) entziehen.
 
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So, wenn ich nun mein Haus verkauft habe, und keine neue Wohnung beziehe, weil ich erst eine Weltreise mache, oder im Kämper mal ein Jahr durch die Repuplik tingelle?
Was soll ich dann machen? Eine ladungsfähige Anschrift ist ja kein Problem, Post kann Postlagernd/Postfach sein, dazu brauche ich keine Adresse. Das hatte ich in meiner Zeit auf der Walz als Koch schon mal, da zog ich auch 1/4 jährlich von Stadt zu Stadt, war aber bei meinen Eltern noch gemeldet. Wenn ich das nochmal möchte, aber keine Briefkastenwohnung angeben möchte wird es interssant. Ich möcht auch eventuel in Frankreich ein Häuschen kaufen, aber die meiste Zeit in DE Arbeiten, dadurch reicht der zeitliche Anteil nicht um den Erstwohnsitz dort zu begründen :unsure: auch wenn das kaum zu kontrolieren wäre, somit werde ich fast zum Lügen/Betrügen gezwungen.

Du überforderst mit neuen Lebenswirklichkeiten eine starre, auf das Gestrige verhaftete Verwaltung... ;)
 
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Zu 1.: Doch die technische Sicherung außerhalb eines Gebäudes ist das größte Problem.
Es gibt die Vorschrift, wie innerhalb einer genutzten Wohnung aufbewahrt werden muss und eine Vorschrift bei nicht dauerhaft bewohnten Behausungen. Da könnte doch glatt die 2. Vorschrift gelten. TÜV-konform verschraubter 1er Schrank wäre da doch was.
Zu 2.: Weil sie deine gesetzkonforme Aufbewahrung nicht mehr nachvollziehen und kontrollieren können. Damit bist du unzuverlässig und sie können dir die Erlaubnis (zu recht) entziehen.
Doch, könnten sie weiterhin prüfen. Müssen nur an die Ladungsadresse was schicken mit der Bitte um Kontaktaufnahme.

@Eye-of-the-Keiler ich sehe hier bei dem Problem auch einige Hürden. Aber weil ich mal eine Schaustellerfamilie kannte, die 3/4 des Jahres europaweit auf Tour waren, dazu noch fast alle Legalwaffenbesitzer mit Wumme immer dabei, muss es da eine Lösung geben. Kann mir nicht vorstellen das es etwas gibt, was in Deutschland nicht geregelt wäre :-D Fehlende Zuverlässigkeit wegen wechselnden/keinen Wohnsitzen wäre mir etwas weit her geholt.
 
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Er kann es ja gerne probieren und ich würde mich für @Schlumpschütz auch freuen. Er kann ja mal berichten.
vielleicht hilft ja beim Sachbearbeiter auch vorzutragen „im WuH Forum haben sie aber gesagt“ 😅
 
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Das geht nicht. Abmeldungen gibt es nur wenn man ins Ausland geht.
Da irrst du dich! Man kann sich innerhalb Deutschlands abmelden ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben. Ich habe fast täglich mit solchen Leuten zu tun die, kaum aus der Bearbeitung wegen einer Straftat entlassen, sich am gleichen Tag schon abgemeldet haben.


Gruß der olle pudlich
 
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Da irrst du dich! Man kann sich innerhalb Deutschlands abmelden ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben. Ich habe fast täglich mit solchen Leuten zu tun die, kaum aus der Bearbeitung wegen einer Straftat entlassen, sich am gleichen Tag schon abgemeldet haben.


Gruß der olle pudlich
Habe ich einmal erfolglos versucht :D ist also nicht ganz einfach. Abmeldeformulare gibt es häufig gar nicht mehr, nur noch ummelden .
 
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Also Anmeldeformulare gibt es, zum Beispiel bei Zuzug aus dem Ausland. Reine Abmeldeformulare gibt es im deutschen Meldewesen scheinbar dafür gar nicht. Hab zumindest keins gefunden. Aber im Ummeldeformular kann man die Option "neue Wohnanschrift" streichen bzw. "unbekannt" eintragen lassen.
Im Todesfall erfolgt die Abmeldung von Amts wegen, da brauchst kein Formular mehr.

Gibt übrigens auch etliche Leute die zwar einen deutschen Ausweis oder Pass besitzen - aber ohne Eintragung des Wohnortes. Und das sind nicht nur Penner, Obdachlose oder ähnliches Volk. Kurioserweise.


Gruß der olle pudlich
 
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In den 70ern war Alles einfacher. Als ich von DE wegzog 1970 dachte ich einfach nicht daran, dass ich mich abmelden müsste. Ich hab nichtmal mein Auto abgemeldet. Dieses und auch mich hab ich dann hier in SE angemeldet. Von einer deutschen Behörde hab ich nie was gehört.
 
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Nur zur kurzen Aufklärung....
Ich bin vor 11 Jahren in einen nicht EU Staat gezogen. Waffen habe ich keine mitgenommen noch da gelassen. Meinen Pass und Personalausweis habe ich kurz vor Wegzug am letzten Wohnort erneut. Ich habe mich ANGEMELDET (Abmelde Formblatt in den Tresor!). Genützt hat es wenig : trotz finaller Steuererklärung im Jahr des Wegzugs ! Hat mich das ehemalige Finanzamt (D) noch nach 5 Jahren PERSÖNLICH an den Letzten Wohnort zitiert da es die Abmeldung nicht vom Einwohnermeldeamt zum Finanzamt geschafft hatte (Original Formular im Tresor !)
Den Pass und den Personalausweis kann man nach Ablauf NUR IN DER DEUTSCHEN BOTSCHAFT des jeweiligen Landes neue beantragen !!! Riesen Prozedur mit Geb Urkunde u.ä. ! Danach steht da in beiden : "keine Wohnung in Deutschland"

WaiHei PipeHitter
 
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Ich habe nach 5 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zurückgegeben. Es reicht gut sich mit den Bürokraten eines Landes streiten zu müssen.
@Pipe Hitter. Wie kann Dich das ehenmalige Finanzamt zu ihnen zitieren können? Woher wissen die Deine Adresse im Ausland. Du hast die doch wohl nicht irgendwo angegeben?
 

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